Heute hats meinen erwischt

Mercedes E-Klasse W210

Hallo Gemeinde
Heute hats meinen erwischt

Bild-036
Bild-037
22 Antworten

Soweit ich Informiert bin müssen ( Theoretisch ) alle schäden ab 1500,- euro beim wiederverkauf
angegeben werden. Sonst könnte es hinterher Probleme geben. Bis dahin zählt es wohl als bagatellschaden.
Gruß prob100_0

Moin,
uiii - der Fred reisst alte Wunden auf...
Nur mal zum Vergleich: Das Bild zeigt einen Schaden von 8.500,- in einer freien Werkstatt. *aufheul*

Halt' die Ohren steif und ja, Dein Schaden muss angegeben werden - es ist nun ein Unfaller.

LG
Dirk

Dsci0019

Heute ist das Gutachten gekommen
Reparaturkosten 11294,34 Euro incl.MwSt
Wiederbeschaffungswert 8900 Euro
Restwert 1500 euro

a sakra!!!

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Zitat:

Original geschrieben von Dachhase1959


Heute ist das Gutachten gekommen
Reparaturkosten 11294,34 Euro incl.MwSt
Wiederbeschaffungswert 8900 Euro
Restwert 1500 euro

Hallo

also wenn der Wagen sonst ok ist und technisch kein Totalschaden würde ich mir die Wiederbeschaffungskosten abzgl. Restwert und MwSt. auszahlen lassen und günstig reparieren lassen.
Falls du dir einen anderen Wagen zulegst dann aber bitte von einem Händler mit Rechnung weil du dann die MwSt. bekommst!

Grüße

....

....
sorry, falschen thread erwischt 🙄

Ich würde sofort für den Wiederbeschaffungswert an die Versicherung verkaufen. So viel bekommst Du nie wieder dafür!

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