Höchstparkdauer
Hallo, auch wenn ich mir hier Feinde machen sollte. Ich habe nix gegen Wohnmobile oder Anhänger. Ist ne tolle Sache, das Haus immer dabei.
Hab nen Nachbarn der mit seinem Wohnwagen samt Zugfahrzeug ständig 2 Parkplätze blokiert Obwohl er die Möglichkeit hätte den WW auf seinem Grundstück unterzustellen da er sowiso nicht damit wegfährt. (Muss doch bestimmt ordentlich an Steuern kosten wegen Anmeldung usw.)
Das Ordnungsamt kann nix machen solange der Hänger am Zugfahrzeug angekoppelt ist. Mit dieser 2 Wochen Geschichte ohne Zugfahrzeug. Einmal durfte er schon bezahlen weil er länger als 2 Wochen auf 2 Plätzen ohne ZF stand. Was kann man da juristisch machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von klowasser
wieso,hast du eine kellerwohnung?
ansonsten gilt der letzte satz.und wenn das nicht hilft;die rechtslage ist manchmal unbefriedigend aber eindeutig😎
Herr klowasser ist ein rationeller Mensch.
Die Inhalte seiner Beiträge werden bei Vollendung seines letzten Satzes, nomen est omen, durch selbigen im dafür Vorgesehenem in Echtzeit weggespült.
Auf diese Weise ist sein Pseudonym wohl am besten zu ertragen, weil selbsterklärend.
34 Antworten
Mal mit den Nachbarn reden...
Solange er nicht gegen eine Verordnung verstößt, hat Dein Nachbar das gleiche Recht, seine ordentlich zugelassenen Fahrzeuge auf öffentlichem Grund abzustellen, wie Du auch. Warum willst Du ihm das absprechen?
Wenn das zugfahrzeug immer daran ist, kannste nicht viel machen, selbst wenn er nur alle 2 wochen immer das Fahrzeug ankuppelt. ich denke aber auch mal das ich einfach mal mit ihm reden würde wenn bei euch die Parkgelgenheiten immer knapp sind, ob es da keine andere möglichkeit gäbe.
Es ist natürlich ärgerlich wenn auf diese weise "unnötig" parkplätze wegfallen, und man immer weit weg parken muss, aber wie gesagt, da kann man rechtlich nicht viel machen.
Zitat:
Original geschrieben von new driver
Was kann man da juristisch machen?
Anstecken ?? ;-))))
Gruss Dieter
Zitat:
Original geschrieben von new driver
Was kann man da juristisch machen?
Zum Glück nichts. Pass auf, dass er dich nicht wegen deinem Maschendrahtzaun dranhängt!
Ts, ts, ts ...
Zitat:
Original geschrieben von new driver
Hallo, auch wenn ich mir hier Feinde machen sollte. Ich habe nix gegen Wohnmobile oder Anhänger. Ist ne tolle Sache, das Haus immer dabei.
Hab nen Nachbarn der mit seinem Wohnwagen samt Zugfahrzeug ständig 2 Parkplätze blokiert Obwohl er die Möglichkeit hätte den WW auf seinem Grundstück unterzustellen da er sowiso nicht damit wegfährt. (Muss doch bestimmt ordentlich an Steuern kosten wegen Anmeldung usw.)
Das Ordnungsamt kann nix machen solange der Hänger am Zugfahrzeug angekoppelt ist. Mit dieser 2 Wochen Geschichte ohne Zugfahrzeug. Einmal durfte er schon bezahlen weil er länger als 2 Wochen auf 2 Plätzen ohne ZF stand. Was kann man da juristisch machen?
Eben weil ich weiss, was der WW für eine optische Sichtverstellwand ist, halte ich ein solches Verhalten von Deinem Nachbarn hier mehr als asozial.
Ich würde für meinen Teil versuchen für mich abzuschätzen, inwieweit dieser Mensch diesbezüglich einsichtig durch Gespräche wäre. Wenn ich zu der Einschätzng käme das nicht, dann würde ich ihn überhaupt nicht ansprechen, d.h. anonym bleiben.
