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Hilfe mehr als 30 % höher gestuft ? Kann das sein ?

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 10:07

Hallo , ich bin am Ende mit den Nerven und steh total hilflos da. Vieleicht kann mir jemand helfen?

Ich habe mich im letzten Sommer der günstigen Kosten wegen bei der Bavaria ( OVAG- Ostdeutsche Versicherungs- AG) angemeldet mit der Haftpflicht online Die waren da sehr günstig.

Fahre da auf SFR 15 einen Mercedes C- Klasse und zahle so 280 Euro ca. im Jahr.

Nun hatte ich blöderweise kurz vor Weihnachten einen Vorfall auf einem Parkplatz.

Aus meiner Sicht trifft die andere Teilnehmerin,- sie fuhr einen uralten Ford Fiesta- Mitschuld.

Mal davon abgesehen, dass die telefoniert hatte und einen riesen Hund ungesichert auf dem Beifahrersitz hatte und den, der mich reinlassen wolte fahrlässig überholt hat und dabei nicht gemerkt hat, dass ich ausparke vor ihm . Die Schuldvermutung trifft mich, weil ich es war, die leider am ausparken war trotzdem und mir ist klar, dass ich dann eh immer schuld bin. :-(

 

Nun hat die " Geschädigte" mit dann danach an verschiedenen Stellen Schäden gezeigt , die ich ja nicht bei einem einmaligen Kontakt vorne und an der Seite verursacht haben kann. Ich bin auch tastend gekrochen förmlich und ihr kompletter Stossfänger ist vorne gebrochen - so ein dünnes Plastikding, dass neu überall für diese alten Modelle ca. 30-40 Euro kostet und es war auch nicht lackiert. Das waren die auch nicht von den alten Fiestas. Gleichzeitig soll ich seitlich eine Radkappe kaputt gemacht haben ? Bei mir ist nichts zu sehen..

Nun reichte diese eine Rechnung ein von über 400 Euro, Stossfänger soll 180 Euro Kosten, Achsvermessung, Zierleiste .. ( da war keine gewesen) und Radkappe ( 30 Euro - eine ???)

Und ausserdem sind das Anbringen des Fängers angerechnet und nochmals extra Arbeitslohn in Höhe von 60 Euro? Und noch ein paar Sachen, die ich nicht nachvollziehen kann.

Die will auch gar nicht reparieren lassen, wie sie bekannt gab wohl und nimmt das Geld.bloss fianziell absahen möchte und mir Vorschäden untergeschoben hat. Nachdem sie mich schockiert und hilflos erlebt hat am " Unfallort" - Polizei war nicht da- hat die sich zuhause dann überlegt, sie geht mal nachträglich zur Polizei und meldet das da dann nachträglich. Dort hat sie auch mich als alleinige Schuldige wohl hingestellt, anstatt sich bei mir selber mal zu melden bezüglich der Reparatur. Von ihr hatte ich keinrlei Daten gehabt, bevor sie wegfuhr nämlich. Die Polue rief mich ja auch an, weil sie die Daten hatte und forderte mich auf, meine Versicherung zu informieren.

Im Grunde ist das auch eine Unverschämtheit, da da ja jeder mal eben kommen kann und etwas einfach behaupten und die Polizei einen nötigt dann zu einem voreiligen Schldeingeständniss?

Die Gute ist noch jung und ich habe Grund zu der Vermutung, dass die einfach eine Abzockerin ist und die Gier sie gepackt hat, vieleicht vorsätzlich reingefahren ist.

Nun ist das so, dass das ganze Fahrzeug laut Listen ja gar nicht so einen Marktwert mehr hatte vorher, wenn man vergleicht bei dem was z. B. bei Motors. de und so schaut...

 

Was mich aber am meisten schockt ist, dass wegen dieser Sache meine Versicherung auch noch wohl meint, mich um über 30 % hochstufen zu müssen. Die % habe ich mir allerdings elbst ausgerechnet. Diese wurden mir nicht mal mitgeteilt, nur dass es sich lohne den Scahden selber zu zahlen is zu einer Scahdenshöhe von ca. 680 Euro. Das würde für mich ja so um die 5 Jahre mindestens 30% mehr bedeuten?

Mein Mann wurde in ähnlicher Konstellation - allerdings ein paar SFK höher - nach enem Schaden bei der HUK gerade mal um 5 % höher gestuft vor einigen Jahren.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Wie würdest du das nennen, wenn Jemand am nächsten Tag direkt kackfrech anruft und fragt, wieviel sie denn nun bekommt von meiner Versicherung?

