Hilfe: Erstzulassung von Euro5 unmöglich, neues Top Auto verschrotten?!

Hallo, bitte eure Hilfe wenn möglich in bisschen kniffligem Fall: Top ausgestatteter toller Hyundai IX35 Geländewagen wurde in 2012 als Neufahrzeug in EU unzugelassen gekauft, dann aus familiären Gründen (Todesfall) erstmal stehen gelassen und nie in DE oder sonstwo in der EU zugelassen. Jetzt sind wir in der Situation dass das top neue Auto das neu um die 30000 Euro kostete und immer noch genauso neu, ungefahren usf. ist wertlos rumsteht und nach allen Auskünften in DE oder sonstwo in EU nicht mehr zugelassen werden kann, da die Euro5 Norm abgelaufen ist!?! Es ist ein Diesel mit Euro5a zulassbar bis Ende 2012. Zulassungsstellen, Tüv, Dekra, örtliche Händler und so weiter haben wir alles durch. Kann jemand, vielleicht ein Händler, noch mit Ausnahmegenehmigungen helfen die es ja in 2013 gab? Kann von 5a auf 5b irgendwie umgeschlüsselt werden, es ist ja keine technische Umrüstung wie auf Euro6, weil Euro5b ja noch bis Sept. dieses jahr zugelassen werden kann? Wir geben das Auto gerne für Export zu einem wirklichen Toppreis ab falls jemand interessiert ist oder Kontakte hat. Es kann ja kaum sein dass wir das neue Top Auto nur noch verschrotten können, wieder einmal ein Beispiel in was für schwachsinnige EU Gesetzessituationen wir gekommen sind?! Dank im voraus wenn jemand helfen kann, Gerd

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Scheiß EU!

Ist zwar nicht besonders hilfreich mein Beitrag, aber wahr.

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Zitat:

@k-hm schrieb am 5. Juli 2015 um 19:53:19 Uhr:


Das Herstelldatum ist schlicht und ergreifend das Produktionsdatum. Bei BMW vermutlich der Moment, in dem das fertige Auto das Band verlässt. Zumindest ist das in der restlichen Industrie so.
Es ist das einzige Datum, das eine Aussage darüber erlaubt, wann genau und damit unter welchen rechtlichen Bedingungen das Fahrzeug produziert wurde, also welche Regelungen galten, als das Fahrzeug die Produktion verließ und in Auslieferung ging.
Der Hersteller kann das Wo und das Wann über die Fahrgestellnummer jederzeit sagen.

Bei meinem Fahrzeug ist das der 01.06.2008.
Wird z.B. bei jedem BMW im VIN-Decoder angegeben.

k-hm

Und lässt sich von behördlicher Seite leider nicht wirklich überprüfen.

Darum nehmen die lieber die EZ.

hab dir geschrieben meld dich wegen verkaufen

Zitat:

@k-hm schrieb am 3. Juli 2015 um 11:41:01 Uhr:


Ich würde zuerst versuchen, das Fahrzeug auf Euro 5b (?) zu bringen.
Wenn das nicht geht, würde ich dafür sorgen, dass es ganz offensichtlich KEIN Neufahrzeug mehr ist (z.B. mit dem Einsatz auf Privatgelände begründen). Also km-Stand raufsetzen (vielleicht 6000km).
Ich stelle mir vor, dass es dann leichter sein wird, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, als wenn das Fahrzeug kaum km drauf hat.

Wie sollte man auch sonst da dran gehen?

k-hm

Da ranzugehen ist relativ leicht. Du braucht nur Zeit und Geduld. Ruf mal mehrere Straßenhändler an, zu welchen Preis sie den Wagen "für den Export" abkaufen. Dann erkundige dich, für welchen Aufpreis du dein jetziges Fahrzeug angemeldet bekommst. Am Ende ist es meistens wegen der geringen Laufleistung günstiger, den Wagen zu verkaufen, und vom Gebrauchtwagenmarkt neu zu beschaffen. Ob der Wagen dann später exportiert wird, oder man die Fahrgestellnummer mit der eines eines Schrottautos austauscht, ist nicht mehr deine Sache.

Zitat:

Was der TE braucht ist eine Ausnahmegenehmigung gem. §70(1) Nr.2 StVZO.

Ob er die in seinem Fall bekommt kann ich nicht sagen, grundsätzlich ist das rechtlich aber möglich (und in NRW ist dafür gem. ZustVO StVZO die Bezirksregierung zuständig)

Erwähnte ich schonmal.

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ja, wir erwähnten das ungefähr gleichzeitig ;-)

Ich wollte mit der Nennung der Rechtsgrundlagen nur die danach geäußerten Zweifel bezüglich der Zuständigkeit ausräumen.

Hab das ja hier auch schon mal erwähnt: Freund hat das durch mit einem Motorrad. Per Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Regierungspräsidenten (hier Arnsberg). AFAIK der einzig gangbare Weg. Und nicht besonders aussichtsreich in diesem Fall. Zumindest in Arnsberg.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 3. Juli 2015 um 17:17:54 Uhr:



Bei meinem Auto gab es damals keine Gurte + Kopfstützen für die Rückbank, musste ich nach Jahren nachrüsten, weil ich sonst keine Plakette mehr bekommen hätte.

Das macht keinen Sinn. Wenn zum Zeitpunkt der Zulassung Gurte und Kopfstützen für die Rückbank nicht vorgeschrieben waren, darfst du das Auto auch weiterhin ohne beides fahren. Außer natürlich das Auto wurde ursprünglich außerhalb der EU zugelassen, wo die Anforderungen andere waren. Nur in diesem Fall wäre eine Nachrüstung nötig, um in D eine Zulassung zu bekommen.

Und seit wann sind Kopfstützen hinten eigentlich Pflicht? Meines Wissens (das zugegebenermaßen veraltet sein kann) sind die nur vorne vorgeschrieben.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 3. Juli 2015 um 19:24:37 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. Juli 2015 um 17:33:16 Uhr:


Du musst es ja wissen 🙄 Mein Beitrag ist absolut richtig, da gibt's nix zu diskutieren. Was du für Horrorstories verbreiten willst, interessiert keinen...
"Nix zu diskutieren"...mach dich doch nicht lächerlich.
Natürlich ist es möglich, ein Euro1-KFZ auf Euro2 aufzurüsten und so anzumelden (nach dem Eintrag in den Schein).
Das Nachrüsten war bei mir auch Pflicht gewesen.

In dem vorliegenden Fall wären aber unter Umständen noch ein paar andere Dinge nachzurüsten, Reifendruckkontrollsstem und eventuell Tagfahrlicht.

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