Trozdem würde ich auf Abhilfe sinnen. Wie, das kann ich hier jetzt nicht ohne weiteres posten.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Eben weil ich weiss, was der WW für eine optische Sichtverstellwand ist, halte ich ein solches Verhalten von Deinem Nachbarn hier mehr als asozial.
Vor einem Fenster zu parken ist unangenehm (für den, der rausschaut), das stimmt schon. Aber hier werden angeblich vollkommen ungerechtfertigt Stellplätze "blockiert".
Leben und leben lassen, und miteinander reden ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Autodachtrailer
Leben und leben lassen, und miteinander reden ;-)
Alleine schon die Tatsache, dass der Gespann-Parker das tut, was er tut, fällt unter nicht leben lassen - weil er im Endeffet ein paar Euro zum Unterstellen spart.
Danke für die vielen mehr oder weniger sinnvollen Mails. Mit ihm reden ist nicht, ich glaube ein Toastbrot ist schlauer. Geht nur darum das er sein von uns allen gesponserte (Sozialamt) Grundstück nicht als Parkmöglichkeit nutzt. Leider sind die Pärkplätze in unserer Straße rar und das ärgert schon ein wenig das das Teil da rund um die Uhr steht und keiner weiß warum. Da pennt keiner drin oder sonst was. Er fährt nie damit schon gar nicht in den Urlaub. Was kostet das Teil den an Steuern wenn er angemeldet ist?
Die Steuern sind minimal. Aber irgendwo muss das Teil halt stehen. Im Normalfall suchen WW-Besitzer nach Tricks, die 14-tägige Höchstparkdauer zu umgehen, du zäumst das Pferd praktisch von hinten auf ;-)
Unabhängig von Höchstparkdauer könnte hier eine unzulässige Nutzung öffentlichen Raums vorliegen, vielleicht hilft dir das weiter.
Btw. kann ich übrigens nicht verstehen, dass der Besitzer nicht sein Grundstück nutzt, die meisten WW-Besitzer wären froh, wenn sie die Möglichkeit hätten.
Zitat:
Original geschrieben von new driver
Danke für die vielen mehr oder weniger sinnvollen Mails. Mit ihm reden ist nicht, ich glaube ein Toastbrot ist schlauer. Geht nur darum das er sein von uns allen gesponserte (Sozialamt) Grundstück nicht als Parkmöglichkeit nutzt. Leider sind die Pärkplätze in unserer Straße rar und das ärgert schon ein wenig das das Teil da rund um die Uhr steht und keiner weiß warum. Da pennt keiner drin oder sonst was. Er fährt nie damit schon gar nicht in den Urlaub. Was kostet das Teil den an Steuern wenn er angemeldet ist?
Mal andersrum: Was möchtest Du/Ihr maximal unternehmen, um Herrn Toastbrot ein alternatives Parkareal spürbar näher zu bringen?
wenn mal wieder abkuppelt dann stell dich auf diesen platz!
so hat er das nachsehn. 😉
wenn der Wohnwagen ständig auf der selben Stelle steht und das an und abkuppeln ganz offensichtlich nur dazu dient die Parkdauer zu verlängern, d.h. der Wohnwagen NICHT über eine längere Zeit weg ist oder zumindest umgeparkt wird MUSS das Ordnungsamt einschreiten da das ankuppeln in diesem falle der Unterwanderung der Parkregel dient und genau das ist nicht zulässig und wird i.d.R. als Vorsatz verstanden und höher bestraft als z.b. fahrlässiges einmaliges Überschreiten der Parkzeit. Das wird aber von den Ordnungsämtern und den lokalen Behörden regional verschieden betrachtet und erfordert auch einen "motivierten" Mitarbeiter im Ordnungsamt.
Zitat:
Original geschrieben von Autodachtrailer
wieso,hast du eine kellerwohnung?Zitat:
Vor einem Fenster zu parken ist unangenehm (für den, der rausschaut), das stimmt schon. Aber hier werden angeblich vollkommen ungerechtfertigt Stellplätze "blockiert".
Leben und leben lassen, und miteinander reden ;-)
ansonsten gilt der letzte satz.und wenn das nicht hilft;die rechtslage ist manchmal unbefriedigend aber eindeutig😎