Hilfe benötigt: Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem BKrFQG interessanter gestalten!

Hallo Leute,

Brauche eure Hilfe um meine Abschlußarbeit fertig zu kriegen. Thema lautet
"Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem BKrFQG Trainings interessanter gestalten".

Ein guter Freund von mir und Geschäftsführer einer Fahrschule möchte sein Trainingskonzept im Bereich Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) verbessern. Er hat mich gebeten da er wenig Zeit hat ihm einbißchen unter die Arme zu greifen. Da ich eh auf der Suche nach einer Abschlußarbeit war habe ich gleich zu gesagt,

Bin jetzt bei dem Punkt angekommen wo ich wissen muss wie das BKrFQG Training verbessern können damit jeder Brummi und Bus Fahrer nach dem Training raus kommt und guten Gewissens sagt: Das war echt ein gutes Training und nicht so Sätze wie:

- Den Quatsch muss ich mir rein ziehen aber es bringt absolut nichts. Aber das Grillen danach war der Hammer!
- Was denkt der Trainer eigentlich wer er ist. Ich der seit 20 Jahren Brummi fahre braucht er mir nichts erklären über Bremsen usw.
- Während dem Training sitze ich da und surfe auf meinem Smartphone und schreibe mit meiner Süßen, aber mir bringt der ganze Quatsch eh nichts außer pure Zeitverschwendung
-usw.

Um mit meiner Abschlußarbeit weiter machen zu können und endlich ein sinnvolles Trainingskonzept für Brummi und Busfahrer auf den Markt zu bringen brauche ich deshalb eure Hilfe und Erfahrungen zu den BKrFQG Trainings.

Was sind eure Erfahrungen bei den BKrFQG Trainings?

Wie sollten das Training gestaltet sein damit ihr nach dem Training sagt: Das Training heute war keine Zeitverschwendung sondern hat mir echt was gebracht!

Vielen Dank im voraus!

Toby

Beste Antwort im Thema

Der Ansatz des Themenstarters ist schon falsch. Es muß heißen : Was könnte man stattdessen machen um die Branche voran zu bringen ??

FiuDQG ist das Zauberwort = Firmeninhaber und Disponenten Qualifikationsgesetz

4 Blöcke a 10 Stunden, immer Sonntags von 12.00 bis 23.00 ( 1 Stunde Pause ) alle 2 Jahre

1.) Möglichkeiten zur pünktlichen Lohn und Gehaltszahlung
2.) Wie hole ich mein Erziehungsdefizit betreffend eines ordentlichen Umgangstones meiner Fahrer gegenüber auf
3.) Wie schaffe ich es mich an Recht und Gesetz zu halten ( Lenk.-Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz,Betriebsverfassungsgesetz usw.
4.) Wie kann ich meine Fahrer belügen ohne das die es merken.

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Von meinen Arbeitskollegen hat keiner die Module, ich denke nicht das man die für n Pkw mit Anhänger braucht.
Da Ständen wohl viele Handwerksbetriebe doof da wenn sie Module Zahlen sollen und Privat braucht man die ja nicht, beim Fahrtenschreiber siehts anders aus, aber auch da ist das im Handwerk erst ab ner bestimmten Entfernung Pflicht

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Module nach dem Bkfqg' überführt.]

Soviel Halbwissen auf einen Haufen ! Wer gewerblich über 2,8 Tonnen bewegt muss einen Tachografen haben, es sei denn er fällt unter eine der vielen Ausnahmen, die ich hier aber nicht erkenne. Der Teilnehmerkreis der Module sind alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkw über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) gewerblich nutzen wollen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Module nach dem Bkfqg' überführt.]

Zitat:

@Volvo850Blau schrieb am 13. Juli 2015 um 11:27:40 Uhr:


Soviel Halbwissen auf einen Haufen !
Wer gewerblich über 2,8 Tonnen bewegt muss einen Tachografen haben, es sei denn er fällt unter eine der vielen Ausnahmen, die ich hier aber nicht erkenne.

Dich eingeschlossen! Richtig wäre es, wenn du 3,5 t geschrieben hättest!

Das schreibt das BAG dazu:

"Nach der Verordnung (EWG) Nr. 165/14 sind bei allen Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigen, Tachgrafen einzubauen. Es sei denn, dass sie den Ausnahmen des Artikel 3, EG-VO 561/06 unterliegen.

Im Inland müssen auch Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen." (Das können auch manuelle Aufzeichnungen sein, wenn kein Tachograf eingebaut ist).

Also nix mit Tachgraf ab 2,8 t!

Zitat:

Der Teilnehmerkreis der Module sind alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkw über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) gewerblich nutzen wollen.

Die Schulungspflicht hat überhaupt nichts mit der Einbaupflicht von Tachografen zu tun. Selbst wenn jemand einen fetten Allrad- PKW mit einem Anhänger bestückt und die Kombination zur gewerblichen Güterbeförderung nutzt, ist bei dem PKW ein Tachograf einzubauen, wenn beides zusammen mehr als 3,5 t ZgM hat.

Seit der Änderung der Fahrerlaubnis- Verordnung am 18.01.2013 fallen Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger >3,5 t unter die Führsceinklasse C1E! Also wenn solche Kombination zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden, ist die Weiterbildung zwingend vorgeschrieben.

