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HILFE! Auto nicht mehr versichert

Themenstarteram 9. März 2011 um 17:24

Ich leide gerade... vielleicht kann mir jemand auf die Schnelle helfen:

1.3. meiner alten Versicherung gesagt, dass ich am 4.3. neues Fahrzeug übernehme.

Gleiches Modell wie vorher.

2.3. Versicherung schickt mir diese Bestätigungsnummer für die Zulassung

Am 4.3. hole ich das Fahrzeug ab. Jetzt steht es in meiner Garage.

Gestern teilte mir die Versicherung mit, dass die Konditionen sich geändert haben und die Versicherung 500 Euro teurer wird. Ich bringe auf die Schnelle ein Angebot von Mitbewerber bei, auf das die Versicherung nicht runter gehen will.

Also teilt man mir heute mit, dass der Versicherungsschutz widerrufen wird und ich bei dem Mitbewerber abschließen solle.

HALLO? Finde ich extrem unprofessionell, zumal die Geschäftsbeziehung mit dieser Versicherung seit über 16 Jahren besteht!!!

Habe natürlich die andere Versicherung kontaktiert, aber heute nicht mehr erreicht.

Wie ist das Auto denn JETZT versichert gegen irgendwas? (Diebstahl, Feuer etc.)

GAR NICHT????

Steht wie gesagt in der Garage.

Danke!

 

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2011 um 18:46

Für die Zulassung reicht die EVB-Nr..

Lasse dir ausdrücklich (mit Name) auch den gewünschten Kaskoschutz als vorläufige Deckung bestätigen.

 

Auf Nummer sicher bist du, wenn der Versicherungsschutz gleich beantragt wird.

D.h., du solltest morgen gleich bei der neuen Versicherung entweder beim Vertreter vorort einen Antrag unterschreiben oder (wenn es eine Direktversicherung ist) einen Online-Antrag stellen.

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27 Antworten
am 9. März 2011 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von premierminister

die Versicherung nicht runter gehen will.

Also teilt man mir heute mit, dass der Versicherungsschutz widerrufen wird und ich bei dem Mitbewerber abschließen solle.

Das geht eigentlich nicht. Du und der Versicherer habt einen Vertrag, der von beiden Seiten erst zum Ende des Jahres gekündigt werden kann.

am 9. März 2011 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von premierminister

 

Wie ist das Auto denn JETZT versichert gegen irgendwas? (Diebstahl, Feuer etc.)

Die Antwort hast du dir doch schon selbst gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von premierminister

 

GAR NICHT????

-

-

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Das geht eigentlich nicht. Du und der Versicherer habt einen Vertrag, der von beiden Seiten erst zum Ende des Jahres gekündigt werden kann.

Was vollkommen falsch ist.

Hier ist eben noch kein Vertrag zustandegekommen.

Die EVB-Nr. stellt eine VORLÄUFIGE Bestätigung des bestehenden Versicherungsschutzes dar, welcher zur Zulassung eines Fahrzeuges notwendig ist.

Diese vorläufige Deckungsbestätigung wurde auf Wunsch des TE widerrufen - und damit ist die Sache für beide Seiten erledigt.

 

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Antrag gestellt wird auf einen bestimmten Versicherungsumfang und der Versicherer diesen Antrag (z.B. durch Zusendung der Police) annimmt.

Themenstarteram 9. März 2011 um 18:32

Gefahren wie Brand oder Diebstahl sind demnach auch nicht abgedeckt, bspw, über Gebäudeversicherung oder ähnliches?

am 9. März 2011 um 18:35

Die Gebäudeversicherung deckt u.a. Brandschäden am versicherten Gebäude (der Name lässt schon drauf schliessen).

In der Hausratversicherung sind Schäden an Kraftfahrzeugen explizit ausgeschlossen.

 

Weitere Versicherungen (private Unfallversicherung, Hundehaftpflicht, Privathaftpflicht, Rechtsschutzversicherung, Lebensvesicherung, Rentenversicherung etc. etc.) kommen nicht in Frage.

 

Somit ist das Fahrzeug nicht versichert - ist eben so.

Themenstarteram 9. März 2011 um 18:41

Danke. Dann hoffe ich mal, dass sich der Mitbewerber morgen zeitig meldet und Zusage erteilt (muss diese Zusage eigentlich eine gewisse Form haben?)

mal interesse halber:

wenn du seit 16 jahren bei denen versichert bist, warum "ändern" sich konditionen plötzlich so drastisch?

gibt es da eine erklärung für?

ich kenne das eigentlich immer nur von fahranfängern die falsche angaben machen (meist versehentlich) und dann der realität ins auge sehen müssen.

 

:confused:

am 9. März 2011 um 18:46

Für die Zulassung reicht die EVB-Nr..

Lasse dir ausdrücklich (mit Name) auch den gewünschten Kaskoschutz als vorläufige Deckung bestätigen.

 

Auf Nummer sicher bist du, wenn der Versicherungsschutz gleich beantragt wird.

