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Höhe Megatrailer

Hallo

Ich fahre einen Megatrailer. Letzte Woche wollte ich durch eine 3,9 m Brücke fahren. Vor mir fuhr ein normaler Auflieger, der mit ungefähr 10 cm Abstand nach oben auch durchkam. Ich allerdings habe mir das Dach aufgerissen. Ist zwar nur von der Stirnwand abgerissen und konnte schnell wieder repariert werden, aber trotzdem peinlich. Die 32 LKW`s die nach mir durch die Brücke fuhren, kamen auch ohne Probleme durch. Jedenfalls war ich dann beim Sattler und habe das Dach wieder schweißen lassen und hab ihm das so erzählt. Der holt also seinen Laser raus und mißt an der Stirnseite eine Höhe von 4,15 m. Jetzt behauptet der Juniorchef in meiner Firma steif und fest, daß alle Megatrailer 4,15 m hoch sind und daß das von der Polizei so toleriert wird. Meines Erachtens darf ein LKW aber 4,00 m nicht überschreiten. Ich meine, 4,05 m, ok, aber 4,15 m kommt mir doch arg hoch vor. Die Rechnung in Höhe von 242 € will er mir jetzt vom Lohn abziehen, aber erstens habe ich den Zug nicht zusammengestellt und zweitens hat mir niemand gesagt, daß das Auto zu hoch ist. Wahrscheinlich hat er`s selber nicht gewußt und wenn ich gesagt hätte, der LKW ist 4,20 m hoch, hätte er bestimmt gesagt, daß alle Megatrailer 4,20 m hoch sind.

Meine Frage nun. Ist das so, daß 4,15 m bei Megatrailern toleriert wird? Was kann man tun, um ihn niedriger zu kriegen?

Luft ablassen ist schlecht, da er schon so niedrig liegt, daß der Auflieger öfter mal vorne aufsitzt.

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


ScaniaChris jetzt halt ma die Backen bitte von wegen Fahrerfluch, das war genau die paar mm von der Plane die zu viel waren.

Entweder machen wir das hier richtig oder gar nicht. Dieses ewige Heruntergespiele bringt den Betroffenen dann nicht weiter, wenn wirklich deswegen ermittelt wird. Im Falle eines Schadens an der Brücke liegt ein Unfall vor. Entsprechend ist nach § 34 StVO zu verfahren. Sofern dies nicht gemacht wird, ist das Fahrerflucht. Kein Kavaliersdelikt, wie das manche annehmen. Selbst Du als Unternehmer solltest da aufmerksam für sein. Dies kann auch für das Unternehmen schädlich sein, auf welches das Fahrzeug zugelassen ist.

Vermutlich wird der Betroffene deswegen nicht behelligt, was allerdings die Tat an sich nicht entkräftet. Immer noch sind sich viele Fahrer nicht bewusst, wann ein Unfall tatsächlich vorliegt. Anstelle Schadensbegrenzung zu leisten, wird versucht, die Angelegenheit zu vertuschen. Für mich hätte so ein agierender Fahrer nicht die notwendige Reife, um ein solches Fahrzeug verantwortungsvoll zu bewegen. Abgesehen von dem Imageverlust, den die Firma erleidet.

Man muss mit der Entwicklung der Gesellschaft, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gehen. Was vor zehn Jahren noch bagtellisiert werden konnte, hat heute schwerwiegende Bedeutung.

Steini hat das treffend zusammen gefasst: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit Intriganten sollte man dennoch immer rechnen.

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kann sein dass es für spezielle Auflieger Sonderzulassungen gibt aber nromal ist bei 4 Metern schluss..... alles was höher ist hast du Probleme wo durch zu kommen z.B wie in deinem Fall Brücken

Europaweit sind 4,06 m in der Toleranz.

Über vier Dinge solltest Du Dir Gedanken machen:

1. Es ist Aufgabe des Fahrers die Höhe seines Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu prüfen und ggf. auf den Toleranzbereich zu verringern oder verringern zu lassen.

2. Zwar muss der Halter des Fahrzeuges für die Einhaltung der Höhenbeschränkungen sorgen, aber er muss es nicht vorher überprüfen. Das ist Sache des Fahrers. Du hättest den Fehler feststellen müssen und Deinen Chef darauf hinweisen, sowie ihn dazu aufzufordern, das Fahrzeug in die Höhentoleranz zu bringen.

