hilfe

Hallo ich möchte gerne fragen ob jemand kann mir helfen ich brauche eine Kopie Betriebserlaubnis von Roller 50ccm MKS Ecobike Panter 50 Bj 2005-2009, weil mein sind verloren gegangen für die technischen Daten ohne Ident-Nr bitte Scannen und per E-Mail: ourdane.m.a@gmail.com .Tel.: 015210288976
ich bedanke mich sehr
Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bamako schrieb am 24. Oktober 2018 um 08:54:32 Uhr:



Alle kreischen nach Datenschutz.
Manche veröffentlichen einfach Mal alle Ihre Daten im Internet.

Kreditkartennummer, Prüfziffer und Ablaufdatum wären noch total nett, wenn du sie hier reinstellen würdest!

Alle? Nicht alle, es gibt da so ein kleines Dorf.........
Im Internet sollte man das wirklich nicht machen, aber im Rollerforum sind wir ja unter uns. 😉 😎

PS Ich bin mit dem TE auch schon privat in Kontakt. Er wird alle Unterlagen bekommen, damit er für seinen Roller ohne Probleme eine neue BE bekommen wird. Diese Daten werden aber hier mit Sicherheit nicht veröffentlicht. 😉

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Ich habe so eine Ersatz-BE mit TÜV-Einzel-Gutachten nach §21 StVZO von meinem MKS Panther 50. Wo wohnst du?

Den Importeur gibt es nicht mehr. Deshalb benötigst du auch eine Einzel-Abnahme und dafür zur Vorlage beim TÜV etc. eine Unbedenklichkeitserklärung von der Zulassungsstelle mit der FIN deines Rollers.
--> (Gebühr max. 10,- €)

Die Polizei könnte das auch ausstellen, muss aber nicht. --> (Kostenlos)

Hallo also meine Name Ourdane Adresse ist, Theodor-loos-weg 10, 12353 Berlin
ich werde dankbar wenn Sie mir Die Ersatz-BE schicken
Mit freundlichen Grüß?

Wenn Sie Möchten geld da fur sagen Sie mir bitte
mfg

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:08:26 Uhr:


.....TÜV etc. eine Unbedenklichkeitserklärung von der Zulassungsstelle mit der FIN deines Rollers.
--> (Gebühr max. 10,- €)
......

Kann man so Pauschal nicht sagen. Als ich sowas mal brauchte wollte die Zulassungsstelle über 40€ für die Bescheinigung und nach der TÜV Abnahme nochmal über 40€ für den „Betriebserlaubnis erteilt“-Stempel.

was meinen Sie da mit so oder so brauchen Sie die Bescheinigung nicht mehr

Sagen Sie mir was möchten Sie da fur ?

Zitat:

@JAOK schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:35:53 Uhr:


Sagen Sie mir was möchten Sie da fur ?

Nur ruhig Blut. Ich melde mich per PN und Handy, aber nicht mehr heute. Also bis morgen. 🙂

Zitat:

Zitat:

@JAOK schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:35:53 Uhr:


Sagen Sie mir was möchten Sie da fur ?

Nur ruhig Blut. Ich melde mich per PN und Handy, aber nicht mehr heute. Also bis morgen. 🙂

Bis morgen

@JAOK

Moin, habe dir eine PN geschickt.

Zitat:

@Apevia schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:30:14 Uhr:



Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:08:26 Uhr:


.....TÜV etc. eine Unbedenklichkeitserklärung von der Zulassungsstelle mit der FIN deines Rollers.
--> (Gebühr max. 10,- €)

......

Kann man so Pauschal nicht sagen. Als ich sowas mal brauchte wollte die Zulassungsstelle über 40€ für die Bescheinigung und nach der TÜV Abnahme nochmal über 40€ für den „Betriebserlaubnis erteilt“-Stempel.

Das sind ja Wuchergebühren. Im Hessen kosten bei der Zulassungsstelle des Kreises eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Abstempelung der TÜV-Papiere jeweils 5,10 €.

