Hilfe - gekauftes Auto (gebr) nach Abholung vom Händler sofort defekt
Hallo,
hab ein Problem mit einem Autokauf und weiss grad nicht weiter. Vor ein paar Wochen war ich auf der Suche nach einem neuen Gebrauchtwagen. Über’s Internet konnte ich ein Fahrzeug, was mir zusagte bei einem kleinen Händler in der Nähe ausmachen. So ging ich hin und machte eine Probefahrt, alles top, alles easy. Schön gepflegt, nicht zuviel runter, es entsprach meinen Vorstellungen. Und mein altes Auto nahmen sie auch zu einem fairen Preis in Zahlung zur Verrechnung. Ich leistete die Anzahlung.
Der neue war allerdings in Kommission und der Vertrag wurde zwar über den Händler vermittelt aber mit dem Vorbesitzer abgeschlossen unter den üblichen Bedingungen wie:
Gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung, keine Rücknahme.
Zwei Wochen später alle Papiere und Schilder mitgenommen und umgemeldet und wieder zum Händler zur Abholung gefahren, Restsumme bezahlt. Kaum 2 Km gefahren, fing die Motorwarnlampe an zu blinken und der Motor lief nicht nur unrund, sondern ging ständig aus! Beim starten war die Lampe aus, ein paar Km später leuchtete sie wieder und das gleiche Theater von vorn. So’n Mist..
Hab dann angerufen, war aber keiner mehr da, erst am nächsten Tag. Dann bin ich zur Werkstatt meines Vertrauens gefahren und dort wurden per Diagnose Fehlzündungen auf allen Zylindern festgestellt, Ursache jedoch unbekannt. Am nächsten Tag zum Händler gefahren und um einen Vorschlag zur Einigung oder Lösung gebeten. Man telefonierte mit dem Vorbesitzer, der aber wollte das Fahrzeug nicht zurücknehmen, klaro. Der Händler war da eher bereit, sich irgendwie zu einigen, da sie keinen (größeren Ärger) wollen, schließlich steht der Hof voller Wagen.. ;-)
Nun hat die Werkstatt meines Vertrauens alles mögliche unternommen, um den Fehler zu beheben, leider bislang ohne Erfolg. So nun die Frage:
Kann der Händler in irgend einer Weise zur Rückgabe/Entschädigung trotz Ausschlußklausel im unterschriebenen Privatvertrag gezwungen werden, da er ja doch bestimmt Provision kassiert hat?
Am liebsten würd ich vom Kauf zurücktreten wollen.
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist aber doch das er gegen das AH eigentlich gar keine Ansprüche hat.
Wenn überhaupt hat er die gegen den Privatverkäufer. Das aber wohl nur mit Gutachter und wenn er klagt. Das kann Jahre dauern, mit ungewissem Ausgang.
Wenn das AH hier eine Einigung anbietet kann es durchaus Sinn machen darauf einzugehen. Auch wenn man dafür in den sauren Apfel beißen muss.
Aber eine echte Empfehlung kann man hier kaum abgeben.
19 Antworten
Klar, aber 2 KM nach Kauf ?
Kann natürlich alles Zufall sein, aber wahrscheinlicher ist da schon was anderes.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 27. Juni 2016 um 13:17:23 Uhr:
Klar, aber 2 KM nach Kauf ?
Kann natürlich alles Zufall sein, aber wahrscheinlicher ist da schon was anderes.
Der TE hat auch eine Probefahrt gemacht und die war nach seinen Worten Top und easy. Also auch keine Anzeichen auf einen bevorstehen Schaden. Natürlich könnte man jetzt lange spekulieren ob es bekannt war, aber das Angebot vom Händler finde ich mehr als fair. Er könnte auch einfach abwinken da es rechtlich ein Privatverkauf war und er mit dem Wagen nichts zu tun hat außer eine werbeanzeige zu schalten und den vorzuführen. Es war ein Privatverkau, keine Gewährleistung und dem Privatverkaufer wird man kaum was nachweisen können. Am ende könnte er natürlich klagen, Gutachten erstellen lassen und später noch verlieren. Worst case wäre 2-3 tausend Euro Gerichtskosten mit allem drum ind dran und ein Schaden von 2,5 tausend euro. Jetziger Verlust 2-3 Hundert Euro vielleicht im anderen, nicht unwahrscheinlichen fall, ein Verlust von 5 tausend euro.
Die Injektoren beim Mondeo TDCI kommen nicht von heute auf morgen, meist wird der Fehler P0251 abgelegt und kommt dann immer öfter...
Gebrauchten alten Diesel kaufen, egal welcher Marke, wird oft zum Höllentrip, wenn man sich nicht mit dem Kaufobjekt auskennt. Solange die laufen legt sie keiner ab.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. Juni 2016 um 11:50:36 Uhr:
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 27. Juni 2016 um 10:02:12 Uhr
Wahrscheinlich wird er dem Verkäufer des Fords ordentlich die Leviten lesen 🙂Im Leben nicht. Auch wenn man es nicht beweisen kann, fast immer stecken die unter einer Decke.
..naja, aber mittlerweile selbst bei "großen" Autuohäusern nicht unüblich, dass Fahrzeuge
in KDA angeboten werden..
Von daher, mann weiß es nicht..
Und, wie das so ist mit den gebrauchten, je günstiger das Angebot, desto größer die
Gefahr, dass "Verschleißteile" defekt gehen...
Grüße
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Könnte man nicht den Thread für die FoFo -Verfechter in Rot unterlegen. Jetzt bekommt der TE auch noch Worst Case? Das klingt ja schon fast wie abgesprochen - Hammer, trotzdem mein Mitgefühl dem TE, der in DAN endlose Auswahl gehabt haben könnte.....