Wenn ich anstelle der Unfallgegnerin keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden hätte, würde ich vermutlich auch "kackfrech" anrufen und mich erkundigen, wie es weitergeht, oder ob der Unfallverursacher schon etwas näheres weiss zur Schadenhöhe.

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Da hatte ich nicht mal noch ein Schadensformular und die Schuldfrage - wohlgemerkt- war gar nicht geklärt.

Ob du das nun wahrhaben willst, oder nicht: Die Schuldfrage ist geklärt.

Du hast die Schadenursache gesetzt - ganz einfach.

Klare Vorfahrtsverletzung beim Ausparken - was bitteschön gibt es da noch zu diskutieren?!

Evtl. besteht eine Mithaftung der Unfallgegnerin - eventuell aber nur - das kann und will ich hier nicht beurteilen, nur aufgrund einer subjektiven Schilderung der einen beteiligten Partei.

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Die Polizei hat MICH aufgefordert das zu melden bei meiner Versicherung. Warum nicht sie ? Meines Erachtens ist das eine Nötigung sich schuldig zu bekennen indirekt.

Das du hier ziemlichen Blödsinn schreibst ist dir aber schon klar oder?

Natürlich hat die Polizei DICH dazu aufgefordert, den Schaden bei deiner Versicherung zu melden.

Du hast ja auch den Unfall massgeblich verursacht!

Davon abgesehen hätte die Unfallgeschädigte auch einen Direktanspruch gegen deine Versicherung - ob dir das dann passt oder nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Die 400 Euro hat diesen Wert nicht- ob fiktiv abgerechnet oder nicht. Und der ganze Wagen - so wie er war- und in deutlich besserem Zustand wird für nicht mal soviel verkauft überall.

Frag doch mal bei einem unserer Sachverständigen hier im Forum nach, ob die noch Leute suchen.

So gut und präzise, wie du auf den ersten Blick eine Schadenhöhe, nebst Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges beurteilen kannst, können nichtmal die das.

Da hättest du echte Chancen!

 

Ausserdem: Die Geschädigte hat das gute Recht zur fiktiven Abrechnung!

Das geht dich gar nichts an, was die mit dem Geld macht, welches sie für den Schaden bekommt, die kann sich dafür auch Klamotten kaufen gehen oder in den Urlaub fliegen - nur so nebenbei!

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

Ich hab ja nur deshalb die Arsch-karte, weil die Schuldvermutung immer einfach beim Rückwärtsfahrenden angenommen wird und man das fast nie nachweisen kann ohne Gutachter und der Versicherung ist das egal, da zu teuer.

Derjenige, der einen Unfall (massgeblich) verursacht hat meistens die "Arschkarte" (und das auch zu Recht, ganz nebenbei).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Eine Tabelle, wie im Schadensfall gestuft wird oder überhaupt eine, hab ich nie erhalten vorher.

Man bekam den Antrag und dann die Police selbst. Das ist alles. Man kann die allenfalls ü+ber x Seiten auf die man nur durch Zufall vielleicht mal kommt in dem Onlinedings im Internet als PDF aufrufen.

Sach mal: WEN willst du denn nun hier für deine Wahl der Versicherung zur Verantwortung ziehen?

DU hast dir doch diese Versicherung und diesen Tarif herausgesucht.

Dann wäre es doch die einfachste Sache der Welt gewesen, sich VOR Vertragsabschluss nach der Rückstufungstabelle zu erkundigen - oder etwa nicht?

Und wenn du das nicht tust, WER bitteschön ausser dir selbst, soll hierfür verantwortlich sein?

 

Manche Dinge hier sind wirklich kaum zu glauben.

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Schau mal in Dein Bedingungswerk. Daraus kannst Du ersehen, um wieviel SF Du zurückgestuft wirst.

Du weisst ja auch nicht, auf wieviel Jahre die OVAG die Berechnung über Sinn oder Nichtsinn der Selbstregulierung anstellt.

bleib mal sachlich bitte.

- du unterstellst dinge die du nicht beweisen kannst ( u.a. gier)

- die polizei noetigte dir sicherich kein schuldanerkentnis ab

....

wenn du mit den schilderungen der gegnerin nicht einverstanden bist. melde dies deiner versicherung, da diese auch dazu da ist unberechtigte forderungen abzuweisen.

die SF stufungen im schadenfall sollten dir mit der police zugegangen sein.

mfg

Harry

am 22. Januar 2010 um 11:06

Hallo,

so isses.

