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Höhe Megatrailer

Hallo
Ich fahre einen Megatrailer. Letzte Woche wollte ich durch eine 3,9 m Brücke fahren. Vor mir fuhr ein normaler Auflieger, der mit ungefähr 10 cm Abstand nach oben auch durchkam. Ich allerdings habe mir das Dach aufgerissen. Ist zwar nur von der Stirnwand abgerissen und konnte schnell wieder repariert werden, aber trotzdem peinlich. Die 32 LKW`s die nach mir durch die Brücke fuhren, kamen auch ohne Probleme durch. Jedenfalls war ich dann beim Sattler und habe das Dach wieder schweißen lassen und hab ihm das so erzählt. Der holt also seinen Laser raus und mißt an der Stirnseite eine Höhe von 4,15 m. Jetzt behauptet der Juniorchef in meiner Firma steif und fest, daß alle Megatrailer 4,15 m hoch sind und daß das von der Polizei so toleriert wird. Meines Erachtens darf ein LKW aber 4,00 m nicht überschreiten. Ich meine, 4,05 m, ok, aber 4,15 m kommt mir doch arg hoch vor. Die Rechnung in Höhe von 242 € will er mir jetzt vom Lohn abziehen, aber erstens habe ich den Zug nicht zusammengestellt und zweitens hat mir niemand gesagt, daß das Auto zu hoch ist. Wahrscheinlich hat er`s selber nicht gewußt und wenn ich gesagt hätte, der LKW ist 4,20 m hoch, hätte er bestimmt gesagt, daß alle Megatrailer 4,20 m hoch sind.
Meine Frage nun. Ist das so, daß 4,15 m bei Megatrailern toleriert wird? Was kann man tun, um ihn niedriger zu kriegen?
Luft ablassen ist schlecht, da er schon so niedrig liegt, daß der Auflieger öfter mal vorne aufsitzt.
Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


ScaniaChris jetzt halt ma die Backen bitte von wegen Fahrerfluch, das war genau die paar mm von der Plane die zu viel waren.

Entweder machen wir das hier richtig oder gar nicht. Dieses ewige Heruntergespiele bringt den Betroffenen dann nicht weiter, wenn wirklich deswegen ermittelt wird. Im Falle eines Schadens an der Brücke liegt ein Unfall vor. Entsprechend ist nach § 34 StVO zu verfahren. Sofern dies nicht gemacht wird, ist das Fahrerflucht. Kein Kavaliersdelikt, wie das manche annehmen. Selbst Du als Unternehmer solltest da aufmerksam für sein. Dies kann auch für das Unternehmen schädlich sein, auf welches das Fahrzeug zugelassen ist.

Vermutlich wird der Betroffene deswegen nicht behelligt, was allerdings die Tat an sich nicht entkräftet. Immer noch sind sich viele Fahrer nicht bewusst, wann ein Unfall tatsächlich vorliegt. Anstelle Schadensbegrenzung zu leisten, wird versucht, die Angelegenheit zu vertuschen. Für mich hätte so ein agierender Fahrer nicht die notwendige Reife, um ein solches Fahrzeug verantwortungsvoll zu bewegen. Abgesehen von dem Imageverlust, den die Firma erleidet.

Man muss mit der Entwicklung der Gesellschaft, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gehen. Was vor zehn Jahren noch bagtellisiert werden konnte, hat heute schwerwiegende Bedeutung.

Steini hat das treffend zusammen gefasst: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit Intriganten sollte man dennoch immer rechnen.

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Für Megatrailer gibt es spezielle Zugmaschinen. Ob die gesund sind, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja auch Unternehmer, die sich unter den Megatrailer Palettenkästen mit voller Staukapazität drunter schrauben lassen. Damit fährst Du noch nicht einmal einen Bordstein mehr hoch, ohne die Luftfederung vom gesamten Fahrzeug hochzupumpen.
War mal mit einem Megatrailer in Holyhead im Hafen. Bei den dort verbauten Bodenschwellen hat es nicht mal gereicht, die Federung vom kompletten Fahrzeug ganz nach oben zu pumpen.
Wenn der Trailer aufsetzt, schau' mal nach der Höhe der Sattelplatte. Es kann sein, dass man für die Nutzung mit dem Megatrailer eine weniger hohe Sattelplatte verbaut hat. Bei den Lowlinern wird der Rahmen tiefer gesetzt. Das geht bei einem gebrauchten Fahrzeug nur sehr aufwändig. Möglicherweise kann die Sattelplatte noch etwas nach vorne montiert werden? Sofern das von der Achslastverteilung möglich ist, schafft das nochmal Luft von ein paar mm. Dann sollte man allerdings aufpassen, dass der hintere Rahmen des Fahrzeugs bei der Fahrt über eine Kuppel am Trailer scheuert. Das wäre dann auch ungünstig.