In Schleswig-Holstein hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landratsamt
10,- € gekostet.

Bei der Polizei kostet so eine Bescheinigung gar nichts. Allerdings ist nicht jede Polizeistation gewillt, so etwas auszustellen. Die Polizei ist auch nicht dazu verpflichtet.

In welcher Stadt/ welchem Kreis wohnst du?

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 23. Oktober 2018 um 10:31:17 Uhr:



Zitat:

@Apevia schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:30:14 Uhr:


Kann man so Pauschal nicht sagen. Als ich sowas mal brauchte wollte die Zulassungsstelle über 40€ für die Bescheinigung und nach der TÜV Abnahme nochmal über 40€ für den „Betriebserlaubnis erteilt“-Stempel.

Das sind ja Wuchergebühren. Im Hessen kosten bei der Zulassungsstelle des Kreises eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Abstempelung der TÜV-Papiere jeweils 5,10 €.

In Schleswig-Holstein hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landratsamt
10,- € gekostet.

Bei der Polizei kostet so eine Bescheinigung gar nichts. Allerdings ist nicht jede Polizeistation gewillt, so etwas auszustellen. Die Polizei ist auch nicht dazu verpflichtet.

In welcher Stadt/ welchem Kreis wohnst du?

Ja das hatte ich denen dann auch vorgeworfen, mit dem Wissen aus dem Forum, dass es woanders deutlich günstiger geht. Man würde angeblich nicht zwischen ABE und Fahrzeugschein/brief-Verlust unterscheiden, deshalb sollte ich die gleiche Gebühr bezahlen wie bei einem Auto. Ich habe auch 3 Polizeistationen angefragt aber keine wollte es machen oder jemals gemacht haben.
Das Ende vom Lied war, dass ich den Roller zerlegt und die Teile verkauft habe. Schade drum, aber das war dann die wirtschaftlichste Lösung.
Ich wohne im Landkreis Heilbronn in BW.

Zitat:

@Apevia schrieb am 23. Oktober 2018 um 11:05:49 Uhr:


Ja das hatte ich denen dann auch vorgeworfen, mit dem Wissen aus dem Forum, dass es woanders deutlich günstiger geht. Man würde angeblich nicht zwischen ABE und Fahrzeugschein/brief-Verlust unterscheiden, deshalb sollte ich die gleiche Gebühr bezahlen wie bei einem Auto. Ich habe auch 3 Polizeistationen angefragt aber keine wollte es machen oder jemals gemacht haben.
Das Ende vom Lied war, dass ich den Roller zerlegt und die Teile verkauft habe. Schade drum, aber das war dann die wirtschaftlichste Lösung.
Ich wohne im Landkreis Heilbronn in BW.

Dass du den Roller verscherbelt hast, ist echt schade. Jetzt ist es wohl zu spät. Ich nehme an, du schreibst von einem 50-er Roller mit Versicherungskennzeichen. Der ist nämlich zulassungsfrei und nur versicherungspflichtig. Dadurch unterscheiden sich die Verwaltungsvorschriften von denen zulassungspflichtiger Fahrzeuge. Es ist lediglich eine Musterzulassung beim KBA erforderlich und ein Nachweis, dass der Roller mit den Daten der Musterzulassung übereinstimmt.
Dazu kann eine ABE, eine Übereistimmunserklärung/COC oder ein TÜV-Gutachten, für welches dann eine BE erteilt wird, dienen.

Ich hätte denen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht und ggf. auch durchgezogen. Wenn die ihre Vorschriften nicht kennen und Ihre Gebührenerhebungen an Dokumenten orientieren, die gar nicht erforderlich sind, dann muss man das nicht klaglos hinnehmen.

Alle kreischen nach Datenschutz.

Manche veröffentlichen einfach Mal alle Ihre Daten im Internet.

Kreditkartennummer, Prüfziffer und Ablaufdatum wären noch total nett, wenn du sie hier reinstellen würdest!

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