Es ist absolut legitim, fiktiv abzurechnen.

400 € sind mal überhaupt gar keine Schadensumme, auch nicht bei einem alten Fiesta.

Du kannst Deine Zweifel Deiner Versicherung zukommen lassen, wie Harry schon schrieb.

Bleibt es dann bei den 400 € und die Versicherung reguliert dies - so hast Du ein halbes Jahr Zeit, der Versicherung diese Summe zu erstatten, Du wirst dann wieder schadenfrei gestellt.

Also:

Nicht aufregen - Mund abputzen und weiter gehts.

Wegen so ner Sache lohnt die Aufregung nicht.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

bleib mal sachlich bitte.

- du unterstellst dinge die du nicht beweisen kannst ( u.a. gier)

- die polizei noetigte dir sicherich kein schuldanerkentnis ab

....

wenn du mit den schilderungen der gegnerin nicht einverstanden bist. melde dies deiner versicherung, da diese auch dazu da ist unberechtigte forderungen abzuweisen.

die SF stufungen im schadenfall sollten dir mit der police zugegangen sein.

mfg

Harry

Wie würdest du das nennen, wenn Jemand am nächsten Tag direkt kackfrech anruft und fragt, wieviel sie denn nun bekommt von meiner Versicherung? Da hatte ich nicht mal noch ein Schadensformular und die Schuldfrage - wohlgemerkt- war gar nicht geklärt.

Die Polizei hat MICH aufgefordert das zu melden bei meiner Versicherung. Warum nicht sie ? Meines Erachtens ist das eine Nötigung sich schuldig zu bekennen indirekt.

Die 400 Euro hat diesen Wert nicht- ob fiktiv abgerechnet oder nicht. Und der ganze Wagen - so wie er war- und in deutlich besserem Zustand wird für nicht mal soviel verkauft überall.

Ich habe den Wagen von meinem Vater geerbt und ich hänge dran, sonst würde ich ihn abgeben.Wir sind auch nicht so reich, das wir eben mal 400 Eu - eigentlich fast 500 mit MWS qausi aus der Portokasse bezahlen und ich hab Angst, wieder einmnal über den Tisch gezogen zu werden, da ich halt vertrauensselig und etwas naiv bin. Wenn man - wie ja meistens - keine Zeugen hat , ist man immer der Dumme.

Einen Zeugen hat die " Geschädigte" auch keinen gehabt. WER also unterstellt in dem Fall WEM etwas ?

Ich bin rechtlich nicht geschult. Ich habe neulichst auch nicht glauben wollen, dass man gar nicht immer zu 100% schuld ist, wenn man rückwärts fährt. Ist aber so. Wenn sich der andere auch eines Fehlverhaltens schuldig macht, ist er auch mit schuld.

Ich hab ja nur deshalb die Arsch-karte, weil die Schuldvermutung immer einfach beim Rückwärtsfahrenden angenommen wird und man das fast nie nachweisen kann ohne Gutachter und der Versicherung ist das egal, da zu teuer.

Eine Tabelle, wie im Schadensfall gestuft wird oder überhaupt eine, hab ich nie erhalten vorher.

Man bekam den Antrag und dann die Police selbst. Das ist alles. Man kann die allenfalls ü+ber x Seiten auf die man nur durch Zufall vielleicht mal kommt in dem Onlinedings im Internet als PDF aufrufen.

 

selbst wenn du nur eine teilschuld kriegen solltest, was sich allerdings nicht so anhört, würdest du hochgestuft werden.

bei 400euro lohnt es sich aber den schaden selber zu bezahlen! das ist billiger als die hochstufung.

und 400euro sind auch kein utopischer kurs...auch bei ner 10 jahre alten kiste kostet lackieren viel geld ;)

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Wie würdest du das nennen, wenn Jemand am nächsten Tag direkt kackfrech anruft und fragt, wieviel sie denn nun bekommt von meiner Versicherung?

Wenn ich anstelle der Unfallgegnerin keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden hätte, würde ich vermutlich auch "kackfrech" anrufen und mich erkundigen, wie es weitergeht, oder ob der Unfallverursacher schon etwas näheres weiss zur Schadenhöhe.

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Da hatte ich nicht mal noch ein Schadensformular und die Schuldfrage - wohlgemerkt- war gar nicht geklärt.

Ob du das nun wahrhaben willst, oder nicht: Die Schuldfrage ist geklärt.

Du hast die Schadenursache gesetzt - ganz einfach.

