Heute auf der A70 bei Mäharbeiten
Hallo
Ich möchte mal wissen wie das ist.
Die Geschwindigkeit wurde auf 100 dann auf 80 reduziert wegen Mäharbeiten und wann ist die Geschwindigkeit wieder aufgehoben gleich nach dem Mähfahrzeug oder bis irgent wann?
MfG Ulli
Beste Antwort im Thema
Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist 😉:
Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:
"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)
Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Und wo soll das stehen ?Zitat:
Original geschrieben von Ulli123
Ja aber es handelt sich ja um eine Mobile Gefahrenstelle die nicht immer da ist die Schilder sind normal verdeckt und werden zu Bau-Mäh usw. Arbeiten aufgeklappt.Das weiss ich doch nicht wenn ich die nächste Auffahrt drauffahre, stimmt also es gilt bis zur nächsten Ausfahrt.
Es kann doch nicht verlangt werden zu wissen was vor meiner Auffahrt für ein Schild steht.
Logisch
Zitat:
Original geschrieben von Ulli123
Es kann doch nicht verlangt werden zu wissen was vor meiner Auffahrt für ein Schild steht.
Doch kann, wenn du ortskundig bist. Das steht aber alles
hier zum nachlesen, und muss jetzt hier nicht nochmal aufs neue durchdiskutiert werden.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Gegenfrage:Wie oft wird denn dort gemäht? Und wieviel Lebenszeit verliert man wohl, wenn man 2 km länger als nötig mit 80km/h statt 130km/h über die Autobahn fährt?
Ich verstehe diese überflüssigen Diskussionen langsam nicht mehr. Warum ist es so wichtig, unbedingt auf den Meter genau zu wissen, ab wann man seine Bleifuss-Sucht wieder befriedigen kann?
MfG Zille
Ach Zille sei Stille! Es geht doch nicht um den Bleifuß, sondern um alle möglichen Beschränkungen. So könnte es z.B. ein Überholverbot sein. Nach Deiner Argumentation müßte dann jeder noch 1000 m zB hinter einem Schwertransporter kriechen, der in der Baustelle infolge Überholverbots oder Tempolimit mit 40 km/h nicht überholbar war, aber nach Baustellenende auf der dreispurigen Fahrbahn locker auch von LKWs (Tempolimit 80 km/h!!! sind das dann auch Raser?) überholt werden kann. Verstehst Du jetzt, daß dieses keine überflüssige Diskussion ist, sondern Du vielleicht begriffsstutzig bist?
Vielleicht ein Tip: Du solltest einmal Deine Obrigkeitshörigkeit für Dich neu durchdenken. Sicher, es ist dazu auch noch ein anderes Thema, deshalb hier nur ein Tip.
mfg
Lucolle
Zitat:
Original geschrieben von Lucolle
So könnte es z.B. ein Überholverbot sein.
Ja, ja. Hätte wäre, wenn...
Hätte die Oma nen Schw..., wärs der Opa.
Im konkreten Fall ging es um ein Tempolimit und nicht um irgendwas anderes. Also bleibe bei den Fakten oder erzähle deine Sorgen doch einfach deinem Frisör.
MfG Zille
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Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammenNormalerweise erst bei der Nächsten Zufahrt
zur Autobahn. ist es aber eine Mobile Begrenzung
so würde ich dahingehend tendieren das nach Ende
der Gefahrensituation die Begrenzug auch aufgehoben ist.Was rechtlich richtig ist ... entzieht sich meiner kenntniss
aber intresant ist es allemal. wo sind denn unsere
Gesetzesspetzialisten die immer gleich den Gesetzestext
aus der Schublade ziehen?jol.
Mir schwirrt was von "ist die Baustelle offensichtlich zu Ende, gilt das Tempolimit nicht mehr" im Hinterkopf rum.
notting
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Gegenfrage:Wie oft wird denn dort gemäht? Und wieviel Lebenszeit verliert man wohl, wenn man 2 km länger als nötig mit 80km/h statt 130km/h über die Autobahn fährt?
