Hinterrad Abdeckung Suzuki SV650s 2003 K3
Hallo,
ich habe eine Suzuki SV650S K3 aus 2003 und wurde von der Polizei angehalten, dabei wurde bemängelt, dass meine Hinterrad- bzw. Kettenschutzabdeckung nicht eingetragen sei.
Daraufhin habe ich mich beim TÜV informiert, der meinte, diese Abnahme würde über 100 Euro kosten, was ich etwas unsinnig finde.
Deshalb möchte ich jetzt schauen, ob ich wieder eine originale Abdeckung bekomme, bei der man nichts eintragen muss. Allerdings finde ich online keine Hinterradabdeckung für die SV, deshalb meine Frage:
Gibt es für die SV650S überhaupt eine originale Hinterradabdeckung oder ist das nur der Gummischutz vor dem Federbein? In den Explosionszeichnungen finde ich nämlich auch keine originale Hinterradabdeckung.
5 Antworten
Das ist in der Tat nur dieses kleine Plastikpöppel.
Ich hab eine von Puig. die hat eine ABE
Ein Kettenschutz an einem Motorrad nicht eintragungspflichtig ist, solange er der Originalausstattung entspricht oder eine ABE besitzt.
Hinterradabdeckungen sind Pflicht - Radabdeckung für Motorräder , ist nach § 36a StVZO in Deutschland einzuhalten
https://www.amazon.de/Hinterradabdeckung-kompatibel-Suzuki-schwarz-Puig/dp/B09P8LD7ZY
Wir reden von so was??
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Original ist das Hinterrad nicht abgedeckt.