Hilfe Motorradkauf von Ebay
Hallo liebe Motorradfreunde ich weis nicht ob mir jemand helfen kann, allerdigs glaub ich das ihr mir ein wenig helfen könnt!!!
Zum Thema: Am Freitag habe ich ein Motorrad über Ebay mit Sofortkauf Option ersteigert. Am gleichen Tag hab ich die Maschine besichtigt, leider war das Motorrad nicht so wie ich es mir vorgestellt hatte.
In der Artikelbeschreibung stand drin Optisch und Technisch einwandfrei, nach meiner Meinung ist das nicht der Fall. hab festgestellt das Rahmen Schwinge Gabel nachlackiert worden sind, stand aber nicht in der Beschreibung, sowas gefällt keinem denk ich.
Nach ewiger diskussion hab ich mich mit dem Verkäufer geeinigt das ich ihm die Ebaygebühren von 30€ erstatte und das Motorrad nicht nehme. zuerst war er einverstanden aber dann ruft er mich an und verlangt 100€ dann paar stunden später 150€ und und und. Natürlich versucht er das ganze auszunutzen. Jetzt droht er mich mit Anwalt. Was muss ich jetzt tun, wie kann ich hier austeigen. hat von euch jemand den gleichen fall gehabt, kam es zum Rechtstreit. Bitte um Antworten. Danke!!!
18 Antworten
Also: Versuch es möglichst ohne Anwalt und so zu regeln, kostet nur Geld und nerven. Droh ihm erst mit ner negativen Bewertung und weigere dich, ihm irgendwas zu bezahlen.
Wenn das nicht klappt:
Hast du ne Rechtsschutzversicherung??
Ein Link zur Auktion wäre nicht schlecht ...
Danke und willkommen an Board nachträglich 😉
Mir ist soetwas auch schon passiert. Fahrzeug (3er BMW) wurde als rostfrei angeboten, was mir auch mehrfach per Email auf genauere Nachfrage bestätigt wurde.
Als ich das Fzg dann erworben hatte und abholen wollte stellte sich heraus, dass die Radläufe komplett verrostet waren, ebenso die Schweller.
Hab das Auto dann natürlich nicht genommen, da es sich hierbei um klaren Vertragsbruch seitens des Verkäufers handelte.
Nun war es bei mir aber eindeutig.
Nur weil Rahmen, Schwinge und Gabel nachlackiert wurden, ist das kein Widerspruch zum angepriesenen optisch und technisch einwandfreiem Zustand.
Die Art und Weise wie der Verkäufer nun handelt sieht aber auch nicht astrein aus. Evtl stimmt ja mehr nicht (Unfall etc.).
Hast du Bilder von dem Mopped, am besten auch von den "Problemzonen"?
/edit
war einer schneller...
Also Drohungen sind schon mal garkeine gute Basis, um das ganze vernünftig zu regeln...
Zitat:
Original geschrieben von pfuscher ;-)
Danke und willkommen an Board nachträglich 😉
Mir ist soetwas auch schon passiert. Fahrzeug (3er BMW) wurde als rostfrei angeboten, was mir auch mehrfach per Email auf genauere Nachfrage bestätigt wurde.
Als ich das Fzg dann erworben hatte und abholen wollte stellte sich heraus, dass die Radläufe komplett verrostet waren, ebenso die Schweller.
Hab das Auto dann natürlich nicht genommen, da es sich hierbei um klaren Vertragsbruch seitens des Verkäufers handelte.
Nun war es bei mir aber eindeutig.Nur weil Rahmen, Schwinge und Gabel nachlackiert wurden, ist das kein Widerspruch zum angepriesenen optisch und technisch einwandfreiem Zustand.
Die Art und Weise wie der Verkäufer nun handelt sieht aber auch nicht astrein aus. Evtl stimmt ja mehr nicht (Unfall etc.).
Hast du Bilder von dem Mopped, am besten auch von den "Problemzonen"?
/edit
war einer schneller...
Also Drohungen sind schon mal garkeine gute Basis, um das ganze vernünftig zu regeln...
Nun ja:
Was technisch und optisch einwandfrei ist, darüber lässt ich vortrefflich streiten.
Wie Pfuscher gesagt hat: Ohne Bilder geht es nicht. Es ist immer die Frage, wie die Arbeit ausgeführt wurde.
Zudem: Es kommt immer auf Kleinigkeiten an, wie z.B. Alter der Maschine, Höhe des Kaufpreises und und und.
Aus diversen Gründen möchte/darf ich Dir keine Tipps geben, aber wäge einfach mal ab, ob die Maschine nicht doch ein Schnäppchen ist.
Gruß
Nic
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Hallo und Danke für euer Rat
Ich möcht was ergänzen damit es nicht zu Missverständnisse kommt.
Natürlich bin ich nicht so ein Typ wie kaufen und nicht nehmen.
Aber liebe leute der Rahmen Schwinge Gabel sind so schlecht lackiert, besser gesagt richtiger gefuscht sogar das Federbein ist mit Lackiert in silber sieht aus wie Sprühdosenlackierung.
Bin auch Probegefahren ich hab festgestellt das Motor unruhig läuft, nimmt irgendwie nicht richtig gas an. Beim beschleunigen stottert sie auch.
Aussedem ist der Verkäufer (Ebay Mitglied) nicht der Motorradbesitzer sondern ein bekannter.
Grundlegender Fehler!
Erst besichtigen, dann kaufen, nich umgekehrt!
Gekauft ist gekauft, finde ich zumindest. Es sei denn, der Verkäufer hat entscheidende Dinge nicht nur schön geschrieben sondern völlig falsche angaben gemacht (siehe Pfuschers BMW oder das "schnurrt wie ein Kätzchen" ist ein kapitaler Motorschaden).