Hallo,
Bei den Fahrzeugen die von großen Reifen auf kleine Reifen umgerüstet worden sind sind solche Probleme bekannt. beheben oh jeh, das wird schwierig entweder fährst du so weiter (elbtunnel löst bei 4,18m aus).
oder ihr lasst euch in eurer werkstatt was einfallen, wie viel "federweg" hat die zm noch an den luftbälgen bzw ist der metall-teller bei fahrstellung noch zu sehen ??? vorderachse auch luftgefedert???
hmm wo kann man noch was gewinnen.
Trailerdach vorne runtersetzen,
Luftfederrung noch weiter runter stellen,
evt zwischenplatte zwischen montageplatte und sattelkupplung entfernen,
Noch kleinerre Reifen aufziehen.

LoPro Sattelplatte,

Trailer heck auf etwas uber 4,00m bringen, dadurch kommt die Front etwas runter,

quick dump Valves in die Luftfederung einbauen,

ander Anlenkung der HA Federung, und Luftfederbalgeneben den Rahmen montieren, oder mit Spacern unter den Axsenkorper.

Rudiger

Trailerdach vorne runtersetzen,
Luftfederrung noch weiter runter stellen,
evt zwischenplatte zwischen montageplatte und sattelkupplung entfernen,
Noch kleinerr Reifen aufziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


Hallo,
Bei den Fahrzeugen die von großen Reifen auf kleine Reifen umgerüstet worden sind sind solche Probleme bekannt. beheben oh jeh, das wird schwierig entweder fährst du so weiter (elbtunnel löst bei 4,18m aus).
oder ihr lasst euch in eurer werkstatt was einfallen, wie viel "federweg" hat die zm noch an den luftbälgen bzw ist der metall-teller bei fahrstellung noch zu sehen ??? vorderachse auch luftgefedert???
hmm wo kann man noch was gewinnen.
Trailerdach vorne runtersetzen,
Luftfederrung noch weiter runter stellen,
evt zwischenplatte zwischen montageplatte und sattelkupplung entfernen,
Noch kleinerre Reifen aufziehen.

Zitat:

Original geschrieben von binbin


(...) Was meint ihr. Könnte ich mich dann weigern, mit dem Fahrzeug weiter zu fahren. Über 4,20 m ist er ja nicht, aber trotzdem.
(...)

Rein rechtlich musst Du sogar die Fahrt verweigern. Vermutlich wirst Du dann auch mit einer Entlassung "belohnt". Gegen die kannst Du dann klagen, was aber im Endeffekt bei der Entlassung wirklich bleibt, da in der damit entwickelten Atmosphäre will keiner wirklich arbeiten.

Ich hoffe, Du hast eine gute Rechtschutzversicherung.

Was hast Du für ein Chef?? Ist das ein Trottel oder was? *Kopfschüttel*
Dein Chef, so scheint es mir, ist nicht gerade hellste. Wenn der Auflieger an der Brücke ansteht und einen Totalschaden erlebt ist er kaputt. Die Versicherung wird nichts zahlen da es ja fahrlässig war. Der Fahrer kriegt die Entlassung gegen welche er klagt und ggf. recht bekommt. Danach braucht er nen Auflieger bzw. erstmal ne vernünftige Zugmaschine. Wenn wieder einen Auflieger bestellt ohne passendes Fahrzeug, hat er wieder die gleichen Probleme.

-Auflieger kaputt -> Abschlepp-/Bergungskosten
-Strafanzeige für Chef u. Fahrer
-Reparaturkosten Brücke
-Entlassener Fahrer klagt ein
-Keine Kostenerstattungen der Versicherung weil fahrlässig
-Ausfallen des Aufliegers für ein paar Tage/Wochen

Also wem das nicht reicht....

