Höhe Nutzungsausfall Klasse L

Hallo,

auf meinen geliebten BMW 750er ist 2015 ein Baum gefallen🙁

Jetzt geht es um die Höhe des Nutzungsausfalls. Lt. Gutachten ist das Fahrzeug in der Klasse "L" nach Sanden - Danner - Küppersbusch Tabelle.

Allerdings schreibt der Gutachter, dass die Klasse "L" lediglich 99,-€ pro Tag sind. Ich habe die Tabelle für 2013 auszugsweise vorliegen und danach sind in Klasse "L" 175,- € pro Tag anzusetzen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Nutzungsausfallentschädigung von 2013 auf 2015 um 76% gesunken ist. Tendenziell sind Fahrzeuge ab Mittelklasse ja vom Neupreis eher teurer geworden.

Weiß jemand wie hoch der Nutzungsausfall der Klasse "L" in 2015 war?

17 Antworten

Zitat:

@martinpol schrieb am 6. Juli 2016 um 11:34:58 Uhr:



Klasse höher bei Sonderausstattung steht auch nicht in der Schwacke Liste. Es gibt aber Urteile, bspw. LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.10.2011, AZ: 4 O 8/11 (Sonderausstattung 34.000€) wo deshalb eine Klasse höher angesetzt wurde.

Es ist für mich durchaus nachvollziehbar, dass eine Sonderausstattung Einfluss auf den Nutzungsausfall haben sollte.

Ob das die Rechtsprechung ähnlich sieht, weiß ich nicht.

Gerade bei Oberklasselimousine können ja alleine die Sonderausstattung die Höhe eines gut ausgestatteten Passat überschreiten.

Es macht schon ein Unterschied, ob der Wagen 100.000 oder 160.000 kostet. das sollte auch berücksichtigt werden.

Ich würde jedoch keine Prozess eingehen, wenn Du nicht ein höchstrichterliche Urteil hierzu hast oder ein OLG Urteil, dass auf Deinen Fall anwendbar ist.

Gruß

Ich widerspreche da ungern. Das LG Dessau hat lediglich auf die besonderer Sachlage (z.B. Ausfall eines Spezialfahrzeuges, hier eines Notarztwagens) vom typischen Entschädigungssatz der Tabellen Sanden/Danner/Küppersbusch abgewichen und stattdessen einen pauschalierten Betrag in Höhe von 60% der fiktiven Kosten einer Ersatzfahrzeuganmietung angenommen (LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 07.10.2011 – 4 O 8/11 – unter Hinweis auf Reitenspiess, DAR 1993, 142; vgl. ergänzend OLG Hamm, Urt. v. 03.03.2004 – 13 U 162/03 – VersR2004, 1572). Das aber auch nur, weil in der fraglichen Zeit Notarzteinsätze waren.

Bei einem "stinknormalen" Oberklassefahrzeug habe ich doch immer Sonderausstattungen, die den Wert eines Mittelklassefahrzeuges entsprechen. Allerdings erziele ich da bei der Anschaffung des Neuwagens auch Rabatte, die dem Wert eines kleineren Mittelklassefahrzeuges entsprechen. Vom Preis eines Gebrauchtwagens wollen wir lieber nicht sprechen. Und wie wirkt sich die höhere Ausstattung auf die laufenden Unterhaltskosten aus? Doch nur auf den Kaufpreis und den anschließenden gewaltigen Wertverlust.

Ein Rolls-Royce in Grundausstattung ist immer noch teurer als ein 750 in Vollausstattung, aber deshalb nicht in einer höheren Einstufung.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juli 2016 um 18:00:46 Uhr:


Bei einem "stinknormalen" Oberklassefahrzeug habe ich doch immer Sonderausstattungen, die den Wert eines Mittelklassefahrzeuges entsprechen.
--> sehe ich anders.

Allerdings erziele ich da bei der Anschaffung des Neuwagens auch Rabatte, die dem Wert eines kleineren Mittelklassefahrzeuges entsprechen.
--> ja richtig. die bekomme ichg aber auch ohne Sonderausstattung. Wirkt daher nur "preisverschiebend"

Vom Preis eines Gebrauchtwagens wollen wir lieber nicht sprechen.
--> nee, wäre auch OT

Und wie wirkt sich die höhere Ausstattung auf die laufenden Unterhaltskosten aus? Doch nur auf den Kaufpreis und den anschließenden gewaltigen Wertverlust.
--> sehe ich auch anders: alles was mit anboard ist, geht potentiell auch kaputt.

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