Klare Vorfahrtsverletzung beim Ausparken - was bitteschön gibt es da noch zu diskutieren?!

Evtl. besteht eine Mithaftung der Unfallgegnerin - eventuell aber nur - das kann und will ich hier nicht beurteilen, nur aufgrund einer subjektiven Schilderung der einen beteiligten Partei.

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Die Polizei hat MICH aufgefordert das zu melden bei meiner Versicherung. Warum nicht sie ? Meines Erachtens ist das eine Nötigung sich schuldig zu bekennen indirekt.

Das du hier ziemlichen Blödsinn schreibst ist dir aber schon klar oder?

Natürlich hat die Polizei DICH dazu aufgefordert, den Schaden bei deiner Versicherung zu melden.

Du hast ja auch den Unfall massgeblich verursacht!

Davon abgesehen hätte die Unfallgeschädigte auch einen Direktanspruch gegen deine Versicherung - ob dir das dann passt oder nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Die 400 Euro hat diesen Wert nicht- ob fiktiv abgerechnet oder nicht. Und der ganze Wagen - so wie er war- und in deutlich besserem Zustand wird für nicht mal soviel verkauft überall.

Frag doch mal bei einem unserer Sachverständigen hier im Forum nach, ob die noch Leute suchen.

So gut und präzise, wie du auf den ersten Blick eine Schadenhöhe, nebst Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges beurteilen kannst, können nichtmal die das.

Da hättest du echte Chancen!

 

Ausserdem: Die Geschädigte hat das gute Recht zur fiktiven Abrechnung!

Das geht dich gar nichts an, was die mit dem Geld macht, welches sie für den Schaden bekommt, die kann sich dafür auch Klamotten kaufen gehen oder in den Urlaub fliegen - nur so nebenbei!

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

Ich hab ja nur deshalb die Arsch-karte, weil die Schuldvermutung immer einfach beim Rückwärtsfahrenden angenommen wird und man das fast nie nachweisen kann ohne Gutachter und der Versicherung ist das egal, da zu teuer.

Derjenige, der einen Unfall (massgeblich) verursacht hat meistens die "Arschkarte" (und das auch zu Recht, ganz nebenbei).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Eine Tabelle, wie im Schadensfall gestuft wird oder überhaupt eine, hab ich nie erhalten vorher.

Man bekam den Antrag und dann die Police selbst. Das ist alles. Man kann die allenfalls ü+ber x Seiten auf die man nur durch Zufall vielleicht mal kommt in dem Onlinedings im Internet als PDF aufrufen.

Sach mal: WEN willst du denn nun hier für deine Wahl der Versicherung zur Verantwortung ziehen?

DU hast dir doch diese Versicherung und diesen Tarif herausgesucht.

Dann wäre es doch die einfachste Sache der Welt gewesen, sich VOR Vertragsabschluss nach der Rückstufungstabelle zu erkundigen - oder etwa nicht?

Und wenn du das nicht tust, WER bitteschön ausser dir selbst, soll hierfür verantwortlich sein?

 

Manche Dinge hier sind wirklich kaum zu glauben.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Wie würdest du das nennen, wenn Jemand am nächsten Tag direkt kackfrech anruft und fragt, wieviel sie denn nun bekommt von meiner Versicherung?

Wenn ich anstelle der Unfallgegnerin keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden hätte, würde ich vermutlich auch "kackfrech" anrufen und mich erkundigen, wie es weitergeht, oder ob der Unfallverursacher schon etwas näheres weiss zur Schadenhöhe.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Da hatte ich nicht mal noch ein Schadensformular und die Schuldfrage - wohlgemerkt- war gar nicht geklärt.

Ob du das nun wahrhaben willst, oder nicht: Die Schuldfrage ist geklärt.

Du hast die Schadenursache gesetzt - ganz einfach.

Klare Vorfahrtsverletzung beim Ausparken - was bitteschön gibt es da noch zu diskutieren?!

Evtl. besteht eine Mithaftung der Unfallgegnerin - eventuell aber nur - das kann und will ich hier nicht beurteilen, nur aufgrund einer subjektiven Schilderung der einen beteiligten Partei.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Die Polizei hat MICH aufgefordert das zu melden bei meiner Versicherung. Warum nicht sie ? Meines Erachtens ist das eine Nötigung sich schuldig zu bekennen indirekt.

Das du hier ziemlichen Blödsinn schreibst ist dir aber schon klar oder?

Natürlich hat die Polizei DICH dazu aufgefordert, den Schaden bei deiner Versicherung zu melden.

