Heute auf der A70 bei Mäharbeiten

Hallo

Ich möchte mal wissen wie das ist.

Die Geschwindigkeit wurde auf 100 dann auf 80 reduziert wegen Mäharbeiten und wann ist die Geschwindigkeit wieder aufgehoben gleich nach dem Mähfahrzeug oder bis irgent wann?

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist 😉:

Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:

"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)

Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung  nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Vorteile einer solchen Einstellung sind aber auch nicht zu verachten:

- sauberes Punkte-Konto in Flensburg
- keine Kosten für Tickets von der Rennleitung
- kein Zeitverlust durch Aufenthalte in Verkehrskontrollen

um nur ein paar aufzuzählen...😉

1. Verkehrskontrollen können dich auch treffen ohne dass du was falsch gemacht hast, ergo ist das hier kein Argument.

2. Du provozierst u.U. Unfälle, was anderen Verkehrsteilnehmern i.d.R. einen hohe Zeitverlust beschert.

notting

Wie sieht das in anderen EU Ländern aus?

@Zille1976 - Der Abgemahnte (wohl zu Recht)
Ach Zille, lerne doch erst einmal das Lesen. Vom Verstehen möchte ich jetzt noch nicht schreiben. Melde Dich wenn Du lesen kannst.

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