Höchstparkdauer

Hallo, auch wenn ich mir hier Feinde machen sollte. Ich habe nix gegen Wohnmobile oder Anhänger. Ist ne tolle Sache, das Haus immer dabei.
Hab nen Nachbarn der mit seinem Wohnwagen samt Zugfahrzeug ständig 2 Parkplätze blokiert Obwohl er die Möglichkeit hätte den WW auf seinem Grundstück unterzustellen da er sowiso nicht damit wegfährt. (Muss doch bestimmt ordentlich an Steuern kosten wegen Anmeldung usw.)
Das Ordnungsamt kann nix machen solange der Hänger am Zugfahrzeug angekoppelt ist. Mit dieser 2 Wochen Geschichte ohne Zugfahrzeug. Einmal durfte er schon bezahlen weil er länger als 2 Wochen auf 2 Plätzen ohne ZF stand. Was kann man da juristisch machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von klowasser


wieso,hast du eine kellerwohnung?
ansonsten gilt der letzte satz.und wenn das nicht hilft;die rechtslage ist manchmal unbefriedigend aber eindeutig😎

Herr klowasser ist ein rationeller Mensch.

Die Inhalte seiner Beiträge werden bei Vollendung seines letzten Satzes, nomen est omen, durch selbigen im dafür Vorgesehenem in Echtzeit weggespült.

Auf diese Weise ist sein Pseudonym wohl am besten zu ertragen, weil selbsterklärend.

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Zitat:

Original geschrieben von klowasser


wieso,hast du eine kellerwohnung?
ansonsten gilt der letzte satz.und wenn das nicht hilft;die rechtslage ist manchmal unbefriedigend aber eindeutig😎

Herr klowasser ist ein rationeller Mensch.

Die Inhalte seiner Beiträge werden bei Vollendung seines letzten Satzes, nomen est omen, durch selbigen im dafür Vorgesehenem in Echtzeit weggespült.

Auf diese Weise ist sein Pseudonym wohl am besten zu ertragen, weil selbsterklärend.

oh,ein philosoph😛

aber was solls.ATU kunde und Autobild-leser eben😁

Zitat:

Original geschrieben von stero111


wenn der Wohnwagen ständig auf der selben Stelle steht und das an und abkuppeln ganz offensichtlich nur dazu dient die Parkdauer zu verlängern, d.h. der Wohnwagen NICHT über eine längere Zeit weg ist oder zumindest umgeparkt wird MUSS das Ordnungsamt einschreiten da das ankuppeln in diesem falle der Unterwanderung der Parkregel dient und genau das ist nicht zulässig und wird i.d.R. als Vorsatz verstanden und höher bestraft als z.b. fahrlässiges einmaliges Überschreiten der Parkzeit. Das wird aber von den Ordnungsämtern und den lokalen Behörden regional verschieden betrachtet und erfordert auch einen "motivierten" Mitarbeiter im Ordnungsamt.

Das könnte ich mal versuchen. Also ab zum Ordnungsamt. Ein Nachbar hat sogar schon ein Ticket bekommen wegen Parken entgegen der Fahrtrichtung. Da ist das Ordnungsamt schnell, aber bei sowas wie dem Wohnwagen trauen die sich nix zu machen.

Es geht nicht darum, daß sich das Ordnungsamt nicht traut, es muß doch wie schon geschrieben wurde, die 2 Wochen-Frist abgewartet werden. Im Prinzip müßte man hergehen und sofort vor den Wohnwagen hinparken, wenn das Zugfahrzeug einmal unterwegs sein sollte und dann einfach stehen bleiben. Das ist natürich planke Theorie aber da Parkplatznot herrscht, machen vielleicht ein paar Nachbarn mit. Wenn das immer wieder passiert, parkt er den Wohnwagen vielleicht doch irgendwann auf dem privaten Gelände.

pfisti

Moin Moin

Soweit ich Informiert bin da ich mir gerade einen WW zugelegt habe, reicht nur ankuppeln oder das Fahrzeug davor stehen lassen nicht aus um die Parkfrist zu verlängern.

Der WW muß alle 2 Wochen von dem Parkplatz weckgezogen werden.
Ist der Parkplatz dann immer noch frei kann man den WW wieder hinstellen.

