Historische Unfallfotos 1901 - 2000

Hallo allerseits,
 
ich werde in diesem Thread Fotos von historischen Verkehrsunfällen einstellen. Alle, die mein Interesse teilen sind herzlich willkommen und natürlich freue ich mich über jedes von euch eingestellte Bild ebenso.
 
Anbei das erste Foto: Kopflandung eines Wartburg 311 oder 312, vermutlich in der 1970-er Jahren. Ex DDR
 
Viele Grüße
Sven

Beste Antwort im Thema

Und hier noch etwas "Hintergrund" zu dem verunfallten Ford Granada: Spiegel-Bericht. Eine Geschichte aus der Abteilung "dumm gelaufen". 😉

Grüße vom Ostelch

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Das kann doch keiner überlebt haben diese Unfälle damals

. . . naja, es mußte früher zumindest deutlich öfter mal einer dran glauben . . .
Jahr - - Verkehrstote pro 100.000 Kfz
1938 - - 229
1950 - - 308
1960 - - 142
1970 - - 102 (ab '74 Gurtpflicht Neuwagen vorn, ab '79 Neuwagen hinten)
1980 - - 44 (ab '84 Bußgld für Nichtangurter)
1990 - - 25 (ab '90 immer mehr Airbags, Pflicht isser allerdings nicht)
2000 - - 14
2010 - - 7
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland

Für die Statistiken der vergangenen Jahr(zehnt)e und Gegenwart gilt:

Als VU-Todesopfer wird ledeglich geführt, wer innerhalb von 24 Stunden nach dem amtlich festgesetzten Unfallzeitpunkt als Folge des VU verstorben ist. Alle zeitlich folgenden Todesfeststellungen bleiben unberücksichtigt.
Die so ermittelten Zahlen sind tätsächlich zu verdoppeln, will man annähernd an die totale VU-Opfer-Summe kommen.

Mit ergänzenden Grüßen,

Frank.

in dem Wiki Link steht was von 30 Tage Frist, nicht 24h ?

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Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 10. März 2020 um 13:19:04 Uhr:


in dem Wiki Link steht was von 30 Tage Frist, nicht 24h ?

Es sind tatsächlich 30 Tage, nicht 24 Stunden. Da Frank sich wohl geirrt. Als durch einen Verkehrsunfall getötete Person wird gezählt, wer innerhalb 30 Tagen an Folgen des Unfalls verstirbt. So steht es in den "Grundbegriffen zur Verkehrsunfallstatistik" des Statistischen Bundesamtes. Woher Frank die "Faustregel" hat, dass die statistisch festgestellte Zahl verdoppelt werden muss, um die (tatsächliche) totale Summe der VU-Opfer zu erreichen, weiß ich nicht. Habe dazu nchts gefunden. Es gibt sicher Verletzte, die erst nach 30 Tagen versterben, aber dass es die Hälfte aller Getöteten bzw. tödlich Verletzten ausmachen soll, erscheint mir etwas hoch.

Grüße vom Ostelch

Danke für die Berichtigung. Leider kann ich mich nicht mehr an meine Info-Quelle erinnern, um nachzufragen, ab wann die Umstellung auf nun 30 Tage gilt (, welche an mir vorbeiging).
Mit (Anerkennungs-)Grüßen für die Zusammenarbeit,

Euer Frank.

Die aktuelle Regelung wurde mit dem StVUnfStatG vom 22.12.1982 eingeführt.

Grüße vom Ostelch

uuuuuuups okay DAS ist wirklich nciht grad eben erst umgestellt worden :-)

AVU - 039/040

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Flop-Kfz & Peugeot 205/D-2016

Ca. 1973 kamen wir an einem Massenunfall auf der BAB vorbei. Aus einem Ponton Benz hingen 2 böse zugerichtete Tote aus den offenen Türen. Ich war 10 und habe den Anblick bis heute nicht vergessen.

Ja das geht einem bestimmt echt nicht mehr aus dem Kopf schrecklich sowas

VU - 041/042

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Verschiedene(s)-1931>50-XLVIII. & -IX.

AVU-043 & -044

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Verschiedene(s)-1951>60-XLII. & -XLIII.

VU - 045/46

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Trabant 601 1964>91/D-2014

VU - 047/048

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Mercury Monterey/D-1958 & Panorama-Scheiben-Mode/D-1959

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