Helmkamera als Fahrtenschreiber
Bei der Polizeidirektion Heilbronn freut man sich über den youtube-Fimmel, möglichst spektakuläre Filmchen der eigenen Blödheit hochladen zu wollen.
Mit satten 180 Sachen war ein Zwanzigjähriger vorgestern im Stadtgebiet von Bad Friedrichshall (Krs HN) unterwegs, 80 standen noch auf der Uhr, als er durch einen Eisenzaun knallte und anschließend in die Notfallchirurgie eingeliefert wurde.
Die Ursachenermittlung war recht einfach: Man musste nur das von der Helmkamera aufgenommene Filmchen abspielen, mit dem der Durchgeknallte seine Wahnsinnsfahrt incl. Tachoanzeige aufzeichnete, um sie - so vermutet die Polizei - nachher stolz auf youtube hochzuladen.
Leider wird uns das Filmchen entgehen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Film beim Staatsanwalt landet ist deutlich höher, als dass die Polizei den noch bei youtube hochlädt.
Ganz nebenbei erwähnt die Pressemitteilung noch, dass man dem Zwanzigjährigen keinen Führerschein abnehmen konnte, weil er keinen hatte.
Und die Moral von der Geschicht:
Fahr sauber oder film' es nicht 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von NyahNorman
Wir hatten ja mal die Diskussion, dass soetwas ja eigentlich nicht als Beweismittel zählt.
An diese Diskussion erinnere ich mich dunkel. Ohne juristische Kenntnisse wird viel bullshit verzapft. Deshalb bitte ich, diese Diskussion zu diesem Thema
nichtzu führen. Das bringt nix. Wer sich für Verwertungsverbote interessiert, soll bitte in der StPO nachlesen. Da steht's.
Oder in einer Kurzübersicht hier .
Zitat:
Original geschrieben von NyahNorman
Hängt also doch irgendwo von der Art des Vergehens und wohl auch von Polizei/Richter usw. ab.
Nein. s. oben.
99 Antworten
Vielleicht bin ich auch einfach zu weich, um so einen Irrsinn zu verstehen.
Beim alten youtube (glaub 2 Versionen vor der aktuellen) hat man immer Videoempfehlungen bekommen, die teilweise mehr oder weniger etwas mit dem gesehen Video zu tun hatten.
Ich habe mich da gerne mal durchgeklickt und so findet man ziehmlich viel minderwertiges Marterial.
Irgendwo bin ich dann aber doch neugierig und schau (nebenbei) dann mal diese Videos an.
Aktuell stehe ich aber auch auf die "richtigen" Profis.
Nichts geht über Moto Gp *sabber*
Leider nur noch 4Takt Sound *grrrr*
Hyosung GT 650 RRZitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Diese Koreakracher schaffen 180? Ich fahr die falsche Marke. 😁
Von Suzuki lizensierter V2, nahezu identisch mit dem der SV 650. Und die geht klasse.
Ähemmmmmm - - -
ich widerspreche ja nur ungern dem geschätzten Sammler, aber wenn es um den kleinen SuziV2 geht 😁. Die GT ist nicht wirlich lizensiert, zumindest nicht offiziell. . . Ähnlichkeiten sind rein zufällig..... wie so oft im asiatischen Raum........
die konzeptionelle Nähe ist aber schon frappierend, auch wenn gerade in der Fahrwerksauslegung die SV der GT deutlich voraus ist. Wirklich zum Schreiben hat mich aber das Bildchen gebracht. Die Basis mag ein GT gewesen sein (Rahmen ist der Beweis) aber USD-Gabel und das Federbein sind definitiv nachgerüstet und dürften schon allein den Wert der Basis nahezu verdoppelt haben....
Aber ein lecker gemachter Umbau - Räschpäkt
Ich meine, das wäre doch ein Aufhänger für Herrn Rammsau und Frau Schnarren-Justizhäuser.
Adäquat zum EG-Kontrollgerät, Zugschreiber oder Voice-Recorder ein Chip im Kennzeichen jedes Motorrades, das man via Satellit überwachen kann; zusätzlich eine on-board Kamera, die sich bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung automatisch aktiviert...
Der macht das freiwillig. Schade um die Hyosung und zum Glück wars nur ein Zaun, den der Depp niedergemäht hat und keine Fußgängergruppe.
Zuweilen beschäftigt mich die Frage, was in den Hirnen mancher Verkehrsteilnehmer vorgeht. Heute früh habe ich den Fahrer eines Astra-Cabrio beobachtet. Bei klarer Sicht mit allen verfügbaren (Nebel-) Lampen unterwegs, bei zulässigen Tempo 100 etwa auf einen Meter Abstand auf meinen kleinen MX5 aufgefahren, riskant überholt und dann, in einer langgezogenen Rechtskurve der B 28, etwa 100 Meter nach Beginn eines Überholverbots einen PKW und vorausfahrenden Sattelzug überholt.
Sicht: Null. Das war reines russisches Roulette, nicht besser als auf der BAB in die falsche Richtung zu fahren. Ein evtl. entgegenkommendes Fahrzeug hätte die Wahl zwischen "frontal Astra" und "frontal Sattelzug" gehabt. Links und rechts sind Leitplanken.
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Zitat:
Original geschrieben von twindance
ich widerspreche ja nur ungern dem geschätzten Sammler, aber wenn es um den kleinen SuziV2 geht 😁. Die GT ist nicht wirlich lizenziert, zumindest nicht offiziell. . . Ähnlichkeiten sind rein zufällig.....