Für Ungläubige (unter Klasse BE und C1E nachlesen)

Der TE hat eine berechtigte Frage gestellt, die nur so zu beantworten ist:

Wenn der Anhänger > 3,5 t ZgM. hätte, müsste der TE die Weiterbidungen nachweisen, wenn der Anhänger genau 3,5 t hat, ist keine Weiterbildung nötig!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Module nach dem Bkfqg' überführt.]

Warum wurde die Kritik, an den Fahrschullehrer nicht in der Liste aufgenommen.
Da haben wir das Größte Problem, bei den Weiterbildungen, die dürfen per Handauflegen die Weiterbildung durchführen, ohne jemals in den Speditionen (Fahrertätigkeiten) gearbeitet zu haben.
Sie können ein wunderbar das Fahren beibringen und die Technik (Theoretisch) erklären das können sie, an der wir sowie so nicht arbeiten dürfen.
Ich möchte meine Kritik an zwei Beispiele festmachen:
erstes Beilspiel:
habe ein Fahrerlehr ca. 10 Jahre Berufserfahrung, gefragt wie wird beim Digitalen Tachograf das Geschwindigkeit Profil ausgedrückt, seine Antwort keine Ahnung ich bediene diese Dinger nicht ich erkläre sie nur!!!!
Zweite Beispiel
Weiterbildung Ladungssicherung
Fahrlehrer kann in den Unterrichtsraum und sagte ich habe keine Ahnung von Ladungssicherung, ich Bilde nur Busfahrer aus.
Solange solche Fahrerlehrer in den Bereich arbeiten, wird keiner die Weiterbildung erst nehmen.
und da kann ich noch so viel Pädagogische lehrsetzte in Forum setzten, es wird nicht ändern.

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Denke, es wird sich in der Qualität der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern nicht verbessern solange Fahrlehrer (Entschuldigung meinte schlecht vorbereitete ) auf überwiegend Profis am Steuer losgelassen werden
und diesen dann mit weniger als Halbwissen, miserabler Didaktik und einschläfernden Rhetorik nur Ihre meist un-bezahlte Zeit rauben.
Leider gibt es viel Zuwenig wirklich guter und erfahrenden Aus- und Weiterbilder für diese an sich gute Sache, denn
was Wissen und gute Ausbildung bedeutet wird jeder wissen, der das Schild "Lkw Kontrolle " sieht und total gelassen
auf den Kontrollplatz einbiegt.

Bei solchen Dingen wird es immer schwarze Schafe geben und es wird immer schwierig bis unmöglich sein, die Qualität der Dozenten zu überwachen/verbessern.

Ich fahre seit über 35 Jahren alles mögliche von 18 bis über 40 Tonnen und konnte bei meinen bisher ersten Modulen auch noch etwas dazu lernen.
Der Dozent war Inhaber/Teilhaber der Fahrschule, schult selbst auch Bus und LKW und hat ein echt breit gefächertes Fachwissen. Er brachte den Stoff zwar zum Teil auch mittels Powerpoint rüber, schaffte es aber , daß es nicht allzutrocken wurde. Offene Fragen blieben keine!
Kaffee, andere alkfreie Getränke, Kekse und Mittagsessen in einer Pizze rundeten den Unterricht ab.

Meinen ADR und die Verlängerung habe ich bei der Dekra in München gemacht. Der erste Dozent war ein alter Fuchs, der als selbständiger Gefahrgut Fuzzi arbeitet und nur hinundwieder einen Kurs für die Dekra übernimmt. Der brachte es sogar fertig, den furztrockenen ADR Stoff menschlich rüber zu bringen. Um die Prüfung zu bestehen man muss den Mist ja lernen, obwohl man vieles in der Praxis nicht gebrauchen kann.

Was ich damit sagen will ist folgendes:
1. Ist es absoluter Mist, wenn man voller Ablehnung zu den Schulungen geht, denn man tut sich damit ganz sicher keinen Gefallen.
2. Man braucht ein bisschen Glück um einen brauchbaren Dozenten zu finden. Wenn man sich bei den Kollegen informiert, hilft das aber ungemein.

Falls es die Herren Gesetzgeber fertig bringen, daß man für die Module auch noch eine (IHK) Prüfung ablegen muss, freut sich die IHK und die lieben Kollegen mit den seltsamen Autonummern, die nur genügend "Bakschisch" hinlegen müssen und die "Prüfung" bestanden haben. Ich kenne einen Russen mit A-B-C-E, der noch nie auf einem Motorrad gesessen hat und auch noch nie einen Km mit einem LKW gefahren ist. Trotzdem ist der Schein gültig!

Die Qualität (kommt ja von Qual) eines Unterrichts, Schulung, wie auch immer, wird ja mit einer Prüfung nicht besser. Ein Muss bleibt es trotzdem und ganz nebenbei wird es auch noch wesentlich teurer. Wem nutzt das etwas wenn wir (die Kraftfahrer) uns zu viel über die angeblich unnützen Module aufregen?

Ich denke, daß dem einen oder andern

Trottel

Kollegen vielleicht doch noch etwas geholfen werden kann und es verringert die Hin+Da Kraftfahrer, was den Beruf aufwertet.

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Zitat:

@mofatrucker schrieb am 16. April 2017 um 11:34:52 Uhr:


. . . auf überwiegend Profis am Steuer losgelassen werden . . .

Dein "überwiegend" möchte ich nicht mit tragen, denn bei Dem was da in manchem LKW sitzt, muss man sich fragen, ob die jemals in irgendeine Schule gegangen sind, oder den FS im Lotto gewonnen haben.

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