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Hilfe bekomme ich mein Geld zurück

Themenstarteram 9. August 2011 um 20:45

Hallo,

habe auf ebay kleinanzeigen von privat alu felgen 17zoll gekauft.

Folgendes Problem.

In der Anzeige war beschrieben das die felgen schrammen aufweisen ansonsten aber keine beschädigungen haben

Ich habe die felgen gekauft -> montiert -> eingetragen und dann ist mir augefallen das ab 100 das lenkrad leicht zitterte.

Also ab zum reifenhändler und dann die Diagnose.

3 von 4 Felgen haben total den hau drin und sind nur noch schrott.

Der Verkäufer will die Felgen nicht zurücknehmen und behauptet er habe in der kleinanzeige geschrieben er würde die Felgen verkaufen ohne Rücknahme, und er wüsste auch angeblich nichts davon das die Felgen schrott seien.

Kann ich nicht dagegen angehen oder sehe ich das falsch.

bitte um schnelle hilfe

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18 Antworten

kurz:

ja, aber zum anwalt. dein geld bekommst du wieder, keine frage.

bitte nicht großartig weiter posten, einfach machen. rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Themenstarteram 9. August 2011 um 20:56

hi,

danke für die schnelle antwort.

wusste nicht das hier verboten ist.

kannst du mir eine seite nennen wo ich rechtlichen rat bekomme??

Zitat:

Original geschrieben von mx5roadster

hi,

danke für die schnelle antwort.

wusste nicht das hier verboten ist.

kannst du mir eine seite nennen wo ich rechtlichen rat bekomme??

online gibts keine rechtsberatung. gang zum anwalt bleibt dir nicht erspart!

ach ja DU musst beweisen das die dinger von anfang an krumm waren. viel spass mit!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von mx5roadster

hi,

danke für die schnelle antwort.

wusste nicht das hier verboten ist.

kannst du mir eine seite nennen wo ich rechtlichen rat bekomme??

online gibts keine rechtsberatung. gang zum anwalt bleibt dir nicht erspart!

ach ja DU musst beweisen das die dinger von anfang an krumm waren. viel spass mit!

online-rechtsberatung gibt es natürlich schon. aber nicht kostenlos.

http://www.frag-einen-anwalt.de/

da du aber eh einen anwalt brauchst, der in der sache auch umgehend tätig wird, kannst du gleich einen aufsuchen gehen.

@howdy: keine sorge, er bekommt sein geld wieder.

Zitat:

keine sorge, er bekommt sein geld wieder.

Und das weißt du ohne je die Kleinanzeige gesehen zu haben, rein aus den Ausführungen des TE?

RESPEKT!

@TE

Wie viel hast du denn überhaupt für die Felgen hingelegt?

Hast du ne Rechtschutzversicherung? Wenn ja, klären ob sie die Kosten trägt.

Wie schon gesagt wurde ist der Gang zum Anwalt nötig wenn du tätig werden willst.

Der macht das aber nicht für lau. Und wenn du keine Rechtschutz haben solltest ist die Frage ob sich das ganze dann überhaupt lohnt.

schildere erstmal ebay den fall.

ich hatte leider auch negative erfahrung mit einem händler.

hab dann ne anzeige wegen Betruges gemacht. wurde aber dummerweise von der StA in Berlin fallen gelassen, weil die Frau keine Vorstrafen hat und bla bla

Zitat:

Original geschrieben von mx5roadster

Hallo,

habe auf ebay kleinanzeigen von privat alu felgen 17zoll gekauft.

Folgendes Problem.

In der Anzeige war beschrieben das die felgen schrammen aufweisen ansonsten aber keine beschädigungen haben

Ich habe die felgen gekauft -> montiert -> eingetragen und dann ist mir augefallen das ab 100 das lenkrad leicht zitterte.

Also ab zum reifenhändler und dann die Diagnose.

3 von 4 Felgen haben total den hau drin und sind nur noch schrott.

