Hilfe Volvo Importieren aus Schweden aber wie ?

Volvo 850 LS/LW

Hallo Kameraden,
habe einen Volvo 850 T5 gefunden,
der aber in Schweden steht,
der Preis ist soweit auch OK,
aber die grosse frage,
worauf muss ich achten wenn der Elch nach Deutschland gefahren wird.
Möchte evtl. mit Überführungs/kurzzeitkennzeichen dort hin.
Elch ist in Merkur-Gelb und aus 1995 mit 230000km als Automat,mit den Magnesium felgen in 19 Zoll.
Zustand auf Bildern einfach Sauber und gepflegt.
Bitte um eure Hilfe
gruss Hethiter

PS:gegoogled habe ich schon 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 19Dietrich23


So kann nur ein Bulle sprechen...

Fehlt nur noch die Rechtsbelehrung per Paragraph.

Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

Hi,

sag mal, Du hast wohl einen feuchten Keks im Schuh???
Gewöhn Dir nen anderen Ton an Du Klugscheißer.....

Gruß der Sachsenelch

14 weitere Antworten
14 Antworten

Die Überführung mit deutschen Kennzeichen aus dem Ausland stellt IMMER eine Ordnungswidrigkeit dar. Deutsche Kennzeichen (egal welche, also auch Kurzzeit) dürfen nicht im Ausland an ein Kfz geschraubt werden ... Stichwort: unzulässige Fernzulassung

Es müssen daher Kurzzeitkennzeichen des Herkunftslandes des Kfz verwendet werden. Oder der Verkäufer fährt Dir das Teil mit schwedischen Schildern bis über die deutsche Grenze (Hafen) und von da aus mit deutschen Kurzzeitkennzeichen.

Klar ... jede Menge Leute hat schon ohne Problem mit deutschen Kurzzeitkennzeichen überführt ... man kann ja auch problemlos nachts über ne rote Ampel und wird i.d.R. nicht erwischt ... davon wird´s aber auch nicht legaler!  😉 Zudem werden die deutschen Kurzzeitkennzeichen von diversen Staaten erst gar nicht anerkannt.

Zoll wird bei gebrauchten Fahrzeugen (älter 6 Monate) bei Einfuhr zu privater Nutzung nicht fällig.

Für die Zulassung in Deutschland benötigst Du entweder COC (Certificate of Conformity / EU-Konformitätsbestätigung) + HU oder, falls COC nicht vorliegt, Volluntersuchung §21 (ca. 120,-EUR). §21 darf in den alten Bundesländern NUR der TÜV, in den neuen Bundesländern NUR die DEKRA.

Gruß
NoGolf

So kann nur ein Bulle sprechen...

Fehlt nur noch die Rechtsbelehrung per Paragraph.

Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

Ich denke das es auch kein Problem darstellt ein Fahrzeug mit der schwedischen Nummer nach Deutschland zu überführen. Habe selber 2 Jahre in Schweden gewohnt und weiß das es in Schweden eine Art Kurzzeitkennzeichen gibt, die du aber nur in Zusammenhang mit einer schwedischen ID bekommst. Da du aber kein Schwede bist bekommst du diese nicht, also muss das FAhrzeug mit den Original Schildern nach Deutschland exortiert bzw. importiert werden und das ist ne Vertrauenssache zwischen Käufer und Verkäufer.
Aber auf meinen vielen Fahrten nach Schweden sind mir öfters Fahrzeuge mit deutschen Kurzkennzeichen aufgefallen, vielleicht darf man sowas machen. Kommt auch auf den Versicherer an. Am besten mal mit der Versicherung reden, dann hat man Klarheit.

Gruß FirstVolvo

Hallo,

schau mal hier ;

http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/567/

Gruß Mennzer😁

Ähnliche Themen

Moinsen,

erfahrungsgemäss (mein T5 kommt aus Östereich) ist es, auch wenn das Auto dann mal in D ist, eine ganz schöne "Nervensache" bis der TÜV (oder halt die DEKRA) endlich mal die §21 Untersuchung abgeschlossen hat.

Machen die dabei noch einen Fehler (so wie bei mir; falsche TSN II zugewiesen) wird's eine richtige Rennerei...

Alles in Allem würde ich es jedoch warscheinlich wieder machen 🙂

Also wenn der Preis stimmt und der Wagen wirklich das hält, was er auf den Fotos verspricht, dann wäre das eine lohnenswerte Aktion. Dumm nur, wenn die Fotos "geschönt" sind oder Mängel "vergessen wurden zu erwähnen"...

Die sicherste Methode den Elch aus S zu holen, wäre wohl mit einem Trailer...
So haben auch schon bekannte und Freunde div. Autos aus dem Ausland gekauft.

Markus

P.S.: Autos sollten (dürfen lt. Prüfing. vom TÜV Nord in Stade) bei einer Vollabnahme zur Zulassung in D übrings KEINEN Mangel haben, nichtmal eine defekte Glühbirne, also vorher gaaanz genau schauen!

Zitat:

Original geschrieben von 19Dietrich23


So kann nur ein Bulle sprechen...