Das beschränkte sich auf den Motor.
Der ist dem SV 650 Motor mit Lizenz von Suzuki nachgebaut.
Sollte das nicht stimmen, schreiben diverse Motorradzeitschriften Mist. Da habe ich das nämlich gelesen. "Motorrad-Wiki" behauptet das auch: "Der 650 ccm V2 ist ein Lizenznachbau von der Suzuki SV650, leistet hier aber 78 PS. "
Das Foto, das ich da verlinkt habe, zeigt die GT 650 RR Cup-Version. Kostet rum 9000 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Zuweilen beschäftigt mich die Frage, was in den Hirnen mancher Verkehrsteilnehmer vorgeht.
Einfache Antwort: Nix.
Wenn die sich ans Hirn langen greifens ins Leere. 😁
Die Tage auch erst in der Zeitung wieder was von einem Unfall gelesen. Junge Fahrerin "übersieht" beim links abbiegen ein entgegen kommendes Auto. Da frag ich mich auch wo die Leute eigentlich hinschaun beim fahren? Antwort vermutlich: Aufs Radio, aufs Handy, auf die Einkaufsliste, auf den Tacho, auf Navi, aufs Brett vorm Kopf, etc.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Diese Koreakracher schaffen 180? Ich fahr die falsche Marke. 😁
Die 78 PS sollten für deutlich über 200 reichen.
Meine SV mit 72 PS ist im Fahrzeugschein mit 200 angegeben, was man auch ohne Probleme schafft.
Zitat:
Original geschrieben von Marodeur
Einfache Antwort: Nix.
Wenn die sich ans Hirn langen greifens ins Leere. 😁
Also nutzt die Gehirnwäsche nix mehr...macht nix, dann gibt´s ´ne Hohlraumversiegelung.😁
Ach ich weiß nicht, warum darauf so rumhacken. Vielleicht wollte er es ja nur als Erinnerung, das ganz private Raservideo. Finde ich auch spaßig, aber der Spaß hat Grenzen .. und die sind bei 180 innerorts sicherlich überschritten. Wobei ich das auch noch ok fände (ist dann eben Extremsport), würden dabei nicht andere gefährdet.
Mit Rumhacken sollte das auch nichts zu tun haben, es muss jeder für sich entscheiden, ob mit oder ohne Kamera.
Ich hab´s ohne lieber, auch ohne Navi, ohne Radio und sonstigen Technikkram...einfach nur Mopedfahren und die Landschaft genießen.
Wohlgemerkt...ich weiss, was Beweissicherung bedeutet. Für den Notfall das Handy mit Kamera und bei längeren Strecken ´ne Karte.
Ehrlich gesagt, mir wäre das ganze Brimborium viel zu viel Gefummel.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Wobei ich das auch noch ok fände (ist dann eben Extremsport), würden dabei nicht andere gefährdet.
Ich weiß ja, dass Dir deutsche Gesetze und Rechtsprechung zuwider sind, aber bei deutlich überhöhten Geschwindigkeiten (da reichen sicher schon +50 km/h) geht die Rechtsprechung in der Regel immer von einer im Kauf genommenen Fremdgefährdung aus, auch wenn sie nicht konkret ist und verhängt keine Fahrverbote mehr. Hier greift § 69 StGB.
Und das ist auch gut so.
Scheint aber recht selten zu greifen, wenn ich an den Fall des Rekordrasers von HH denke, der vor einiger Zeit mit 270 oder 280 über die A7 im Stadtgebiet gebrettert ist. Solange nichts passiert, bleibts normalerweise bei der OWI, wenn ich das richtig mitbekommen hab.
Nebenbei sind mir weder Gesetze noch Rechtssprechung hier generell zuwider. Solche unreflektierten Aussagen sind aber typisch für Vertreter des Apparates. 😉
Ich reflektiere das aus einer Vielzahl von Aussagen, die Du gemacht hast, in denen Du Dich über die deutsche Gesetzgebung beschwert hast. Mit Platitüden triffts Du bei mir daneben.
Ein bißchen mehr Rechtskenntnis würde Dir nicht schaden, wenn Du so lustig argumentierst. Natürlich bleibt das eine Owi, denn es gibt keine Bestimmung im Strafgesetzbuch, die überhöhte Geschwindigkeit unter Strafe stellt, mit Ausnahme des 315c StGB und der erfordert eine konkrete Gefährdung.
Nach § 69 StGB wird die Fahrerlaubnis aber auch dem entzogen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Da reicht das durchaus. Zum Glück nur durch eine Tat, nicht durch großartige Sprüche. Sonst gut' Nacht am Sonntag. 😁
Das unterscheidet uns eben. Ich kenne das Gesetz und Du legst es Dir nach Gutdünken aus. Zuweilen kann ich mit Dir fühlen: Du lebst einfach im falschen Staat. 🙄
Ich habe mich nicht generell über die Gesetzgebung beschwert, sondern etwas angesprochen, für dessen sinnvolle Diskussion man hier allerdings zu weit ausholen müsste. Dein simples "dem gefallen Recht und Ordnung nicht" liegt meilenweit daneben. Ich bin für das Recht und sogar für einen Polizeiapparat. Überraschung.
Die Rechtsauslegung überlasse ich meinen Anwälten, und zur korrekten Auslegung von Gesetzen ausgerechnet durch die Polizei sage ich jetzt mal nichts. Da grinse ich nur.
Ging es hier nicht ursprünglich um eine Kamera? Jetzt haben wir schon wieder ne Mammut-Diskussion. *facepalm*