Der Verkäufer will die Felgen nicht zurücknehmen und behauptet er habe in der kleinanzeige geschrieben er würde die Felgen verkaufen ohne Rücknahme, und er wüsste auch angeblich nichts davon das die Felgen schrott seien.

Kann ich nicht dagegen angehen oder sehe ich das falsch.

bitte um schnelle hilfe

Hallo,

Ich hoffe das du aus dieser Sache gut wieder raus kommst.

Den Ärger hast du ja schon.

Du bist nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein der sich in der

Bucht Aluschrott kauft.

Auch wenn es dir nicht hilft das passiert hier öfters.

Man sollte vorher mal in "Reifen & Felgen" reinschauen und die Suchfunktion nutzen.

Es gibt genug Leute die anderen ihren Schrott verkaufen.

Seelze 01

Hallole ...

 

Erst vor kurzem war hier auch so ein schönes Beispiel zu gekauften " Alu - Schrott " über das große Auktionshaus ...

 

Einfach mal reinschauen .

 

www.motor-talk.de/forum/felgenrand-verbogen-t3379293.html#post29399515

 

Gruß

Hermy

Moment, wir reden hier nicht über:

http://www.ebay.de/

sondern über:

http://kleinanzeigen.ebay.de

Das ist wohl nicht ganz das selbe oder doch :confused:

Hallole ...

 

Gutes Veto , hab nicht darauf geachtet , daß ganz oben etwas von " Kleinanzeigen " stand . 

 

Denke , das wird schon einen Unterschied machen = Verkauf von Privat an Privat , ohne großes Zutun von  E - Bay , außer Nutzung der " Kleinanzeigen - Plattform " .

 

Also , wieder zurück rudern & bei einem Anwalt sein Leid vortragen , wenn der Verkäufer keine Einsicht zeigt .

 

Gruß

Hermy

 

 

 

 

 

 

Ob Ebay dahinter steht oder nicht ist erst mal Egal. Beide male ist es ein Verkauf von Privat an Privat unter Ausschluss der Gewährleistung.

Worin sich die beiden Fälle aber deutlich unterscheiden ist einfach die Tatsache das man eine Beschädigung am äußeren Felgenhorn mit bloßem Auge sehen kann und dementsprechend in der Bescheibung auch angeben MUSS.

Den Rundlauf der Felgen kann man jedoch nicht so einfach sehen. Und wenn man nicht weiß das die Felgen eiern kann man es auch nicht in der Artikelbeschreibung erwähnen.

Also musst du jetzt erst mal Beweisen, das der Verkäufer sehr wohl vom dem Rundlaufproblem wusste und es absichtlich verschwiegen hat!

das ist nicht korrekt..

geh zum anwalt und gut.

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Zitat:

keine sorge, er bekommt sein geld wieder.

Und das weißt du ohne je die Kleinanzeige gesehen zu haben, rein aus den Ausführungen des TE?

RESPEKT!

jupp.

 

wenn der verkäufer im inserat schreibt, dass sie außer kratzern keine beschädigungen aufweisen, muss das auch so sein. er hat beim verkauf seiner eigenen felgen wissen müssen bzw können, dass diese nicht rund laufen..

dem käufer hingegen ist nicht zuzumuten, dass er den rundlauf beim empfang der räder durch den paketdienst sofort an ort und stelle prüft.

ergo stellt sich der defekt erst beim fahren heraus.

sachmangel..blablablubb.

alles schon gehabt.

Zitat:

er hat beim verkauf seiner eigenen felgen wissen müssen bzw können, dass diese nicht rund laufen..

Woher soll er das denn Wissen?

Wenn die Räder auf dem Auto des Verkäufers ohne Auffälligkeiten gelaufen sind, macht man sie runter, bzw. etwas sauber und stellt sie irgendwo zum Verkauf ein.

Da denkt doch keiner dran erst mal zum Reifenhändler oder Gutachter zu fahren damit er sie begutachtet!

Zitat:

sachmangel..blablablubb.

Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung! Sachmangel is da nich.

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