HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf

Ich habe mir im April 2011 einen FIAT Multipla, 1.9 Multijet Diesel BJ 11/2005 mit 48 TKM für 9.000 Euro von einem Händler gekauft.

Als ich gestern damit zum Inspektionstermin (!) losfahren wollte, haben die Hinterreifen total blockiert.
Ich habe mich dann in die nächste Werkstatt gequält und die erschütternde Nachricht bekommen:

Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!

Kostenpunkt: 1.100 EURO!!!!

Ich habe im Kaufvertrag nachgesehen und das steht:

"Der Verkauf erfolgt gebraucht, wie ausgiebig besichtigt. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare oder unsichtbare Mängel, bezüglich der Lafleistun oder Kilometerstandes, früherer Unfälle und/oder etwaig auftretender Schäden infolge früherer Unfälle.
..........
Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.
Verkauf im Kundenauftrag."

Meine Frage:

Kann ich den Verkäufer/Händler in irgendeiner Weise wenigstens teilweise haftbar machen?

Ist eine 12monatige Gewährleistung durch den Händer nicht Pflicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Lieber TE, die Handbremse war festgefroren und die aufgezeigten Schäden sind auf das Hoppeln zur Werkstatt zurückzuführen. Da nun eine Verbindung zu suchen Richtung "Ursache Händler" ist höchst unangebracht. Das Ganze musst du schon auf deine Kappe nehmen unter dem Motto: Dumm gelaufen! Um es dir zu veranschaulichen: Eine Frau lässt ihr eingeschaltetes Bügeleisen auf einem Wäschestück stehen und macht einen Schwatz mit ihrer Nachbarin. Das Wäschestück verkokelt: Kann man dann Saturn/MediaMarkt und andere Händler dafür haftbar machen?

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Zitat:

Original geschrieben von Mindless75



Zitat:

Original geschrieben von HTC


Haftung bzw Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden!!!

HTC

Falsch bei Verkauf im Kundenauftrag umgeht der Händler einen Teil seiner Pflichten der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf. 😉

Ab den Moment, wo der Vertrag zwischen einer Person, die Gewerbe angmeldet hat und einer anderen Stattfindet ist es kein Privatverkauf mehr. Ich wußte, daß das auch gilt, wenn der Besitzer ein anderer ist...

Laß mich aber gerne belehren falls ich falsch liege.

HTC

Zitat:

Original geschrieben von HTC



Ab den Moment, wo der Vertrag zwischen einer Person, die Gewerbe angmeldet hat und einer anderen Stattfindet ist es kein Privatverkauf

HTC

Der ist in dem Falle nur der Vermittler.Ein netter Weg um um die 12 Monate herumzukommen.

bremsanlage = verschleissteil! wen deine reifen runter sind dann haftet auch der händler?

Man könnte jetzt den Vorbesitzer kontaktieren und ihn fragen, ob er dem Händler wirklich einen Vermittlungsauftrag erteilt hat und somit prüfen, ob die Vermittlung vom Händler nicht nur vorgetäuscht wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von HTC



Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Falsch bei Verkauf im Kundenauftrag umgeht der Händler einen Teil seiner Pflichten der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf. 😉

Ab den Moment, wo der Vertrag zwischen einer Person, die Gewerbe angmeldet hat und einer anderen Stattfindet ist es kein Privatverkauf mehr. Ich wußte, daß das auch gilt, wenn der Besitzer ein anderer ist...

Laß mich aber gerne belehren falls ich falsch liege.

HTC

Zitat:

1. "Verkauf im Kundenauftrag"

Vorsicht gilt bereits in der Anbahnungsphase, wenn das Angebot offenkundig von einem professionellen Händler ausgeht und dieser betont, dass der Verkauf "im Kundenauftrag" erfolgt. Hintergrund ist, dass Händler die Gewährleistung auch bei Gebrauchtfahrzeugen nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen können, für Mängel somit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kauf haften. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt zudem in der Regel eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss notfalls beweisen, dass ein bestimmter Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. In Kenntnis dieser Umstände versucht manch ein Händler, seine Tätigkeit als die eines bloßen Vermittlers auszugeben: Der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf, ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung hier also möglich. Nur im Ausnahmefall - d.h. wenn das wirtschaftliche Risiko des Kaufvertrages eigentlich beim Händler liegt - macht die Rechtsprechung eine Ausnahme.

Quelle:

http://www.anwalt.de/.../...fragen-beim-gebrauchtwagenkauf_001944.html

Da gibt allerdings auch noch weitere Einschränkungen....beim vorliegenden Sachverhalt sehe ich allerdings schwarz für den Käufer.

BGH Urteil dazu:

http://www.hemmer-aktuell.de/.../nl_55_newsletter_052005.pdf

mfg trixi1262

Zur Einzelfallprüfung sollte man im vorliegenden Fall einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren.

Besser ist das.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Zur Einzelfallprüfung sollte man im vorliegenden Fall einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren.

Das könnte nach ca. 10 Monaten jedenfalls nicht verkehrt sein.

mfg trixi1262

Hab noch was gefunden:

"Beim Gebrauchtwagen-Verkauf durch einen Händler im Kundenauftrag kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens handelt. Auch wenn der Vertrag zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer geschlossen wird, hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis die Verantwortung für wichtige Informationen an den Käufer (§ 311 BGB). "

Evtl kann man über den Vorbesitzer an Infos kommen...

Am sonsten habt ihr Recht. Ist wohl eine Lücke die ausgenutzt wird.

HTC

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73


Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!

Was bedeutet das jetzt konkret im Einzelnen? Wie ist der Zustand der Bremsbeläge und -scheiben? Hat die Bremse schon vor der Inspektion Probleme bereitet, z.B. einseitig gezogen o.ä.?

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73


Ist eine 12monatige Gewährleistung durch den Händer nicht Pflicht?

der verkauf erfolgte "im kundenauftrag" d.h. der eigentliche verkäufer war der alte besitzer - der händler trat nur als vermittler auf...und ist damit auch aus der gewährleistung raus...

...und selbst wenn der händler gewährleistung geben müsste, stehst du vor dem nächstem problem, das der kauf über 6monate her ist und damit die beweislast - das die bremse bereits zum zeitpunkt des kaufes defekt war - bei dir liegt!

ums kurz zu machen: was die garantieversicherung nicht übernimmt, zahlst du aus eigener tasche!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Verschleißteile sind hier nur Bremsscheiben und -beläge, nicht die komplette Bremsanlage.

wenn der te mit sich mit glühenden bremsen zur werkstatt "gequält" hat - sind defekte sättel/bremszylinder/bröselnde bzw. verglaste handbremsbeläge selbst verschuldete folgeschäden, die die garantie nicht abdeckt...

...und je nach dem wie warm es im bereich der bremsen geworden ist, müssen auch noch neue radlager und im extremfall neue achszapfen verbaut werden!

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73


Als ich gestern damit zum Inspektionstermin (!) losfahren wollte, haben die Hinterreifen total blockiert.
Ich habe mich dann in die nächste Werkstatt gequält...

Warum hast du das Fahrzeug nicht auf einem Abschleppwagen dorthin transportieren lassen? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73


Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!

Bremsen sind Verschleißteile und in jedem Fall selbst zu tragen,

warum redest du nicht einfach mal mit dem Verkäufer,

wenn er dich ernst nehmen kann,

kommt er dir vielleicht

etwas entgegen.

Zitat:

Original geschrieben von Sandele73


Kostenpunkt: 1.100 EURO!!!!

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt? Was soll für diesen Preis alles konkret erneuert werden?

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