Ist alles etwas wiedersprüchlich, aber kann man nix machen.

Aber wenn du belegen kannst das er den WW nur ankoppelt und nicht wegzieht muß das Amt eigendlich tätig werden.

Dein Super Nachbar soll sich wie alle vernünftigen Camper einen Stellplatz mieten.
Ich würde auch kot.... wenn mir einer so ein WW vor die Wohnung stellt.

Gruß schlossiehh mit Stellplatz für WW

Ich habe gerade mal im internet recherchiert, und bin zum ergebnis gekommen, dass es egal ist, ob das fahrzeug zwischendurch angekuppelt wird. Denn es wird ja nicht in dem sinne bewegt, und soweit ich weiß ist das unabhängig davon ob es angekuppelt ist oder nciht.am einfachsten ist es natürlich wirklich einfach den Platz für sein auto zu blockieren, um dann die frist verstreichen zu lassen. Aber so wie ich das sehe bringt euch das nicht viel, denn das Fahrzeug wird dadurch nicht abgeschleppt, sondern erst einmal mit einem roten aufkleber markiert. Wenn euer nachbar also 2 mal im monat den Anhänger einmal um den Block fährt seit ihr dagegen machtlos. Jedenfalls mit legalen mitteln. Mit ein wenig Phantasie fallen mir mehrere dinge ein die da abhilfe schaffen, aber die werde ich jetzt einfach mal für mich behalten ;-).

Daß ein Wohnwagenbesitzer weniger Rechte besitzt als alle anderen Fahrzeugbesitzer, weil er nur 2 Wochen abgekuppelt stehen darf, ist schon klar.
Wenn die Nachbarschaft mit ihren Zweit- und Drittwagen, Imbissbuden- oder Motorradanhänger das ganze Jahr die Straße blockiert, interessiert das offenbar niemand.
Aber wehe, es parkt ein Wohnwagen. Da regt man sich dann auf. Also ich habe den Zirkus noch nicht ganz verstanden.
Klärt mich vielleicht mal jemand auf?

Momentan Zustand:
-Sehr schwierige Parksituation
-Blockieren von 1-2 Parkplätzen das ganze Jahr über.
-Sichtbehinderung durch großes Fahrzeug
-Unrechtmäßiges Abstellen auf öffentlicher Parkfläche

Das es einen nervt das jemand unrechtmäßig Parkfläche blockiert, gerade wenn die Parksituation schwierig ist, sollte ja klar sein. Und wer sich einen WOhnwagen kauft, und diesen über einen längeren zeitraum nicht nutzt, solte sich im klaren sein, dass er dafür eine entsprechende Parkmöglichkeit haben muss. Es gibt nicht umsonst solch ein Gesetz. Wenn sich jeder für ein Paar € im Jahr ein Gästezimmer oder so auf die straße stellen dürfte wäre die Parkplatzsituation in vielen gegenden weitaus schlimmer. Und das die sicht durch solche großen Fahrzeuge verschlechtert wird, ist auch klar. Ich weiß wie schwierig es in der einfahrt unserer Firma immer ist rauszufahren, man hat durch Parkende LKW Gar keine sicht nach Links und rechts, und muss sich 1-1,5meter in die straße reintasten, und hoffen das ein Auto einen sieht und nicht reinfährt. Ich habe selbst seit kurzem einen Wohnwagen, und ich würde es trotzdem als störend empfinden wenn vor unserem Haus das ganze Jahr über unnütz ein Wohnwagen rumsteht.In unserer Straße hat auch einer einen Wohnwagen, der steht aber schön hinter einer hecke auf seinem Grundstück.
Es gibt auch genügend winterstellplätze für wohnwägen, und im sommer sollte es in der Regel kein Problem mit der 2 wochen frist geben, wenn man ihn auch als wohnwagen benutzt.

Und wen das stört mit der 2 Wochenfrist hat einfach pech gehabt, in Deutschland gibt es nun dieses Gesetz, und es ist auch sinnvoll.

Zitat:

Jedenfalls mit legalen mitteln. Mit ein wenig Phantasie fallen mir mehrere dinge ein die da abhilfe schaffen, aber die werde ich jetzt einfach mal für mich behalten ;-).