3. Die Brücke war auf 3,90 m ausgeschrieben. Obwohl Du regelmäßig 4,00 m hast, bist Du unter diese Brücke gefahren. Das war mind. grob fahrlässig. Die Sache ist ganz einfach: Hast Du ein 4,00 m-Fahrzeug, dann fährst Du nicht unter einer Brücke mit einer lichten Höhe unter 4,00 m durch, auch wenn das einen enormen Umweg bedeutet. Durch die grobe Fahrlässigkeit Deines Verhaltens darf er selbstverständlich die Reparaturkosten in Rechnung stellen.

4. Hattest Du den Unfall gemeldet oder bist Du einfach weiter gefahren? In diesem Fall wäre das Fahrerflucht. Hinreichend Grund, Dir eine Abmahnung zu erteilen.

So wie ich das sehe, kannst Du mit Deinem Chef höchstens um die Höhe feilschen. Da das Fahrzeug offensichtlich zu hoch war, trägt er ja zumindest eine Mitschuld, denn selbst bei einer 4,00m-Brücke hätte es Probleme geben können. Unterstreichen kannst Du das auch noch dadurch, dass Du in die Fahrzeugpapiere geschaut hast und dort stand mit Sicherheit als Höhe des Megatrailers 4,00 m drin. Möglicherweise wäre noch glaubhaft zu machen, dass Du die Federung vom Zugfahrzeug überprüft und ggf. eingestellt hast.

Hallo,

ScaniaChris jetzt halt ma die Backen bitte von wegen Fahrerfluch, das war genau die paar mm von der Plane die zu viel waren.

Normal ist dies nicht, ich habe mit vielen Jumbo-Firmen kontakt denen ihre Mega-Trailer sind alle zwischen 4m und 4.05m.

So, was hast du für einen Trailer?? Krone???

EVT hat der vorgänger der diesen Trailer vor dir gezogen hat, oder wo du im Urlaub warst ihn hochgesteckt, das muss man teilweise machen bei ladungen die genau unters dach passen damit das dach nicht auf der Ladung aufliegt. Und nach dem abladen vergessen wieder runter zu machen und du es gar nicht mitbekommen hast.

So nun hast du vorne an der Stirnwand links und rechts unterhalb des Pumphebels für das Hubdach ein Rechteckiges Metallteil das man in Verschiedene Stufen verstellen kann (wenn man das Hubdach angehoben hat), mach es so das das metallteil vollständig zu sehen ist, anschließend musst du noch die Rungen runtersetzen das macht man mit dem kleinen teil rechts gesehen von der Runge hat auch so eine Rastfunktion das teil, und auch ganz runterstellen....

Aber am besten sieht man es an den Trailertüren hinten oben, dort hat man 2 Gabeln die in das Endstück vom Dach eingreifen und schließen, diese Gabeln gibt es 2x einmal ganz oben und einmal ein stück tiefer, wenn die ganz oben greifen weist du das der Trailer hochgesetzt ist weil die gabeln müssen normal in der untersten stellung drin sein.

Hinten kann man meist nur 2 stellungen wählen von dem Hubdach (wegen den gabeln an den hecktüren) und vorne kann man 4-5 stufen wählen.

Gruß

Es ist 'normal', dass Megatrailer zu hoch sind. Man will ja 3m Innenhöhe; 1m reicht für Reifen (295/60R22,5=>~92cm), Aufliegerhals und Dachkonstruktion nicht aus.

Was für eine Gesamthöhe hast du hinten (in Fahrstellung)?
Was für eine Zugmaschine(Aufsattelhöhe) und Auflieger hast du?
Stimmt die Fahrhöhe von Zugmaschine und Auflieger? Bei diesen Fahrzeugen hat man normalerweise zwei Höhen: einmal zum Fahren und einmal für Kontrollen zum entladen (nicht zum fahren).
Das mit dem Hochstellen vom Dach wurde ja schon genannt.

Die 4,06m sind -wie ScaniaChris gesagt hat- die Toleranz. Ab 4,20m wird's teuer/kompliziert; da dann Untersagung der Weiterfahrt bzw. Sondergenehmigung kommt...

