Hilfe bei Zulassung: Freunde aus Italien nach Deutschland gezogen

Hallo,

eine nette italienische Familie ist vor einigen Monaten in meine Nachbarschaft gezogen.
Ihr Fiat ist in Italien auf die Mama der Frau zugelassen - diese ist aktuell für 10 Tage zu Gast bei Ihnen.

So nun das Dilemma - ich würde ihnen gerne helfen, je mehr ich google umso verwirrter bin ich aber.

Sie möchte das Auto auf sich selbst umschreiben lassen, und zugleich in Deutschland mit deutschem Kennzeichen zulassen.

Ich bin aber überfordert, ihnen einen Rat zu geben wie und was sie in welcher Reihenfolge zu tun und zu beantragen haben - und auf den meisten Webseiten findet man eher Hilfestellung, für den Fall, dass man als Deutscher ein Auto von dort importiert.

Hat jemand von euch evtl. Erfahrung und weiß, wie man das komplexe Thema evtl. in verständlichere Schritte aufdröselt?
Einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen gestaltet sich in München nicht so leicht - die sind ziemlich überlastet hier...

Danke!

28 Antworten

Genauso wie ein deutsches, welches im Ausland angemeldet wird.

Die Mitteilung, die übers KBA an die Zulassungsstelle geht, enthält auch ein Merkmal zum Verbleib der Kennzeichen.
Die Zulassung in D wird zum Tag der Anmeldung im Ausland beendet

Also zuerst mit dem Auto zum TÜV oder Dekra, Hu machen lassen. Von der versicherung eine nummer holen. Dann beide zur Zulassungsstelle.

Wenn die italienische HU (Revisione) noch gültig ist, wird diese auch anerkannt.

Genau.
Also mal aufs Protokoll der italienischen HU gucken

§ 8 Abs 2 FZV

" Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 51; L 334 vom 22.12.2015, S. 66; L 219 vom 22.8.2019, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird."

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Oktober 2024 um 04:35:53 Uhr:


Genauso wie ein deutsches, welches im Ausland angemeldet wird.

Die Mitteilung, die übers KBA an die Zulassungsstelle geht, enthält auch ein Merkmal zum Verbleib der Kennzeichen.
Die Zulassung in D wird zum Tag der Anmeldung im Ausland beendet

Wenn das so einfach geht, wozu gibt es dann überhaupt Ausfuhrkennzeichen?

Weil ich schon innerhalb ein Kfz nicht angemeldet verkaufen würde.

Und die wenigsten fahrzeuge bei Händlern sind angemeldet. Die gehen dann mit Ausfuhrkennzeichen auf die Reise

Wenn ich "Italien" und "Kfz-Zulassung" lese, kommt mir immer diese Geschichte in den Sinn, wie in die Anmeldung eines deutschen Oldtimers in Italien (also in anderer Richtung) zum Drama über 2 Jahre werden kann - lesenswert, unterhaltsam geschildert, manchmal schmerzhaft:

https://forum.mercedesclub.de/index.php?...

Für unseren Thread hier relevant daraus ist die Aussage, dass natürlich auch in Italien angemeldete Fahrzeuge dort

bis zur Abmeldung steuerpflichtig bleiben. Und die Abmeldung kann erst auf einem ital. Konsulat in D sehr widerwillig erledigt werden, oder nach Erlangung eines deutschen TÜV-Gutachtens (bei Autos mit EU-Betriebserlaubnis reicht eine normale HU) über die deutsche Zulassungsstelle, die bei der Anmeldung in D die ital. Papiere und Kennzeichen einzieht und an das zuständige ital. PRA (Autoregister) sendet. Bis die Papiere und Kennzeichen dann dort sind, bleibt die Steuerpflicht halt bestehen.

Also schreiben die im folgenden Link Quatsch, oder doch nicht?
https://www.kreis-kleve.de/.../ausfuhrkennzeichen-mit-internationaler
„Häufig werden Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugdokumente und die Kennzeichenschilder im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich.“

Zum Teil ja.
Wenn der Nachweis über die Anmeldung in einem anderen Staat erbracht ist, EUCARIS , REGINA oder amtlicher Mitteilung, kann auch Kleve bei einem Fahrzeug die Zulassung beenden. Korrekterweise zum Tag der Anmeldung im anderen Staat

Man kann sich auch die SI Codes vom Käufer schicken lassen und dann online abmelden, wenn man die Zeit bis zur Anmeldung abwarten will

Der auf mich zugelassene und von meinem Sohn versicherte Golf wurde in der Schweiz umgemeldet auf Schweizer Zulassung. Die Abmeldung hier in Deutschland wurde von den Schweizer Behörden veranlasst. Die Deutschen Papiere und die Kennzeichen wurden in der Schweiz einbehalten.

Es geht um was anderes.

Spätestens ab der 2. Seite geht es fast nie mehr um die Eingangsfrage.

Die Aussage war, dass/ob man die Ausfuhr von Fahrzeugen, egal in welche Richtung, nur mit Ausfuhrkennzeichen machen sollte. Darauf bezog sich meine Antwort. Ich wollte den Fragenden hier etwas die Angst nehmen, dass das nicht immer der Fall ist.

Diejenigen, welche hier täglich unterwegs sind, wissen natürlich alle, wie man ein Auto im- und exportiert.

Zusammengefasst für die Nichtwissenden:
Zugelassenes Fahrzeug im Ausland ummelden, Abmeldung in Deutschland erfolgt automatisch, nicht zugelassenes Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen ausführen und im Zielland ummelden.

Vieles steht hier:
https://www.autoscout24.de/.../

Welchen Wert hat das Auto in etwa? Italien hat strenge Geldwäschegesetze. Einen wertvollen Wagen einfach an die Tochter zu verschenken, die ihn dann im Ausland zulässt, stelle ich mir kritisch vor. Dann lieber einen ordentlichen Kaufvertrag abschließen.

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