Heute hat es geknallt auf der AB! Was nun?
hallo leute.......
mein golf hat heute leider eine unliebsame berührung mit der leitplanke gehabt!
ich war zum glück nicht schuld, da ich ausweichen musste bei tempo 140 und meine aussage von einem zeugen bestätigt worden ist. also wird die versicherung des unfallverursachers ran müssen, dieser hat die schuld nach den aussagen bestätigt.
mir ist zum glück nichts passiert, dadurch das ich so reagiert habe! Eine berührung mit anderen autos gab es auch nicht.
nun zu meiner frage: ich weiss nicht was ich jetzt machen soll. ich wollte normalerweise mitte nächsten jahres auf den scirocco umsteigen, da jetzt aber mein wagen so einen schaden hat ist die frage wie ich damit umgehen soll. meiner meinung nach habe ich 2 möglichkeiten: 1. wagen jetzt reparieren lassen und noch länger als vorher geplant fahren, da sicherlich gutes geld von der versicherung kommt und der wagen einiges an wert verlieren wird durch den schaden, er aber immer noch 100% für mich funktioniert, oder 2. schon eher auf den neuen scirocco umsteigen und beta tester für diesen sein! ich weiss es im moment echt nicht.
mein wagen ist ein 1.9 tdi und hat jetzt 110.000 runter, baldiger zahnriemenwechsel und die große inspektion machen die entscheidung auch nicht leichter! mal schaun was ein sachverständiger nächste woche über den schaden sagt, die komplette seite ab mitte fahrertür ist bis hinten kaputt gegangen durch den einschlag in die leitplanke! Fahren lässt sich der wagen aber immer noch normal, bzw, fühlt sich gefühlt ein wenig schwammiger an.
Gibt es eventuell eine grobe einschätzung von euch was dieser schaden an der seite kostet? Also die fahrertür bis zum hinteren kotflügel auf der fahrerseite ist komplett kaputt (Blechteile auf jedenfall), wie es darunter aussieht weiss ich nicht, genauso wie die spur und der rahmen!
Um ratschläge wäre ich sehr dankbar
Gruß
7 Antworten
... warte erst einmal ab was die Versicherung vom Gegner sagt, bzw. was du überhaupt bekommst.
Es wäre nicht das erste mal, wenn eine Versicherung nicht, oder nur zum Teil zahlt. Zumal auch die Schuldfrage noch nicht von der anderen Vers. bestätigt wurde. Wenn es um Gründe geht nicht, oder nicht ganz zu zahlen, sind Versicherungen Weltmeister.
Zitat:
Original geschrieben von Robby (Munich)
... warte erst einmal ab was die Versicherung vom Gegner sagt, bzw. was du überhaupt bekommst.
Es wäre nicht das erste mal, wenn eine Versicherung nicht, oder nur zum Teil zahlt. Zumal auch die Schuldfrage noch nicht von der anderen Vers. bestätigt wurde. Wenn es um Gründe geht nicht, oder nicht ganz zu zahlen, sind Versicherungen Weltmeister.
wieso sollte die versicherung denn nicht zahlen?
schuldfrage ist geklärt mit polizei und zeugen und der unfallverursacher hat es dann auch zugegeben! es war laut allen unausweichlich, dass ich ausweichen musste!
meiner meinung so wie du es beschrieben hast musst du mit einem schaden von mindestens 3000€ rechnen blechteile + lackieren + werkstadtgebühren und so weiter wenn du dir eh den scirocco holen wolltest würde ich den wagen so weiterfahren (wenn er noch tüv hat) bis nechstes jahr machen lassen würde ich ihn nicht unfall auto bleibt unfallauto wenn de den wieder machen lässt wirst du nicht mal das gels beim verkauf wieder rausholen. ich würde die kohle auf seitelegen und die kiste fahren bis de dir den rocco holst. meiner meinung die billigste und sinvollste lösung!!! oder was meint ihr dazu???
Zitat:
Original geschrieben von Spritti-A3
wieso sollte die versicherung denn nicht zahlen?
schuldfrage ist geklärt mit polizei und zeugen und der unfallverursacher hat es dann auch zugegeben! es war laut allen unausweichlich, dass ich ausweichen musste!
L O L !
