Hilfe: Erstzulassung von Euro5 unmöglich, neues Top Auto verschrotten?!
Hallo, bitte eure Hilfe wenn möglich in bisschen kniffligem Fall: Top ausgestatteter toller Hyundai IX35 Geländewagen wurde in 2012 als Neufahrzeug in EU unzugelassen gekauft, dann aus familiären Gründen (Todesfall) erstmal stehen gelassen und nie in DE oder sonstwo in der EU zugelassen. Jetzt sind wir in der Situation dass das top neue Auto das neu um die 30000 Euro kostete und immer noch genauso neu, ungefahren usf. ist wertlos rumsteht und nach allen Auskünften in DE oder sonstwo in EU nicht mehr zugelassen werden kann, da die Euro5 Norm abgelaufen ist!?! Es ist ein Diesel mit Euro5a zulassbar bis Ende 2012. Zulassungsstellen, Tüv, Dekra, örtliche Händler und so weiter haben wir alles durch. Kann jemand, vielleicht ein Händler, noch mit Ausnahmegenehmigungen helfen die es ja in 2013 gab? Kann von 5a auf 5b irgendwie umgeschlüsselt werden, es ist ja keine technische Umrüstung wie auf Euro6, weil Euro5b ja noch bis Sept. dieses jahr zugelassen werden kann? Wir geben das Auto gerne für Export zu einem wirklichen Toppreis ab falls jemand interessiert ist oder Kontakte hat. Es kann ja kaum sein dass wir das neue Top Auto nur noch verschrotten können, wieder einmal ein Beispiel in was für schwachsinnige EU Gesetzessituationen wir gekommen sind?! Dank im voraus wenn jemand helfen kann, Gerd
Beste Antwort im Thema
Scheiß EU!
Ist zwar nicht besonders hilfreich mein Beitrag, aber wahr.
52 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Juli 2015 um 20:09:50 Uhr:
Vom Datum des erstmaligen in-den-Verkehr-bringens (vulgo: Erstzulassung).Zitat:
@Dramaking schrieb am 3. Juli 2015 um 20:08:13 Uhr:
Es gibt technische Zulassungsvorschriften, die sind abhängig vom Baujahr.
Logisch, habe ich mich im Eifer vertan.
Zitat:
@k-hm schrieb am 3. Juli 2015 um 11:45:47 Uhr:
Das Herstell-Datum und der km-Stand sind de facto entscheidend. Daran erkennt man, dass es sich NICHT um ein Neufahrzeug handelt. Aber ganz sicher nicht am EZ-Datum.
Das geht mir aber sowas von gegen den Strich, ich kann mich wegen so eines Schwachsinns überhaupt nicht beruhigen.Möchte wissen, wessen Lobby da wieder hintersteckt. Soll ich mal raten?
Da steckt keine Lobby dahinter, das ist einfach nur praxisnah.
"Herstell-Datum" ist sicher nicht klar definiert und für die Behörden hier in vielen Fällen kaum nachvollziehbar.
Im Normalfall bringt man eben ein Neufahrzeug in den Verkehr. Für alle möglichen Sonderfälle gibt es den Weg über eine Sondergenehmigung.
Das mit der Ausnahmegenehmigung und viel Betteln habe ich hinter mir. Allerdings ist es schon gute 9 Jahre her. Im Jahre 2006 habe ich ein Auto aus Baujahr 1992 und mit Schadstoffnorm Euro 1 und ohne einige weitere Sachen, die 2006 bei Neuwagen Vorschrift waren (z.B. dritte Bremsleuchte, feste Scheinwerfer) erstzugelassen bekommen.
Ich bin dafür "nur" bei der Zulassungsstelle gewesen. Das aber sogar mehrfach. Am Ende hatte ich dann Erfolg.
Den Erfolg wünsche ich in diesem Fall auch.
Übrigens: Wenn es ein Benziner mit MPI gewesen wäre, wäre das Ablehnen wegen der Abgase etwas absurd, denn für diese Autos gelten bei Euro 5 und Euro 6 exakt die gleichen Grenzwerte 😉
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Da du ja schon etliche vergebliche Versuche
Zitat:
Zulassungsstellen, Tüv, Dekra, örtliche Händler und so weiter haben wir alles durch./
Zitat:
hinter dir hast, würde ich bei vorgesetzten Ämtern das Problem schildern und um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen. Vielleicht stehen die Chancen nicht so schlecht - würde es dir wünschen - eben mit dem genannten familiären Hintergrund.
