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Höhere KFZ-Steuern bei LPG Umrüstung?

Hallo Leute,

ich plane meinen Polo 9N (BJ2006, 55PS, 3 Zylinder) auf Autogas umrüsten zu lassen. Ich habe mir bereits ein Angebot von einem Umrüster (AZR) eingeholt. Für 1599,00 Euro könnten die mir eine Anlage einbauen. Jetzt stellt sich mir die Frage: Ändert sich nach der Umrüstung etwas an der KFZ-Steuer für mein Auto? Im Moment bezahle ich so ca. 80 Euro im Jahr.

Gruß

surfer 😉

Beste Antwort im Thema

Nein.

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Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500



Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Also mein A6 4,2 Avant wurde von 314 auf 284 Gramm geändert, mein S 500 von 311 auf 299 Gramm, kann ja in der Zukunft höchstens ein kleiner Vorteil sein.
Meine laut Abgasgutachten niedrigeren CO2 Werte wurden von der Zulassungsstelle nicht in die Papiere übernommen. 🙁

Bei Gelegenheit ändern lassen wenn das Auto vor dem 1.Juli.2009 zugelassen wurde und du das Auto noch länger als 3 Jahre behältst!

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt.

Das ist neu dass der niedrigere CO2 Wert vom Gas berücksichtigt wird.
Früher war die Argumentation dass man den höheren von Benzin nimmt, da man auch mit Benzin fahren kann. Durch die neue Regelung haben wir Gasfahrer einen leichten Vorteil.
(ok die Steuer ist einer der geringsten Kostenfaktoren bei einem Auto, aber warum das Geld verscheken?)

Details:
http://www.autogasblog.info/?p=778
oder beim
Bundesministerium für Finanzen

Wie werden mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder sog. Bio-Diesel betriebene Pkw bei der CO2-orientierten Kfz-Steuer behandelt und wie sieht es bei bivalenten Antrieben aus?

Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung. Sollten Sie Fragen zur Höhe des CO2-Wertes haben, so wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Zulassungsbehörde oder ggf. an den Hersteller.

Interessant dass die Steuerbehörde andere Werte hat...scheint ein Fehler bei denen zu sein.
Ist halt immer so bei einer Änderung, die eine Hand weiss nicht was die andere macht...

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704



Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500



Meine laut Abgasgutachten niedrigeren CO2 Werte wurden von der Zulassungsstelle nicht in die Papiere übernommen. 🙁
Bei Gelegenheit ändern lassen wenn das Auto vor dem 1.Juli.2009 zugelassen wurde und du das Auto noch länger als 3 Jahre behältst!http://www.autogasblog.info/?p=778

Danke für den Tipp!

"Da der CO2-Wert eine wichtige Rolle bei der Steuer hat, sollte man auf die korrekte Eintragung in die Papiere achten und sich im Zweifelsfall an die Zulassungsbehörde oder an den Hersteller wenden.

Neu ist nämlich dass bei Fahrzeugen mit 2 Antriebsarten nicht mehr der schlechteste Wert eingetragen wird.

Gerade in der Übergangszeit kann es vorkommen das vor allem bei Gasfahrzeugen

fälschlicherweise die höheren CO2 Werte vom Benzinbetrieb eingetragen sind

."

- das ist bei mir offensichtlich noch der Fall!

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704


Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung.

Habe gerade noch mal nachgeschaut. Bei mir steht da in V.7 nun gar nichts mehr drin ("-"😉, nachdem ich bei der Eintragung einen neuen Schein bekommen habe?

😕

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500



Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704


Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung.
Habe gerade noch mal nachgeschaut. Bei mir steht da in V.7 nun gar nichts mehr drin ("-"😉, nachdem ich bei der Eintragung einen neuen Schein bekommen habe?
😕

Cool- dann fährst du CO2-frei😉

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