... ich auch ....

Zitat:

Original geschrieben von schlossiehh


Moin Moin

Soweit ich Informiert bin da ich mir gerade einen WW zugelegt habe, reicht nur ankuppeln oder das Fahrzeug davor stehen lassen nicht aus um die Parkfrist zu verlängern.

Wenn der WW am Zugfahrzeug angekupelt ist gildet diese 14 tägige Parkfrist nicht.

Der kann da solange da stehen wie er angemeldt ist und TÜV hat.

Gruss Dieter

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

"Parken von Wohnwagen auf öffentlichen Straßen

Wohnwagen-Besitzer dürfen ihr abgekoppeltes Gefährt nur kurze Zeit auf der Straße stehen lassen. Laut ADAC ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung darf dort der Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Solange der Anhänger an einen Pkw angekoppelt ist, gilt diese Zweiwochenfrist nicht. Auch Wohnmobile dürfen im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt lange parken.

Der Caravan kann erneut zwei Wochen lang auf öffentlichem Grund stehen bleiben, wenn die gesetzliche Abstellfrist wirksam unterbrochen wird. Für eine Unterbrechung der Frist reicht es jedoch nicht aus, wenn der Wohnwagen lediglich versetzt wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ.: 2 Ws B 563/92 OwiG) genügt selbst ein 30-minütiges Umherfahren nicht, um die Zweiwochenfrist wieder beginnen zu lassen.

Ein Verweilen – selbst für kurze Zeit – ist weder dem Wohnwagen, noch dem Gespann oder Wohnmobil gestattet:

* auf Flächen, die für bestimmte Fahrzeugarten wie Pkw oder Busse reserviert sind
* auf markierten Parkflächen, wenn der Wohnanhänger größer ist als der durch die Parkflächenmarkierung bezeichnete Raum
* wenn das Parken auf Gehwegen zwar ausnahmsweise erlaubt ist, der Wohnwagen jedoch das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen überschreitet.

"

Zitat:

Original geschrieben von reidi



Zitat:

Original geschrieben von schlossiehh


Moin Moin

Soweit ich Informiert bin da ich mir gerade einen WW zugelegt habe, reicht nur ankuppeln oder das Fahrzeug davor stehen lassen nicht aus um die Parkfrist zu verlängern.

Wenn der WW am Zugfahrzeug angekupelt ist gildet diese 14 tägige Parkfrist nicht.

Der kann da solange da stehen wie er angemeldt ist und TÜV hat.

Gruss Dieter

Das befürchte ich auch, obwohl das Ganze schon einer gewissen Restunsicherheit obliegen könnte (wenn ein Richter wollte und sich die Mühe machen würde), denn dass Parken eines Autos ist doch immer im Zusammenhang mit seinem Selbstzweck - individuelle Mobilität für alle Fälle des täglichen und sozialen Anliegen, um mobil von A nach B zu kommen.

Ein WW hat da eine ganz andere Bedeutung.

Würde unsere Verkehrsinfrastruktur auf WW und deren allgemeinem Einsatz ausgerichtet sein, dann sähe die Verkehrswelt wohl anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Und wen das stört mit der 2 Wochenfrist hat einfach pech gehabt....

Wenn einer partout auf der Straße von seinem Haus parken will und Probleme bekommt, weil die Nachbarn berechtigterweise bei den Behörden die Tür einrennen, dann kauft er sich halt ein Wohnmobil.

Wie schon oben erwähnt, dürfen wohnmobile auch nciht unbegrenzt auf der straße stehen. Aber bevor ich mir aus dem grund ein wohnmobil zulege was wesentlich teurer in anschaffung und unterhalt ist, gucke ich doch lieber ob ich nicht irgendwo einen stellplatz bekomme...

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Wie schon oben erwähnt, dürfen wohnmobile auch nciht unbegrenzt auf der straße stehen. Aber bevor ich mir aus dem grund ein wohnmobil zulege was wesentlich teurer in anschaffung und unterhalt ist, gucke ich doch lieber ob ich nicht irgendwo einen stellplatz bekomme...

woher hast du diese weisheit?

ich parke seit jahren vorm haus .gleich neben unserer polizeiwache

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