Gerade weil in D Millionen PKW mit Euro 5 und schlechter auf den Straßen unterwegs sind, sollte es doch möglich sein, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 3. Juli 2015 um 21:05:59 Uhr:
Kann vor kommen, niemand ist perfekt...ich auch nicht
Waaas ? Wo doch jeder weiss, dass bei MT nur Pefektionisten schreiben ? 😁
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Juli 2015 um 19:40:38 Uhr:
Waaas ? Wo doch jeder weiss, dass bei MT nur Pefektionisten schreiben ? 😁Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 3. Juli 2015 um 21:05:59 Uhr:
Kann vor kommen, niemand ist perfekt...ich auch nicht
Umgekehrte Psychologie 😁
Rechtlich mag das iO sein, in der Praxis jedoch endgültig bescheuert. In D fahren Mio FZG offiziell herum, welche die Werte eines BJ 12 um Welten überbieten, aber die 3 (!) Jahre alte Kiste wird ned zugelassen. Kranke Welt.
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 5. Juli 2015 um 03:36:44 Uhr:
Rechtlich mag das iO sein, in der Praxis jedoch endgültig bescheuert. In D fahren Mio FZG offiziell herum, welche die Werte eines BJ 12 um Welten überbieten, aber die 3 (!) Jahre alte Kiste wird ned zugelassen. Kranke Welt.
Du sagst es.
Wäre das Auto damals tageszugelassen worden, dann gäbe es jetzt keine Probleme.
Zitat:
Warum muss ich denn ein Fahrzeug "in den Verkehr" bringen, damit es nicht mehr neu ist?
Kann ein Auto nur auf der öffentlichen Straße altern?
Was bitte hat (in der Realität) denn der Zustand eines Autos mit den Erstzulassungsdatum zu tun?Das Herstell-Datum und der km-Stand sind de facto entscheidend. Daran erkennt man, dass es sich NICHT um ein Neufahrzeug handelt. Aber ganz sicher nicht am EZ-Datum.
Das geht mir aber sowas von gegen den Strich, ich kann mich wegen so eines Schwachsinns überhaupt nicht beruhigen.
Wie definierst Du denn "Herstell-Datum"? Das Herstelldatum des Motors? Einzelner Komponenten? Das Datum, an dem die Fahrgestellnummer in irgend einer Karosseriepresse in einen Querträger geprägt wurde? Das Datum, an dem jemand die Windschutzscheibe eingeklebt hat? Das Datum des Kaufvertrags, der vor, aber durchaus auch nach der Produktion abgeschlossen werden kann?
Es gibt nicht das Herstelldatum eines PKW. Ein solches Datum wäre rein fiktiv. Es gibt nur das Datum, an dem der Hersteller bzw. ein Kunde ein Produkt am Ende einer langen Prozesskette zur Behörde bringt und sagt "Bitte lassen Sie dieses Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zu". Und dies ist der einzige Zeitpunkt, zu dem ein Staat gesetzliche Regeln durchsetzen kann. Dass zu einem späteren Zeitpunkt einsetzende Regeln für den Altbestand an Fahrzeugen nicht gelten, ist Bestandsschutz. Gibt auch Ausnahmen, z.B. Feinstaubplaketten oder die sich ändernde Besteuerung für alte Fahrzeuge mit alten Abgaswerten.
Ansonsten hätten die Autohersteller z.B. im Jahr 1980 einfach Hunderttausende von Fahrgestellnummern prägen und auf Lager legen müssen, um heute immer noch Fahrzeuge gemäß der damals geltenden Regeln in den Verkehr bringen zu können.
Der Gesetzgeber möchte nicht, dass ab dem Datum der Euro6-Pflicht noch zusätzliche Fahrzeuge mit einer schlechteren Abgasnorm in den Verkehr kommen. Der Altbestand löst sich über die Zeit von selbst auf und so findet technischer Fortschritt statt. Für Deinen Einzelfall ist das sicher höchst ärgerlich.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 5. Juli 2015 um 16:25:24 Uhr:
Wie definierst Du denn "Herstell-Datum"? Das Herstelldatum des Motors? Einzelner Komponenten? Das Datum, an dem die Fahrgestellnummer in irgend einer Karosseriepresse in einen Querträger geprägt wurde? Das Datum, an dem jemand die Windschutzscheibe eingeklebt hat? Das Datum des Kaufvertrags, der vor, aber durchaus auch nach der Produktion abgeschlossen werden kann?Zitat:
Warum muss ich denn ein Fahrzeug "in den Verkehr" bringen, damit es nicht mehr neu ist?