Sorry . . . aber mach Dir mal die Mühe und lies Dir den verlinkten Thread durch . . . Du wirst staunen, was in unserer Nation versicherungstechnisch alles möglich ist.
http://www.motor-talk.de/.../...oburg-aerger-nach-unfall-t1620365.html
Gerade gestern hab ich wieder Post bekommen, die feindliche Versicherung stellt meine Reparaturkosten in Frage, weil zum Zeitpunkt der Endabnahme des Gutachters der Schalthebel gefehlt hat. Die bestehen auf die geschätzten 5 Tage Reparaturdauer . . . hmmmm . . . und was ist mit der langen Warterei auf Ersatzteile.
Wenn das mit der Reparaturdauer geklärt ist, wird ein anderer Vorwand der Verschleppung gefunden . . . Unklarheiten bei meinen Verletzungen, Unklarheiten bei meinen kaputten Klamotten, Unklarheiten bei xxxxx . . .
Es gibt hier im www. ganz viele Foren, die sich mit dem Gebahren ganz bestimmter Versicherungen auseinandersetzen. Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt. Wenn nicht, würde ich schleunigst einen aufsuchen.
Ich wünsch Dir aber das Beste.
Du bist Deutschland.
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... es gibt in diesem Land immer noch Leute die glauben "Recht" zu bekommen.
In Deutschland bekommt man ein "Urteil" und kein "Recht".
... und das wissen die Versicherungen, inklusive Ihrer Rechtsabteilung nur zu gut.
-> Wünsche dem Beitragersteller auch nur das Beste.
Überschreitet ein Fahrzeugführer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass ein Unfall für Ihn unvermeidbar war. Der Fahrer trägt in diesem Fall automatisch eine Mitschuld an dem Unfall. Das gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn er nachweisen kann, dass es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall mit vergleichbar schweren Schäden gekommen wäre.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm wird ein Mitverschulden ausnahmsweise nicht mehr angenommen, wenn die sogenannte Betriebsgefahr des Pkw des Betroffenen hinter der wesentlich erhöhten Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt. Dieser Ausnahmefall tritt bei einem grob verkehrswidrigen Verhalten des Unfallgegners ein. Das OLG Hamm hat dies in einem Fall bejaht, in dem auf einer Autobahn ein Autofahrer von der rechten Fahrspur plötzlich einen Spurwechsel nach links vornahm. Um ein Auffahren zu vermeiden, musste der Fahrer eines sich mit 160 km/h nähernden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten und seinen Wagen gegen die Leitplanke lenken. Wegen des grob verkehrswidrigen Spurwechsels kann der Fahrer seinen Schaden vollständig ersetzt bekommen (OLG Hamm, Urteil vom 15.3.2002).
Zitat:
Original geschrieben von uss-franklin
Überschreitet ein Fahrzeugführer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass ein Unfall für Ihn unvermeidbar war. Der Fahrer trägt in diesem Fall automatisch eine Mitschuld an dem Unfall. Das gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn er nachweisen kann, dass es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall mit vergleichbar schweren Schäden gekommen wäre.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm wird ein Mitverschulden ausnahmsweise nicht mehr angenommen, wenn die sogenannte Betriebsgefahr des Pkw des Betroffenen hinter der wesentlich erhöhten Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt. Dieser Ausnahmefall tritt bei einem grob verkehrswidrigen Verhalten des Unfallgegners ein. Das OLG Hamm hat dies in einem Fall bejaht, in dem auf einer Autobahn ein Autofahrer von der rechten Fahrspur plötzlich einen Spurwechsel nach links vornahm. Um ein Auffahren zu vermeiden, musste der Fahrer eines sich mit 160 km/h nähernden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten und seinen Wagen gegen die Leitplanke lenken. Wegen des grob verkehrswidrigen Spurwechsels kann der Fahrer seinen Schaden vollständig ersetzt bekommen (OLG Hamm, Urteil vom 15.3.2002).
das hört sich gut an! 🙂
auf jedenfall denke ich nicht das da etwas nachkommt für mich wenn die situation so klar ist und ich bestimmt nicht schneller als 130 war! immerhin war der tachowert geschätzt bei ca. 140! und die schuld wurde voll anerkannt vom unfallverursacher! die situation wurde glasklar und zum glück ebenfalls von einem zeugen so wie von mir beschrieben!
damit könnte wenn es schlecht für mich läuft nur um zeit gehen! aber wie gesagt hatte schon einmal einen unverschuldeten unfall, dort war alles innerhalb von ca. 4wochen erledigt! hoffe dies ist nun wieder einmal der fall.