Hilfe Leute , Wildschaden + danach autoausgebrannt Zeuge im Auto.
Hallo Zusammen.
Ich habe eine Frage , deswegen wende ich mich an dieses Forum.!
wolte Gestern mit meiner Freundin nach Hause fahren , und fuhr mit 70 über eine Landstraße . auf einer geraden passierte es dann.
Es Sprang von einem feld von links nach rechts ein Wild über die Straße vor meinem auto . ich machte sofort eine Voll Bremsung und berührte das Reh trotzdem noch ein wenig . danach hatte ich keine Kontrolle über das auto und fuhr danach mit 50-60 gegen ein Baum.
Das Auto fing feuer und Brannte vollkommen aus. Somit auch keine Spurren an der Front.
meine Freundin kann es aber Bezeugen dass ich das Reh vorher berührt habe.
-> Lvm Teilkasko habe ich als Versicherung
Zahlt die Versicherung oder Bleib ich auf meinem Schaden sitzen.?
Danke im Voraus.!
http://westreporter.pressefuzzy.de/?p=655
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...
Tip: Niemals ausweichen immer auf das Tier halten und nur bremsen,
Soweit korrekt...
Zitat:
Wichtig dabei Tier töten damit es nicht wegläuft.
...nun ja, es muss nicht sterben - sollte das Tier dem Auto ausweichen können,
nichtverfolgen! Sollte es noch leben,
nichtnochmal drüberfahren, sondern Förster verständigen. 😁 Sorry, musste noch gesagt werden. 😁
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von börna
Ist es nicht vollkommen unerheblich, ob es ein Wildunfall war oder nicht? Die Teilkasko zahlt doch generell Schäden, die durch Feuer entstehen, oder irre ich?
Aber nicht, wenn VN das Feuer selber herbeigeführt hat.
Der Brand war aber die Folge eines Rehunfalls ob dieser Schaden von der TK bezahlt wird wird möglicherweise vor Gericht erst geklärt werden können.
Hierzu mal zwei Urteile:
"Der Kläger war mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Als Unfallursache gab er an, dass es zu einer Kollision mit einem Reh gekommen war.
Dabei entstand an dem Pkw ein Schaden in Höhe von 13.300,- €. Der Versicherer lehnte eine Schadenregulierung in Bezug auf die Teilkaskoversicherung mit der Begründung ab, dass es nicht zu einem Zusammenstoß mit einem Reh gekommen war. Bezüglich der Vollkaskoversicherung berief sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers. Der Kläger hätte angeblich falsche Angaben zur Unfallursache gemacht, da kein Wildunfall stattgefunden hat. Im Rahmen einer Nachuntersuchung des PKW seien nämlich im Schadenbereich keine Haarwildreste o.ä. zu finden gewesen.
Bei jedem Wildschaden ist vorab zu prüfen, ob Ansprüche aus einer bestehenden Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung hergeleitet werden können. Ein Wildschaden ist in der Teilkaskoversicherung gem. § 12 I Ziffer 1 d AKB gedeckt - zugleich ist er jedoch ein Unfall im Sinne der Definition des Vollkaskoversicherungsschutzes. Zu beachten ist jedoch, dass hier im Rahmen einer Schadensabwicklung mit einem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes gerechnet werden muss - in der Teilkaskoversicherung dagegen nicht!
Vor Gericht konnte nicht abschließend geklärt werden, ob es wirklich zu einem Wildunfall gekommen war oder nicht. Das OLG Hamm urteilte daraufhin, dass bei einer Fahrzeugteilversicherung der Versicherungsnehmer den vollen Beweis über einen Wildunfall zu erbringen hat. Demnach steht dem beweispflichtigen Versicherungsnehmer hier kein Anspruch aus seiner Teilkaskoversicherung zu. Bei der Vollkaskoversicherung muss dagegen die Versicherung beweisen, dass sich kein Wildunfall ereignet hat. Die Versicherung muss dann weiterhin auch beweisen, dass der versicherte Geschädigte falsche Angaben gemacht hat.
Da die Versicherung diesen Beweis nicht erbringen konnte, hat der Kläger vorliegend einen Anspruch aus der Vollkaskoversicherung auf Ersatz des Schadens (OLG Hamm, 20 U 134/07)."
"Der Fahrzeugversicherer schuldet sog. Rettungskostenersatz, wenn bei einem Ausweich-/Bremsmanöver anläßlich eines sich der Fahrbahn nähernden Rehs das Fahrzeug ausbricht und hierdurch beschädigt wird.
In einem vom Landgericht (LG) Limburg (Az. 2 O 137/09, Urteil vom 17.02.10) Fall hatte die Fahrerin eines Pkw auf regennasser Fahrbahn das Fahrzeug stark abegebremst, weil sich von der Seite ein Reh der Fahrbahn genähert hatte. Das Fahrzeug brach aus und wurde erheblich beschädigt. Das LG Limburg hat nun entschieden, daß der Teilkaskoversicherer auch für solche Schäden aufzukommen hat.
Der Umstand, dass die Fahrerin … möglicherweise nicht planend handelte, sondern reflexartig auf das Auftauchen des Rehs reagierte, steht eine Einstandspflicht der Beklagten nicht entgegen. Es reicht aus, dass die Rettungsmaßnahme objektiv dem Zweck diente, den durch das mögicherweise auf die Fahrbahn laufende Reh drohenden Schaden abzuwenden (so schon OLG (Oberlandesgericht) Oldenburg, Az. 3 U 80/04, Urteil v. 22.9.04). Dies war vorliegend der Fall. Ungeachtet dessen, ob es sich bei dem Ausweichmanöver der Fahrerin letztlich um einen Fahrfehler handelte, diente es dennoch dem Zweck, einen Zusammenstoß mit dem Tier zu verhindern."
http://...chtsanwaelte-biedenkopf.de/.../..._auch_bei_Ausweichmanoever
http://www.anwalt.de/.../...g-fuer-teilkasko-und-vollkasko_001880.html
Jetzt weiß ich nicht genau was ich glauben soll ??
Da ich doch eine Zeugin im Auto hatte , muss die versicherung mir doch erstmal das gegenteil Beweisen. Auto hatte denke ich Spuren aber es ist ja nach dem Aufprall ganz Ausgebrannt. also kann die versicherung ja nicht einfach mal sagen ne wir zahlen nicht.
oder sehe ich das Falsch?
man muss einem zeugen natuerlich auch glauben wollen.
die anzahl der zeugen ist dabei nicht relevant (bsp. unfall partei1 mit 1 zeugen; partei2 mit 4zeugen).
im zweifelsfall entscheidet evtl ein richter ueber die glaubwuerdigkeit der zeugenaussage(n).