Hinterhofhändler, Auto ohne TÜV, was ist üblich?

Hallo liebe Motortalker,

ich hab mir ein Fahrzeug angesehen, was bis vor 2 Jahren ein Behördenfahrzeug war. Bis dahin wurde es regelmäßig gewartet, Werkstattanruf: alles prima, alle Verschleißteile gemacht. Aber was die letzten 9.000 km passiert ist und wie lange es rumstand, weiß niemand.

Der Händler bietet an, TÜV neu machen zu lassen, wenn ich ihm 100 Eur anzahle, um zu beweisen, dass ich tatsächlich Interesse habe. Ist das üblich?? Regelt man sowas einfach schriftlich?

Ich kann es ja auch gar nicht probefahren, weil ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen, ist das richtig? Bis jetzt habe ich bloß einen Blick ins Innere geworfen und per Starthilfe wurde der Motor angelassen. Eine brauchbare Batterie kann ich aber schon verlangen, oder?

Leider habe ich niemanden, der mal einen fachmännischen Blick drauf werfen kann. Alternative wäre noch ein DEKRA-Besuch, aber auch dazu müsste es erst mal bewegt werden dürfen.

Wäre wirklich dankbar für hilfreiche Hinweise!

Beste Antwort im Thema

Lass die Finger davon.😁
Das muß man nicht weiter vertiefen.😉

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Zitat:

Bei Fahrzeugen um 10k oder mehr würde ich eher nicht bei so einem komsichen(wenn er das ist) Händler kaufen.

10k?

10.000 €

Zitat:

@Euphrasia schrieb am 15. Juli 2015 um 15:48:37 Uhr:



Zitat:

Bei Fahrzeugen um 10k oder mehr würde ich eher nicht bei so einem komsichen(wenn er das ist) Händler kaufen.

10k?

@Euphrasia : das stimmt, trifft aber nur auf den "Privatmann" zu.
Firmen, Händler, etc. erhalten weiterhinn solche Kurzeitkennzeichen.
I.d.R. werden diese für ein Jahr an den Händler ausgegeben, er muss dann
nur noch den Wagen ins Buch eintragen.

Und, wie Kester schreibt, falls es in meinem Text untergegangen ist, bevor
Du den Wagen "checken" lassen willst, musst Du den Verkäufer um Erlaubniss
fragen !

Grüße

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