-Vermesse das Fahrzeug mal vorne und hinten in der Höhe 
-Schau was für Reifen
-Sattelplattenhöhe Chassis -> Sattelplatte
-Chassishöhe
-Abstand Rad -> Kotflügel

Zitat:

Was hast Du für ein Chef?? Ist das ein Trottel oder was? *Kopfschüttel*
Dein Chef, so scheint es mir, ist nicht gerade hellste. Wenn der Auflieger an der Brücke ansteht und einen Totalschaden erlebt ist er kaputt.


Hallo,
Der Fahrer hat vorher zu gucken ob er durch die Brücke kommt oder nicht und wenn 3,80m dran steht kann er mitm 4meter zug nicht durchfahren.

Zitat:

LoPro Sattelplatte,
Trailer heck auf etwas uber 4,00m bringen, dadurch kommt die Front etwas runter,
quick dump Valves in die Luftfederung einbauen,
ander Anlenkung der HA Federung, und Luftfederbalgeneben den Rahmen montieren, oder mit Spacern unter den Axsenkorper.


was ist eine lopro sattelplatte???????
das erreicht vorne keine 10cm
zu teuer gibts nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur



Zitat:

Was hast Du für ein Chef?? Ist das ein Trottel oder was? *Kopfschüttel*

Dein Chef, so scheint es mir, ist nicht gerade hellste. Wenn der Auflieger an der Brücke ansteht und einen Totalschaden erlebt ist er kaputt.

Hallo,

Der Fahrer hat vorher zu gucken ob er durch die Brücke kommt oder nicht und wenn 3,80m dran steht kann er mitm 4meter zug nicht durchfahren.

Ja das ist klar, aber wenn ein Auflieger 4,15 hat......
Und was nützt's? Wenn er dem Chef sagt geht nicht, dann wird gekündigt. Kommt also aufs selbe raus.

Zitat:

Ja das ist klar, aber wenn ein Auflieger 4,15 hat......
Und was nützt's? Wenn er dem Chef sagt geht nicht, dann wird gekündigt. Kommt also aufs selbe raus.

Ich kenne die Höhe meiner Fahrzeuge auch nicht muss ich ganz ehrlich zugeben, aber eins weis ich die mulden, schubböden sind alle unter 4m bzw haben 4m ....

Ich hab mich jetzt noch mal über die Trailer informiert, die haben ein Verstellbares Hubdach .... Und ich bin immernoch der Meinung es ist hochgesteckt.

Kipptransporteur,

moglicherweise ist eine Kombination erforderlich.

Eine Low Pro Sattelplatte -Low Profile- Sattelplatte ist ~5cm weniger in der Bauhohe.

Wenn das Trailer Heck hoch kommt, kommt die Nase runter.

quick Dump Valve, du lasst uber eine 25 mm Ventiloffnung die Luft ab.

HA Luftfederung, naturlich gibt es seitlich am Rahmen montierte Luftfederung .

ArvinMeritor Rockwell hat die im Program fur single axle drive.

Verlass dich drauf, wenn etwas nicht passt, wird es passend gemacht.

Rudiger

Zitat:

LoPro Sattelplatte,
Trailer heck auf etwas uber 4,00m bringen, dadurch kommt die Front etwas runter,
quick dump Valves in die Luftfederung einbauen,
ander Anlenkung der HA Federung, und Luftfederbalgeneben den Rahmen montieren, oder mit Spacern unter den Axsenkorper.

was ist eine lopro sattelplatte???????

das erreicht vorne keine 10cm

zu teuer gibts nicht.

May-15-018

Laut meinem 2007-Prospekt sollte der Auflieger eine Höheneinstellung haben. Laut Prospekt kann man das Dach vorne um 12cm und hinten um 5cm absenken. Bedienung in der vorderen fahrerseitigen Eckrunge mittels Verriegelungsbolzen beim Hubzylinder.
Laut technischen Daten ist der Auflieger auf 950mm Aufsattelhöhe (Bauhöhe 80mm) ausgelegt und kommt dann hinten auf 4.065mm. Laut einem Testbericht sind das aber 4.091mm...
Der TGA als Volumensattelzugmaschine hat schon laut Prospekt 960mm Aufsattelhöhe; die 'Standardzugmaschinen' 1.062mm bis 1.263mm. Irgendwo stand auch mal was von Freigängigkeit (Rampenwinkel) gem. DIN stark eingeschränkt...
Was für eine Bereifung hast du?
Was für ein Radstand?
Was für ein Sattelvormaß?
Radabdeckungen für die Hinterachse sind ja wohl abgenommen?

