- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf
HILFE! - nachträglich festgestellter Schaden bei Gebrauchtwagenkauf
Ich habe mir im April 2011 einen FIAT Multipla, 1.9 Multijet Diesel BJ 11/2005 mit 48 TKM für 9.000 Euro von einem Händler gekauft.
Als ich gestern damit zum Inspektionstermin (!) losfahren wollte, haben die Hinterreifen total blockiert.
Ich habe mich dann in die nächste Werkstatt gequält und die erschütternde Nachricht bekommen:
Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!
Kostenpunkt: 1.100 EURO!!!!
Ich habe im Kaufvertrag nachgesehen und das steht:
"Der Verkauf erfolgt gebraucht, wie ausgiebig besichtigt. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare oder unsichtbare Mängel, bezüglich der Lafleistun oder Kilometerstandes, früherer Unfälle und/oder etwaig auftretender Schäden infolge früherer Unfälle.
..........
Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.
Verkauf im Kundenauftrag."
Meine Frage:
Kann ich den Verkäufer/Händler in irgendeiner Weise wenigstens teilweise haftbar machen?
Ist eine 12monatige Gewährleistung durch den Händer nicht Pflicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Lieber TE, die Handbremse war festgefroren und die aufgezeigten Schäden sind auf das Hoppeln zur Werkstatt zurückzuführen. Da nun eine Verbindung zu suchen Richtung "Ursache Händler" ist höchst unangebracht. Das Ganze musst du schon auf deine Kappe nehmen unter dem Motto: Dumm gelaufen! Um es dir zu veranschaulichen: Eine Frau lässt ihr eingeschaltetes Bügeleisen auf einem Wäschestück stehen und macht einen Schwatz mit ihrer Nachbarin. Das Wäschestück verkokelt: Kann man dann Saturn/MediaMarkt und andere Händler dafür haftbar machen?
Ähnliche Themen
55 Antworten
Hallo im Forum und bitte ändere gleich mal den Titel des Threads um in einen sinnvollen.
12 Monate Gewährleistung ist Pflicht. Wenn das, was Du schreibst tatsächlich im Vertrag steht, ist der Vertrag ungültig.
....und HILFE !!!!! .....naja...es war Dei erster Beitrag.......
@Sandele73
Warum hast du einen "Verkauf im Kundenauftrag" akzeptiert?
Ich hab die Überschrift mal angepasst.
Zitat:
Original geschrieben von Sandele73
Ich habe mir im April 2011 einen FIAT von einem Händler gekauft.
Als ich gestern damit zum Inspektionstermin (!) losfahren wollte, haben die Hinterreifen total blockiert.
Ich habe mich dann in die nächste Werkstatt gequält und die erschütternde Nachricht bekommen:
Bremsen komplett zu und verrostet, sie müssen komplett ausgetauscht werden, sowie auch die Handbremse mit Zugseil!!!!
Vom letzten April bis heute sind es 10 Monate, wieviel bist du in der Zwischenzeit gefahren?
Vielleicht hilft das weiter !
Musst dich bis zum Schluss durchwühlen.
http://www.rp-online.de/.../die-fallen-beim-autokauf-1.2416580
Was die festgerosten Bremsen angeht, stand der Wagen so lange ???
mfg trixi1262
Verrostet heißt nicht gleich austauschen müssen.
Du hast wahrscheinlich die Handbremse angezogen bei dem Frost und die Zugseile sind eingefroren (wahrscheinlich weil beschädigt)
Neue Zugseile und eine Überholung der hinteren Bremsen sollte das Problem beseitigen.
Such dir eine andere Werkstatt, am besten eine Freie, die im INet oder vom ADAC empfohlen wird.
Sprich mit dem Verkäufer erstmal und erkläre ihm den Sachverhalt. Er ist haftbar dafür aber da es sich um Verschleißteile handelt, könnte er sich auch rausreden. Vielleicht einigt Ihr euch auch so, ohne Rechthilfe einschalten zu müssen.
Haftung bzw Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden!!!
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Sandele73
Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.
Dann hast du doch diese Garantieversicherung. Oder hier gespart?
Zitat:
Original geschrieben von Sandele73
Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.
Welchen Umfang hat diese gesonderte Garantieversicherung (steht in den Bedingungen, welche dir der Händler ausgehändigt haben muß)?
Zitat:
Original geschrieben von Rumpelgnom
Zitat:
Original geschrieben von Sandele73
Zusammen mit dem Kauf schließt der Käufer eine gesonderte Garantieversicherung ab.
Dann hast du doch diese Garantieversicherung. Oder hier gespart?
Die greift hier nicht, da Verschleißteile. Habs schon mal selber gehabt. Die stellen sich quer und es gibt viel kleingedrucktes, was alles NICHT in den Garantieleistungen fällt....
HTC
Verschleißteile sind hier nur Bremsscheiben und -beläge, nicht die komplette Bremsanlage.
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Haftung bzw Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden!!!
HTC
Falsch bei Verkauf im Kundenauftrag umgeht der Händler einen Teil seiner Pflichten der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf.
Zitat:
Original geschrieben von lecaro
12 Monate Gewährleistung ist Pflicht. Wenn das, was Du schreibst tatsächlich im Vertrag steht, ist der Vertrag ungültig.
Ist er nicht. Der Händler verkauft " Kundenauftrag " , somit ist er nur Vermittler.Er kann den TE in aller Gemütlichkeit an den Vorbesitzer verweisen.
Deswegen rate ich grundsätzlich von Fahrzeugkäufen ab, bei denen ein Händler (!) im Kundenauftrag verkauft. Da kann man auch gleich von privat kaufen.