@Kipptransporteur: Den Megaauflieger der auf 4,00m kommt (bei 3m Innenhöhe und Standard-Megazugmaschine) will ich sehen.
Beim Auflieger dürfte das m.W. der aus Österreich sein mit angeblich 40mm Halshöhe.

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Leider ist es doch eher "normal" das die Mega-Trailer im aufgesattelten Zustand so um die 4,10m bis 4,15m hoch sind, gerade die ersten Modelle hatten keine Schnellverstellung an der Stirnwand, da hat niemand rumgefummelt und die Höhe eingestellt, schon gar nicht bei den Just in Time Transporten der Autoindustrie oder der Luftfracht.

Bei dem Thema Unfallflucht hat Chris schon recht, wenn da jemand böses wollte würde es auch böse enden. Allerdings, wo kein Kläger, da auch kein Richter 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


ScaniaChris jetzt halt ma die Backen bitte von wegen Fahrerfluch, das war genau die paar mm von der Plane die zu viel waren.

Entweder machen wir das hier richtig oder gar nicht. Dieses ewige Heruntergespiele bringt den Betroffenen dann nicht weiter, wenn wirklich deswegen ermittelt wird. Im Falle eines Schadens an der Brücke liegt ein Unfall vor. Entsprechend ist nach § 34 StVO zu verfahren. Sofern dies nicht gemacht wird, ist das Fahrerflucht. Kein Kavaliersdelikt, wie das manche annehmen. Selbst Du als Unternehmer solltest da aufmerksam für sein. Dies kann auch für das Unternehmen schädlich sein, auf welches das Fahrzeug zugelassen ist.

Vermutlich wird der Betroffene deswegen nicht behelligt, was allerdings die Tat an sich nicht entkräftet. Immer noch sind sich viele Fahrer nicht bewusst, wann ein Unfall tatsächlich vorliegt. Anstelle Schadensbegrenzung zu leisten, wird versucht, die Angelegenheit zu vertuschen. Für mich hätte so ein agierender Fahrer nicht die notwendige Reife, um ein solches Fahrzeug verantwortungsvoll zu bewegen. Abgesehen von dem Imageverlust, den die Firma erleidet.

Man muss mit der Entwicklung der Gesellschaft, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gehen. Was vor zehn Jahren noch bagtellisiert werden konnte, hat heute schwerwiegende Bedeutung.

Steini hat das treffend zusammen gefasst: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit Intriganten sollte man dennoch immer rechnen.

Erstmal danke für die Antworten. Besonders für den Tipp mit den 4,06 m. Also der Auflieger ist von Kögel und nicht höhenverstellbar. Die Aufsattelhöhe der Maschine weiß ich jetzt nicht. Auf jeden Fall ist es ein TGA. Rein optisch sieht es so aus, als würde der Auflieger nach hinten leicht abfallen. Müßte man aber mal ausmessen. Das Problem ist, daß man die Zugmaschine nicht mehr großartig ablassen kann, da die Fahrhöhe schon so niedrig eingestellt ist, daß der Auflieger manchmal vorne aufsitzt, speziell wenn man auf Steigungen fährt und die Maschine bereits bergan fährt, der Auflieger aber noch eben steht. Da muß man ihn immer hochpumpen. Verstehe so und so nicht, wozu der Juniorchef nen Megatrailer braucht. Der ist ja nie ausgelastet. An der Brücke ist übrigens kein Schaden entstanden. Denn durch die eigentliche Brücke passte der LKW durch. Hängengeblieben ist er an dieser Höhenbegrenzung davor. Normalerweise baumeln da ja immer solche Schildchen dran. Die bestand aber aus nem festen Rahmen.

Zum Thema Brücken. Meines Erachtens ist es in Deutschland üblich, wenn nicht sogar Vorschrift, auf Brückenhöhen nochmal 20 cm Sichreheitsabstand zu geben. Mit normalen LKW`s ist das Durchfahren von 3,9 m kein Problem. Bin letztens mit ner Solomaschine sogar bei 3,7 durchgefahren. Nur verlassen will ich mich da nicht drauf.

Kann es sein, daß man solche Auflieger nicht mit jedem LKW ziehen kann? Und was könnte man machen, um ihn niedriger zu kriegen?