D.h., du solltest morgen gleich bei der neuen Versicherung entweder beim Vertreter vorort einen Antrag unterschreiben oder (wenn es eine Direktversicherung ist) einen Online-Antrag stellen.

Themenstarteram 9. März 2011 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal interesse halber:

wenn du seit 16 jahren bei denen versichert bist, warum "ändern" sich konditionen plötzlich so drastisch?

gibt es da eine erklärung für?

Zitat: "Für das Vorfahrzeug wurde aufgrund eines Fehlers der Mehrwert nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde der Beitrag bisher zu niedrig ermittelt."

Ich begreife aber nicht, wieso die so bockig sind, obwohl ich ein Angebot von Mitbewerber habe. Über den Daumen haben wir bei der Versicherung privat und Firma über den Daumen Verträge für 3 Autos (zusammen ca 4000 Euro) und noch andere Policen für schätzungsweise 2000 Euro im Jahr.

Die können sich doch denken, dass wir das mittelfristig alles abziehen werden!

Zitat:

Original geschrieben von premierminister

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal interesse halber:

wenn du seit 16 jahren bei denen versichert bist, warum "ändern" sich konditionen plötzlich so drastisch?

gibt es da eine erklärung für?

Zitat: "Für das Vorfahrzeug wurde aufgrund eines Fehlers der Mehrwert nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde der Beitrag bisher zu niedrig ermittelt."

Ich begreife aber nicht, wieso die so bockig sind, obwohl ich ein Angebot von Mitbewerber habe. Über den Daumen haben wir bei der Versicherung privat und Firma über den Daumen Verträge für 3 Autos (zusammen ca 4000 Euro) und noch andere Policen für schätzungsweise 2000 Euro im Jahr.

Die können sich doch denken, dass wir das mittelfristig alles abziehen werden!

verstehe ich noch immer nicht. was heißt denn mehrwert? ich kenne nur die magische versicherungs angstschwelle von 75mille fahrzeugwert.

was ist das denn für ein auto? maybach? :D

am 9. März 2011 um 19:11

Also nochmal etwas langsamer.

1.) Der aktuelle Versicherer kann nur mit einer Frist eine vorläufige Deckung beenden, somit ist das Kfz wenigstens in Haftpflicht versichert. Dementsprechend in auch noch nichts von der Zulassungsstelle zu erwarten (sprich Entstempelung, oä.).

2.) Eine neue EVB Versicherungsbestätigung wirst DU nicht bekommen. Diese s.g. EVBÜ wird vom neuen Versicherer an das KVA übermittelt,... und nun kommt die spannende Frage:

- Sendet er die EVBÜ ab Tag der Zulassung an das KVA ? Kläre dies unbedingt mit deinem neuen Versicherer !! Ist die Antwort JA: der alte Versicherer (wenn nicht DEVK) sollte keine Kosten erheben.

Ist die Antwort NEIN: der neue Versicherer soll die EVBÜ mit dem morgigen Datum an das KVA übermitteln. Somit beginnt der Versicherungsschutz beim neuen VR ab morgen. Um eine schnelle Kaskozusage solltest DU dich dann ebenfalls per Zusage einer vorläufigen Deckung durch den neuen VR kümmern.

Themenstarteram 9. März 2011 um 19:31

@heltino: italienischer Sportwagen - fahre das Modell seit fünf Jahren mit der Versicherung und habe mir jetzt das gleiche nur in anderer Farbe gekauft.

@krad24com: D.h. mein jetziger Versicherer kann die vorläufige Zusage nicht einfach per sofort widerrufen? Er schrieb mir "Wir ziehen unseren Schutz dann ab Beginn zurück."

Ich will ja gar nicht mit dem Auto fahren, bevor ich keine neue habe, aber unversichert rumstehen... oh weia.

am 9. März 2011 um 19:34

Er schrieb mir "Wir ziehen unseren Schutz dann ab Beginn zurück."

Ich will ja gar nicht mit dem Auto fahren, bevor ich keine neue habe, aber unversichert rumstehen... oh weia.

Das war sicherlich kein Versicherer sondern eher eine Agentur die so locker formuliert. Die Frist sollte ab Zugang des Schreibens wenigstens 14 Tage sein.

am 9. März 2011 um 19:39

i]Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Das geht eigentlich nicht. Du und der Versicherer habt einen Vertrag, der von beiden Seiten erst zum Ende des Jahres gekündigt werden kann.

Was vollkommen falsch ist.

Hier ist eben noch kein Vertrag zustandegekommen.

1.3. meiner alten Versicherung gesagt, dass ich am 4.3. neues Fahrzeug übernehme.

Gleiches Modell wie vorher.

Das allte Fahrzeug war doch hier versichert. Beim Fahrzeugwechsel läuft der Vertrag weiter.

am 9. März 2011 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Das allte Fahrzeug war doch hier versichert. Beim Fahrzeugwechsel läuft der Vertrag weiter.

Seit wann denn das?

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