Kann ein Auto nur auf der öffentlichen Straße altern?
Was bitte hat (in der Realität) denn der Zustand eines Autos mit den Erstzulassungsdatum zu tun?Das Herstell-Datum und der km-Stand sind de facto entscheidend. Daran erkennt man, dass es sich NICHT um ein Neufahrzeug handelt. Aber ganz sicher nicht am EZ-Datum.
Das geht mir aber sowas von gegen den Strich, ich kann mich wegen so eines Schwachsinns überhaupt nicht beruhigen.Es gibt nicht das Herstelldatum eines PKW. Ein solches Datum wäre rein fiktiv. Es gibt nur das Datum, an dem der Hersteller bzw. ein Kunde ein Produkt am Ende einer langen Prozesskette zur Behörde bringt und sagt "Bitte lassen Sie dieses Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zu". Und dies ist der einzige Zeitpunkt, zu dem ein Staat gesetzliche Regeln durchsetzen kann. Dass zu einem späteren Zeitpunkt einsetzende Regeln für den Altbestand an Fahrzeugen nicht gelten, ist Bestandsschutz. Gibt auch Ausnahmen, z.B. Feinstaubplaketten oder die sich ändernde Besteuerung für alte Fahrzeuge mit alten Abgaswerten.
Ansonsten hätten die Autohersteller z.B. im Jahr 1980 einfach Hunderttausende von Fahrgestellnummern prägen und auf Lager legen müssen, um heute immer noch Fahrzeuge gemäß der damals geltenden Regeln in den Verkehr bringen zu können.
Der Gesetzgeber möchte nicht, dass ab dem Datum der Euro6-Pflicht noch zusätzliche Fahrzeuge mit einer schlechteren Abgasnorm in den Verkehr kommen. Der Altbestand löst sich über die Zeit von selbst auf und so findet technischer Fortschritt statt. Für Deinen Einzelfall ist das sicher höchst ärgerlich.
Das Zauberwort nennt sich ORGA,- Herstelldatum eines KFZ (gibt es allerdings nicht bei jedem KFZ)
Das Herstelldatum ist schlicht und ergreifend das Produktionsdatum. Bei BMW vermutlich der Moment, in dem das fertige Auto das Band verlässt. Zumindest ist das in der restlichen Industrie so.
Es ist das einzige Datum, das eine Aussage darüber erlaubt, wann genau und damit unter welchen rechtlichen Bedingungen das Fahrzeug produziert wurde, also welche Regelungen galten, als das Fahrzeug die Produktion verließ und in Auslieferung ging.
Der Hersteller kann das Wo und das Wann über die Fahrgestellnummer jederzeit sagen.
Bei meinem Fahrzeug ist das der 01.06.2008.
Wird z.B. bei jedem BMW im VIN-Decoder angegeben.
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 5. Juli 2015 um 19:53:19 Uhr:
Das Herstelldatum ist schlicht und ergreifend das Produktionsdatum. Bei BMW vermutlich der Moment, in dem das fertige Auto das Band verlässt. Zumindest ist das in der restlichen Industrie so.
Es ist das einzige Datum, das eine Aussage darüber erlaubt, wann genau und damit unter welchen rechtlichen Bedingungen das Fahrzeug produziert wurde, also welche Regelungen galten, als das Fahrzeug die Produktion verließ und in Auslieferung ging.
Der Hersteller kann das Wo und das Wann über die Fahrgestellnummer jederzeit sagen.Bei meinem Fahrzeug ist das der 01.06.2008.
Wird z.B. bei jedem BMW im VIN-Decoder angegeben.k-hm
Ja, genau das. Mein Mazda 323F mit Erstzulassung 05/2006 ist am 29.11.1992 vom Band gerollt.
Zitat:
@meehster schrieb am 5. Juli 2015 um 20:01:37 Uhr:
Ja, genau das. Mein Mazda 323F mit Erstzulassung 05/2006 ist am 29.11.1992 vom Band gerollt.
Du hast ein interessantes Auto mit einer interessanten Geschichte 😁😁😁
k-hm