_________________________________________________________
Das mit dem verweigern ist immer eine tolle Sache. Da hatte ich letztens auch ein schönes Gespräch mit meinem Chef...
07:00-16:30 Arbeitszeit
16:30-23:30 Fahrzeit (mit ~1h Fahrtunterbrechung)
23:30-7:30 Ruhezeit
07:30-14:00 Fahrzeit (mit ~1h Fahrtunterbrechung)
Seiner Meinung nach gieng das und wurde dann auch so gefahren. Immerhin hat es sich schon gebessert; früher sind wir ~12h gefahren unterbrochen durch stopps (1x20min; 1x Tankstopp)...

Moin
Ich habe mir gestern noch die Mühe gemacht und bei unseren
Megatrailer/ Lowliner nachgemessen.
MAN TGA Vorne 4,04m Hinten 4,0m Bereifung ist hier VA 355/50 R22,5
HA 295/60 R22,5 Aufsattelhöhe 0;96m Auflieger Kögel MAXX Bereifung 455/40 R22,5 Durchgehend 3m Innenhöhe.
Actros MP1 Vorne 4,03 Hinten 4,01m Bereifung VA 315/60 R22,5
HA 295/60 R22,5 Aufsattelhöhe 0,95m Auflieger Kögel MAXX
Bereifung 455/40 R22,5 Durchgehend 3m Innenhöhe.
Actros MP2 Vorne 4,05 Hinten 4,02m Bereifung VA 355/50 R22,5
HA 295/60 R22,5 Aufsattelhöhe 0,95m Auflieger Krone Megaliner
Bereifung 435/50 R19,5 Durchgehend 3m Innenhöhe.
Magnum Vorne 4,04m Hinten 4,01m Bereifung VA 315/60 R22,5
HA 295/60 R22,5 Aufsattelhöhe 0,96m Auflieger Krone Megaliner
Bereifung 435/50 R19,5 Durchgehend 3m Innenhöhe.
Die Höhen sind soweit ich das sehe ganz ok.

Moin alle zusammen
Jetzt nochmal mein Senf dazu.
Erlaubt sind 4,00M nicht mehr nicht weniger .Toleranz ist nicht
Ich glaube der einzige Trailer mit dem daß zu ereichen ist , ist der neue von
Schwarzmüller. Der hat aber nur einen 4 cm. hals.
alles ander ist nicht. Genau wie bei den Containern .
Technisch sind 4,00M machbar,und wenn der richtige Kontrolliert wars das.
Euer gedröhne mit tolleranz etc. ist leider nicht richtig.

Unterfur,
Das Gesetz gibt dir an Toleranz 1,5% in der Hohe, und 2% in der Breite.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von unterflur


Moin alle zusammen
Jetzt nochmal mein Senf dazu.
Erlaubt sind 4,00M nicht mehr nicht weniger .Toleranz ist nicht
Ich glaube der einzige Trailer mit dem daß zu ereichen ist , ist der neue von
Schwarzmüller. Der hat aber nur einen 4 cm. hals.
alles ander ist nicht. Genau wie bei den Containern .
Technisch sind 4,00M machbar,und wenn der richtige Kontrolliert wars das.
Euer gedröhne mit tolleranz etc. ist leider nicht richtig.

Zitat:

Original geschrieben von unterflur


Moin alle zusammen
Jetzt nochmal mein Senf dazu.
Erlaubt sind 4,00M nicht mehr nicht weniger .Toleranz ist nicht
Ich glaube der einzige Trailer mit dem daß zu ereichen ist , ist der neue von
Schwarzmüller. Der hat aber nur einen 4 cm. hals.
alles ander ist nicht. Genau wie bei den Containern .
Technisch sind 4,00M machbar,und wenn der richtige Kontrolliert wars das.
Euer gedröhne mit tolleranz etc. ist leider nicht richtig.

Deine Aussage ist schon richtig. Die StVZO und auch die R 96/53/EWG geben definitiv nur 4,00 m ohne Toleranz vor!

Manche beziehen sich auf den Toleranzkatalog zu § 30 StVZO, in welchem eine Höhentoleranz von +/- 50 mm akzeptabel ist. Diese Toleranz ist allerdings für die Kontrollorgane nicht maßgebend.