Fehlt nur noch die Rechtsbelehrung per Paragraph.

Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

Hi,

sag mal, Du hast wohl einen feuchten Keks im Schuh???
Gewöhn Dir nen anderen Ton an Du Klugscheißer.....

Gruß der Sachsenelch

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenelch



Zitat:

Original geschrieben von 19Dietrich23


So kann nur ein Bulle sprechen...

Fehlt nur noch die Rechtsbelehrung per Paragraph.

Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

Hi,

sag mal, Du hast wohl einen feuchten Keks im Schuh???
Gewöhn Dir nen anderen Ton an Du Klugscheißer.....

Gruß der Sachsenelch

Mal abgesehen davon, dass ich den "feuchten Keks" zum Brüllen komisch finde... *prrruuuuuuuuuuuust!*

*Sachsenelch zustimm*

Zitat:

Original geschrieben von 19Dietrich23


So kann nur ein Bulle sprechen...

Fehlt nur noch die Rechtsbelehrung per Paragraph.

Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

@19Dietrich23:

1.) danke für Deine "qualifizierte" Einschätzung (oder hast Du einfach nur was Falsches gegessen???)

2.) Du schreibst "anstatt ihm gute Ratschläge zu geben ...". OK, hab ich verstanden, suche aber momentan noch immer nach dem geringsten sinnvollen Beitrag hierzu Deinerseits. Kommt der noch, oder war das schon alles, was Du beizutragen hast???? 😕 Meine Vorschläge stehen jedenfalls im Beitrag dabei (wer lesen kann ist klar im Vorteil...)

3.) Vermutlich im Gegensatz zu Dir, habe ich schon mehrere Fahrzeuge aus dem Ausland importiert und mich deswegen ausgiebig mit der Thematik beschäftigt und sogar genau wegen dieser Problematik mit einem Mitarbeiter der zuständigen EU-Kommission telefoniert. Ich wollte somit auch nur die rechtliche Seite darstellen. Wenn sich der TE dann dafür entscheidet, trotzdem mit deutschen Kurzzeitkennzeichen zu importieren, kennt er zumindest die "Restrisiken".

4.) Anhand Deines Sprachgebrauchs, gehe ich mal davon aus, dass Du kein "Bulle" ... also Polizist sein kannst und ich auch gut und gerne auf Deine Meinung verzichten könnte. 😁

Gruß
NoGolf
... der NICHT bei der Rennleitung oder sonst wo im öffentlichen Dienst arbeitet und trotzdem schon Einsatzfahrzeuge mit Hoheitsrechten samt Blaulicht/Martinshorn bewegt hat. 😛

Zitat:

Original geschrieben von FirstVolvo


.........
Aber auf meinen vielen Fahrten nach Schweden sind mir öfters Fahrzeuge mit deutschen Kurzkennzeichen aufgefallen, vielleicht darf man sowas machen. Kommt auch auf den Versicherer an. Am besten mal mit der Versicherung reden, dann hat man Klarheit.

Gruß FirstVolvo

@FirstVolvo:

Leider handelt es sich nicht um eine versicherungstechnische Angelegenheit. Versicherungen hierfür werden im Netz übrigens jede Menge (sogar in Verbindung mit Kurzzeitkennzeichen) angeboten! Mir liegt jedoch eine Mail des

BMVBS

vor, aus der eindeutig die Unzulässigkeit des Anbringens JEGLICHER deutscher Kennzeichen (nach deutschem Recht!) im Ausland hervorgeht.

Ich finde diese Regelungen/Beschränkungen im Übrigen, gerade innerhalb der EU, genauso schwachsinnig, wie wohl auch die meisten anderen hier.

Tatsache ist auch, dass gegen diese Vorschriften täglich zig-fach (meisst unbewusst) verstossen wird. Mehrheitlich geht das auch gut, weil kaum entsprechende Kontrollen stattfinden. Nachdem es in der Vergangenheit zu dem Thema sogar z.T. widersprüchliche Aussagen von Zulassungsstellen gab dürfte selbst die Rennleitung bei dieser Thematik oft überfordert sein.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von 19Dietrich23


Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

Was willst du uns mit diesem Beitrag vermitteln? Daß du die aktuelle Rechtslage nicht kennst?

Schon wieder lauter Tiere mit Doppel-Identität unterwegs ? 😕 😮 🙄 😁 😎

Zitat:

Original geschrieben von 19Dietrich23


So kann nur ein Bulle sprechen...

Fehlt nur noch die Rechtsbelehrung per Paragraph.

Anstatt ihm gute Ratschläge zu geben, wie er seinen Wagen hierher bekommt, kommt so ein pessimistischer Bullshit.

hey, ist jb wieder da?

Ich habs bemerkt... ;-)

So......
ich hab nochmal bei der Zulassung nachgefragt!

Wie NoGolf schon erwähnte!

Die Kurzkennzeichen sind nur in dem jeweiligen Land gültig. Des weiteren muss man das Bankkonto angeben wegen der anfallenden Steuer usw.

Deine Antwort
Ähnliche Themen