Ich will dir ja nich zu nahe treten und kenn ja auch nicht die Details (wie von meinen Vorrednern schon erwähnt), aber wenns älter als 3 Jahre ist halte ich ne nachgepinselte Schwinge für pillepalle.
Das Verhalten des Verkäufers ist natürlich nochmal ne andere Sache, gib ihm die 30 Eumel wie vereinbart und gut....
Chrom
Wie gesagt, poste mal den Link zur Auktion.
@ Pfuscher: Mit "drohen" mein ich nicht so plumbes Gehabe, sondern mehr so die psychologische Variante, wo man dem Gegner sämtliche Konsequenzen seines Handels anführt. War ein bisschen missverständlich von mir ausgedrückt, sorry 😉
Hab auch schon mal was für einen Bekannten verkauft, wo ist das Problem?
Nu mal Butter bei die Fische, entweder Link oder Modell, Bj. und Kaufpreis
Chrom
hi!
ist generell davon abzuraten etwas bei ebay zu kaufen?
Nein, nur sollte man vorher einen Besichtigungstermin machen und das Maschinchen auch begutachten
Ich hab es damals so gemacht: Kiste stand bei eBay. Ich habe den Menschen angerufen und gefragt, ob wir das außerhalb von eBay regeln können, falls niemand bietet. Ich hatte Glück, keiner hatte geboten, also bin ich dahin, hab mir das Teil angeschaut und konnte sogar den Preis noch um 200€ drücken, wegen Gebühren und so 😉
nun ja, klingt natürlich alles nicht so schön, ich fürchte nur, du hast da wenig Chancen.
Mit dem Sofortkauf hast du die erforderliche sogenannte Willenserklärung abgegeben, die notwendig ist, um einen Vertrag zwischen 2 Parteien zu schliessen. Grds. wird der Vertrag, in diesem Fall ein Kaufvertrag, gültig.
Nun kann es natürlich Gründe geben, die dich berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, nur wie sollen wir, ohne sämtliche Einzelheiten zu kennen, einen sinnvollen Rat geben?
Andersrum muß ich jetzt auch mal sagen: selber schuld!
Ich weiß, klingt hart, aber so ist nun mal die Realität. Wer bei Ebay was ersteigert, hat immer ein gewisses Risiko, in deinem Fall hättest du z. B. das Moped vor Kauf mal besichtigen können. So und nicht anders würde ich auch nur ein Fahrzeug bei ebay ersteigern.
Meiner Meinung nach kannst du nur vom Vertrag zurücktreten, wenn das Moped eine lt. Verkaufsbeschreibung zugesicherte Eigenschaft nicht hat, z.B. war es als unfallfrei beschrieben und du kannst nachweisen, das es doch ein Unfaller ist.
Aber wie gesagt, ohne das wir ALLE Einzelheiten (also Artikelbeschreibung, ggf. Kontakte vor Kauf, Bilder der bemängelten Stellen usw.) kennen, ist ein ordentlicher Rat kaum möglich.
Gruß
Robert
Zitat:
Original geschrieben von grampa
Meiner Meinung nach kannst du nur vom Vertrag zurücktreten, wenn das Moped eine lt. Verkaufsbeschreibung zugesicherte Eigenschaft nicht hat, z.B. war es als unfallfrei beschrieben und du kannst nachweisen, das es doch ein Unfaller ist.
sachmangel wäre das dann! kannst dann deine rechte mal im §437 BGB nachlesen 🙂
hmm is nur ein problem, wenn die maschine 300 oder mehr km von dir entfernt steht^^
UYUYUYUUUYYYY!!!!!
Böse buben
Was sölls wenn du wirklich hilfe brauchst dann poste hier bitte der auktions link.
Ich kann dir nicht grosses versprechen aber ich hatte eine juristische ausbildung.
MFG:
Esti.
In der Größten Not gibt es auch noch den Ebay Verbraucher Schutz, ebay watch genannt. Wenn der Artikel nun mal nicht der Beschreibung entspricht, ist das Betrugsversuch! Zumindest kannst du dem Anwaltgeilen Typen damit drohen, in deinem Interesse, kack den ruhig mal etwas "diplomatisch" an. Von wegen Ehrlichkeit wegen Zustand der Maschine und wie ihm das gefallen würde wenn ihm das passiert... Solange er nur mit Anwalt droht, lass ihn. In 80% der Fällen machts ja doch keiner, weil son Rechtstreit kostet Geld, viel Geld und meißtens mal eben ganz schnell mehr als der eigentliche Kaufpreis. Ich weiß nich was dich geritten hat nen Sofortkauf zu machen, ich mein, sowas kann man bei cd oder so Kleinkram mal machen, aber generell KEIN Sofortkauf ohne Garantie oder Artikel gesehen zu haben...
Wie gesagt, einfach mal ne schlechte Bewertung riskieren, und schon gar nich die 30 ? bezahlen. Wenn was gebastelt is, muss er das auch schreiben. Sollte dann doch was von nem Anwalt kommen, prüfen ob das auch wirklich ein Anwalt is!!! (weil ausdrucken und Paragraphen von irgendwelchen pages kopieren kann auch jeder) dann würd ich ihm mal eben mit ner Anzeige wegen Amtsmissbrauches Drohen und schwupp hörst du nie wieder was von dem. Sollte der Anwalt wirklich ein Anwalt sein, würde ich die Sache mal einfach an ebay witergeben, und wie oben schon geschrieben, bei den Beträgen (weiß halt jetzt nich genau welcher) ist die Mühe mit Anwalt die Sache gar nich wert und es bleibt bei der Drohung.
Also, bloß nich einschüchtern lassen und den Sack mal labern lassen...
MFG,
Bonsai Fan