Einige Minuten bis Stunden, weil man dann längst von allen inkl. LKW überholt wird und ja nicht beschleunigen darf.
Zitat:
Ich verstehe diese überflüssigen Diskussionen langsam nicht mehr. Warum ist es so wichtig, unbedingt auf den Meter genau zu wissen, ab wann man seine Bleifuss-Sucht wieder befriedigen kann?
Wenn du um 130km/h zu halten einen Bleifuß brauchst, ist deine Karre Schrott.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Mir schwirrt was von "ist die Baustelle offensichtlich zu Ende, gilt das Tempolimit nicht mehr" im Hinterkopf rum.
Genau
dasist der weitverbreitete Irrglaube, der den Geschwindigkeitsmeßanlagen die hohen Einnahmen beschert...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau das ist der weitverbreitete Irrglaube, der den Geschwindigkeitsmeßanlagen die hohen Einnahmen beschert...Zitat:
Original geschrieben von notting
Mir schwirrt was von "ist die Baustelle offensichtlich zu Ende, gilt das Tempolimit nicht mehr" im Hinterkopf rum.
Wieso? ->
http://www.fahrtipps.de/frage/baustelle-weg.phpZitat:
[...] und beobachten Sie, ab wo die Gefahrstelle offensichtlich endet. Danach dürfen Sie das vorher erlaubte Tempo wieder aufnehmen.
notting
@notting
Vielleicht kannst du uns diesbezüglich auch den Sachverhalt des nachfolgend verlinkten Threads erklären:
http://www.motor-talk.de/.../...ng-a2-hoehe-bielefeld-gt-t2988739.html
@notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
...Wieso?...
Gib dir keine Mühe, unser Regelfetischst Drahkke würde auch 500 km lang 20 auf der AB fahren, wenn das ein Schild gebieten würde. 😉
MfG
invisible_ghost
Die Vorteile einer solchen Einstellung sind aber auch nicht zu verachten:
- sauberes Punkte-Konto in Flensburg
- keine Kosten für Tickets von der Rennleitung
- kein Zeitverlust durch Aufenthalte in Verkehrskontrollen
um nur ein paar aufzuzählen...😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
um nur ein paar aufzuzählen...😉
Richtig, da gibt´s noch mehr:
- total Obrigkeitshörigkeit
- den eigenen Verstand nicht gebrauchen zu müssen
- jegliche Eigenverantwortlichkeit abzulegen
... usw, usf...
Sag mal Drahkke, was machst Du eigentlich, wenn der Gesetzgeber morgen beschliesst; das jeder Bundesbürger von einem Hochhaus zu springen hat? Wäre das mit deiner Hörigkeit selbigem gegenüber auch vereinbar?😉
MfG
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Sag mal Drahkke, was machst Du eigentlich, wenn der Gesetzgeber morgen beschliesst; das jeder Bundesbürger von einem Hochhaus zu springen hat? Wäre das mit deiner Hörigkeit selbigem gegenüber auch vereinbar?😉
Du vergleichst die Einhaltung der StVO mit der Aufforderung zum Suizid? 😰 😎
Auch wenn ich diesen Vergleich irgendwo zwischen Ironie und Zynismus angesiedelt sehe, kann ich dich beruhigen: ich gebrauche meinen eigenen Verstand und stehe zu meiner Eigenverantwortung (was man von etlichen Zeitgenossen, welche die StVO nur als Empfehlung ansehen, nicht immer behaupten kann...). 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...ich gebrauche meinen eigenen Verstand...
Das wage ich zu bezweifeln:
Klick.😉
MfG
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@notting
Vielleicht kannst du uns diesbezüglich auch den Sachverhalt des nachfolgend verlinkten Threads erklären:http://www.motor-talk.de/.../...ng-a2-hoehe-bielefeld-gt-t2988739.html
[ ] Du hast den Link gelesen, den ich mitgepostet hatte.
notting