Du hast ja auch den Unfall massgeblich verursacht!

Davon abgesehen hätte die Unfallgeschädigte auch einen Direktanspruch gegen deine Versicherung - ob dir das dann passt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Die 400 Euro hat diesen Wert nicht- ob fiktiv abgerechnet oder nicht. Und der ganze Wagen - so wie er war- und in deutlich besserem Zustand wird für nicht mal soviel verkauft überall.

Frag doch mal bei einem unserer Sachverständigen hier im Forum nach, ob die noch Leute suchen.

So gut und präzise, wie du auf den ersten Blick eine Schadenhöhe, nebst Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges beurteilen kannst, können nichtmal die das.

Da hättest du echte Chancen!

 

Ausserdem: Die Geschädigte hat das gute Recht zur fiktiven Abrechnung!

Das geht dich gar nichts an, was die mit dem Geld macht, welches sie für den Schaden bekommt, die kann sich dafür auch Klamotten kaufen gehen oder in den Urlaub fliegen - nur so nebenbei!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

Ich hab ja nur deshalb die Arsch-karte, weil die Schuldvermutung immer einfach beim Rückwärtsfahrenden angenommen wird und man das fast nie nachweisen kann ohne Gutachter und der Versicherung ist das egal, da zu teuer.

Derjenige, der einen Unfall (massgeblich) verursacht hat meistens die "Arschkarte" (und das auch zu Recht, ganz nebenbei).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

 

Eine Tabelle, wie im Schadensfall gestuft wird oder überhaupt eine, hab ich nie erhalten vorher.

Man bekam den Antrag und dann die Police selbst. Das ist alles. Man kann die allenfalls ü+ber x Seiten auf die man nur durch Zufall vielleicht mal kommt in dem Onlinedings im Internet als PDF aufrufen.

Sach mal: WEN willst du denn nun hier für deine Wahl der Versicherung zur Verantwortung ziehen?

DU hast dir doch diese Versicherung und diesen Tarif herausgesucht.

Dann wäre es doch die einfachste Sache der Welt gewesen, sich VOR Vertragsabschluss nach der Rückstufungstabelle zu erkundigen - oder etwa nicht?

Und wenn du das nicht tust, WER bitteschön ausser dir selbst, soll hierfür verantwortlich sein?

 

Manche Dinge hier sind wirklich kaum zu glauben.

AMEN

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

.....

Eine Tabelle, wie im Schadensfall gestuft wird oder überhaupt eine, hab ich nie erhalten vorher.

Man bekam den Antrag und dann die Police selbst. Das ist alles. Man kann die allenfalls ü+ber x Seiten auf die man nur durch Zufall vielleicht mal kommt in dem Onlinedings im Internet als PDF aufrufen.

Wenn sich "Nichtwissen" mit "Beratungsressistenz" und "Internetsparwut" trifft, kommt dann halt sowas raus...

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an: Amen!

Bezugnehmend auf Deinen anderen Beitrag im V&S Forum, ist das ja Dein zweiter Unfall binnen Jahresfrist. In diesem Fall stuft Dich Deine Versicherung gleich mehrere SF-Klassen höher. Dadurch wirst DU ab nächstes Jahr auch 30% mehr zahlen, während der gute Freund, der eine höhere SF Klasse aber nur einen Unfall gebaut hat, nur 5% mehr zahlen muss.

am 25. Februar 2012 um 18:20

** Gelöscht **

am 26. Februar 2012 um 13:14

Normale Versicherung Rückstufung bei einem Schadenfall von SF15/40% nach SF6/55%.

Bei Billigversicherungen kann die Rückstufung allerdings wesentlich höher ausfallen. Hieraus resultiert der vermeintlich niedrige Preis. Dies ist aus den Ergebnissen der Vergleichsportale aber oftmals nicht ersichtlich, aber aus den AVB. Viel Spaß beim lesen und vergleichen.

Bei Unfällen auf Parkplätzen liegt die Schuld in der Regel bei 50%/50%. Es sei denn einer der Beteiligten ist rückwärts gefahren. Ansonsten herrscht auf einem Parkplatz, wegen der dort herrschenden Umstände, für alle eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht (einschlägige Rechtssprechung), jeder hat auf jeden aufzupassen.

Das aktuelle VVG besagt, das einem bei Antragstellung die AVB ausgehändigt werden müssen. Man bestätigt auch den Erhalt. Spätestens mit der Police erhält man die AVB und dort ist eine Tabelle mit der Rückstufung enthalten.

Gruß menfredmen

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