Hi,

ich spalte mal ein par Haare.... OK, du wurdest nach "Brückenschäden" gefragt und hast verneint, allerdings steht ja jetzt ein beschädigtes Höhenbegrenzungsschild im Raum 😉

Naja, belassen wir es dabei 🙂

Zu deinem Technischen Problem: Wurde die Fahrzeugkombination schon mal komplett Höhen vermessen?

Nicht das du hinten nur 3,95m hoch bist, diese 5cm hinten hoch bringen vorne geschätzte 3cm runter, wenn du dann fast auf die Toleranzgrenze 4,05m gehst reichts vielleicht insgesamt.

Grüße
Steini

Alle, die mit einem Mega-Trailer zu uns kommen, haben auf ihren Maschinen niedrigere Reifen, teilweise sogar 19,5". Irgendwie dieht auch das ganze Layout der Maschine ander aus, wie tiefergelgt. Es gab mal den Actros in so einer Version, da fehlte sogar der unterst Tritt, eben weil er so flach war.

@TE: Hoffentlich hast du für der Ernstfall ne gute Rechtsschutz oder bist in einer Gewerkschaft, viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von Potsdam Chrisi


. Irgendwie dieht auch das ganze Layout der Maschine ander aus, wie tiefergelgt. Es gab mal den Actros in so einer Version, da fehlte sogar der unterst Tritt, eben weil er

jo, der Actros in der L Fahrerhaus Version in kombination mit der Jumboasurüstung hat auch keine untere Trittsufe 😉

Eben, genau so meinte ich das. Es gab ihn aber auch als SZM und M-Kabine.

Zitat:

Alle, die mit einem Mega-Trailer zu uns kommen, haben auf ihren Maschinen niedrigere Reifen, teilweise sogar 19,5".

Hallo,

-Das stimmt nur teilweise, die Fahrzeuge die in der Autoindustrie fahren haben das teilweise, aber die im normalen FV nicht, die haben die ganz normalen 295 bzw 315/65 22,5er drauf.

-Wobei ich überrascht bin das man den KÖGEL nicht höhenverstellen kann.

-Die rechtmäßigkeit von Jumbofahrzeugen ist so eine sache "Wir könnten ja mal ne gut Bezahlte Jumbo-Ladung bekommen" und "Jeder hat nen Jumbo-Fahrzeug, wir auch"

- Wenn man bedenkt das das Fahrzeug ~10cm zu hoch ist und dann immernoch 5cm zu hoch ist, würde ich mal sagen du hast 315/70 oder sogar 75er reifen auf deiner antriebsachse, aber dann kommt es mir spanisch vor das du gleich vorne auf deiner arbeitsplatte aufhockst. Die Aufsattelhöhe einer Jumbo-Sattelzugmaschine sollte zwischen 940-960mm sein

Zitat:

Original geschrieben von Potsdam Chrisi


Eben, genau so meinte ich das. Es gab ihn aber auch als SZM und M-Kabine.

War bei den ersten Actros 2 auch so, auch bei Megaspace Fahrerhaus, erst seit ca 1-1,5 jahren gibt es die Fahrzeuge mit dem Kompletten tritt bis unten hin.

Bei SZMS fehlt heute noch die Frontlippe unten, bei normalen 2 bzw 3 Achs ZM´s ist die Frontlippe dran.

Gruß

Nochmal Danke für die Antworten. Ich glaube, ich weiß jetzt den Fehler. Bin beim Suchen mal auf den Begriff Lowliner gestoßen. Das sind extra SZM für den Megatrailerbetrieb. Ich gehe mal davon aus, daß meiner kein Lowliner ist sondern ein normaler auf den einfach kleine Reifen geschnallt worden sind. Deswegen hat er auch so riesige Radkästen und die Luft reicht meistens nicht aus. Wenn man an der Rampe steht muß man ihn hochpumpen und wenn man wegfahren will, sind nur noch um die 5 Bar Luft drauf. Werde mich mal mit unseren Meschaniker unterhalten was er drüber denkt. Was meint ihr. Könnte ich mich dann weigern, mit dem Fahrzeug weiter zu fahren. Über 4,20 m ist er ja nicht, aber trotzdem.

P.S: Kennt sich einer mit ZF Retardern aus?

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