Man befindet sich von seiten der Kontrollorgane in einer Ohnmacht. Auf Forderungen der Verlader haben die Fahrzeughersteller Fahreuge entwickelt, welche so gar nicht im Rahmen des geltenden Gesetze zu bewegen sind. Es entsteht einerseits eine Druckkulisse auf die Transportunternehmer und auch auf Fahrer.

Gewöhnlich werden solche Dinge bundesweit geregelt. Bayern ging aber einen Alleingang und bezog die Sattelkraftfahrzeuge nicht in die Gültigkeit der 4-m-Regelung ein, da diese auf auf eine Fahrzeugkombination abstellt, welche nach der Definition Kraftfahrzeuge mit Anhängern sind. Auf Druck der anderen Bundesländer wird Bayern diese Dienstanweisung wohl wieder zurück ziehen.

Der VDA hat einmal gefordert, die Fahrzeughöhe auf 4,1 m aufzustocken. Die Gesetzgebung tut sich damit schwer, da es zu einem enormen Aufwand in Bezug auf die Brücken kommen würde. Auch wenn eine Brücke eine Toleranz von mind. 50 cm aufweisen muss, werden teilweise, u. a. durch neue Fahrbahndecken, diese lichten Höhen unterschritten. Bisher gibt es erst eine Pflicht, auf die Höhe hinzuweisen, wenn 4,2 m unterschritten werden.

Außerdem erwartet man, dass das nur ein Schritt zur nächsten Höhenerweiterung darstellt.

Eine Innenhöhe von 3,0 m würde allerdings tatsächlich Sinn machen, da man so 50 % mehr Ladung, bestehend aus Gitterboxen, auf ein Fahrzeug bekommen würde. Nun stellt sich die Frage des Umweltschutzauftrages. Kann man eine Toleranz von 10 cm erlauben, wenn dadurch wesentlich die Umwelt geschont wird? Darauf gibt es allerdings keine Antwort. So grün ist man nicht, wenn man anderswo Verbote aussprechen kann.

Auch wurden noch nicht die Möglichkeiten der Luftfederung berücksichtigt.

Es gibt Meinungen, man dürfte beispielsweise die Dachhöhenverstellung über die erlaubte Maximalhöhe von 4 m nicht erlauben, da davon auszugehen ist, dass diese nicht wieder zurück gestellt werden. Hier wird konkret Regelungsbedarf gesehen.

Jetzt befinden sich so viele Leute im Dilemma zu dieser Frage. Warum sollen wir da Klarheit haben? Für die Typisierung sieht der Toleranzkatalog 50 mm vor. Das erscheint mir auch für die Praxis vertretbar, ohne dass eine Verwarnung oder ein Weiterfahrverbot ausgesprochen wird. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Wobei die Frage immer noch offen bleibt, ob Sattelkraftfahrzeuge nicht doch sowieso höher sein dürfen, weil sie nicht unter die 4-m-Beschränkung fallen.

Hier wird auch nochmal auf diese Thematik eingegangen:

http://www.lkw-recht.de/.../LKW_Hoehe_mehr_als_4_m_u_Laenge

Nicht behandelt habe ich in meinem vorigen Post, dass es einen Unterschied zwischen Fahrzeughöhe und Ladungshöhe sind. Während die Fahrzeughöhe offiziell keiner Toleranz unterliegt und auch mit eine Punkt und 50 Euro bestraft wird - was weitere Anordnungen durch die Kontrollbehörden zwingend notwendig macht - wird eine erhöhte Ladung schon eher toleriert. Erst ab einer Ladungshöhe von 4,20 m gibt es einen Punkt und 40 Euro.
Noch kann keiner wirklch nachvollziehen, wie diese unterschiedliche Behandlung zustande gekommen ist. Vom Effekt her, werden die 4 m so oder so überschritten. Auf dem einen Weg wird es toleriert, über den anderen hart bestraft. Da läuten bei mir die verfassungsrechtlichen Alarmglocken. Man muss in einem solchen Fall durchaus mal den Richter fragen, wie denn so eine Ungleichbehandlung zustande kommt.
Als nächste Frage, wäre die Verhältnismäßigkeit zu klären. Ein Fahrzeug still zu legen, welches auf dem Weg definitiv keine Probleme mit den Brücken - z. B. auf der Autobahn - haben wird, gilt schon als nicht verhältnismäßig.

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