Heckschaden Corsa-B

Opel Combo B

Hallo leute,
mir ist so ne taube nuss hinten rein gefahren,ich wollt links abbiegen und musste verkehrsbedingt stehen bleiben,doch die gute frau hinter mir dachte nicht da drann,naja sie fuhr mir schon häfig auf,so das ich einen satz von min. 1 meter machte.
zuerst konnt ich nicht so wirklich einen schaden sehen,aber bei genauer betrachtung stellte ich fest das die abdeckungen über den radkasten ein wenig abstehen,der spalt zwischen den dingern und der stoßstange keilförmig ist,und auch nicht schön bündig,so wie das ausschaut ist da was gestaucht,die backen (radhäuser) sind etwas aufgeblasen,ein gutachter hat mir das vorab bestätigt. das gutachten lasse ich nächste woche machen.

meine frage,kann man das heck wieder raus ziehen,so das die seiten wieder so sind das alles passt,oder wird das nix????
das loch wo die ecken angeschraubt werden ist auch ca 5-6 mm weiter nach vorne geschoben.
das heckblech hat selsamer weise nichts ab bekommen,der aufprall wurde gut verteilt.

Gruß,Heiko

11 Antworten

Du selbst wirst da nix reißen können, aber nen Karosseriebauer bekommt den wieder hin. die Frage ist was der Gutachter sagt, kann sein das es schon zum Totalschaden reicht, hatte ne ähnliche Situation, ist mir einer auf meinen C draufgefahren, von außen bis auf ne abgeplatzete Plastikblende nur schrammen in der Heckstoßstange und in der Heckklappe nix zu sehen, aber wo die werkstatt den dann zerlegt hat und der gutachter drübergeschaut hat waren da dann mal locker flockig 3600€ schaden dran.

Mfg

Trossi

Hallo corsa-ruffy,

bei welcher Versicherung ist denn die Unfallgegnerin versichert?
Eine gern von bestimmten Versicherung Methode der Schadensregulierung ist folgende:

Dein Wagen wird als Totalschaden betrachtet. Die gegnerische Versicherung bietet Dein verunfalltes Fahrzeug europaweit über das Internet an Restwertaufkäufer an.
Dir steht dann zu: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Viele Grüße

quali

Das mit dem Totalschaden schätze ich auch so ein.

Nur: Von der Versicherung gibt es wie richtig gesagt den WBW abzgl. Restwert, aber:
Für den Restwert gibts es ja noch einen Scheck vom Aufkäufer!
Oder man behält das Auto, baut es privat wieder auf und steckt sich den Rest (sofern vorhanden) in die Tasche.....

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Das mit dem Totalschaden schätze ich auch so ein.

Nur: Von der Versicherung gibt es wie richtig gesagt den WBW abzgl. Restwert, aber:
Für den Restwert gibts es ja noch einen Scheck vom Aufkäufer!
Oder man behält das Auto, baut es privat wieder auf und steckt sich den Rest (sofern vorhanden) in die Tasche.....

Hallo Opel- Freak´78,

aber den Scheck vom Aufkäufer gibt es ja nur, wenn man den Wagen dem Aufkäufer übereignet.
Da der Themenstarter schreibt:

" zuerst konnt ich nicht so wirklich einen schaden sehen,aber bei genauer betrachtung stellte ich fest das die abdeckungen über den radkasten ein wenig abstehen,der spalt zwischen den dingern und der stoßstange keilförmig ist,und auch nicht schön bündig,so wie das ausschaut ist da was gestaucht,die backen (radhäuser) sind etwas aufgeblasen,ein gutachter hat mir das vorab bestätigt. das gutachten lasse ich nächste woche machen."

So würde ich den Wagen selber wieder herrichten und weiterfahren.

Für den Preis, den der Restwerteaufkäufer bietet, kann man den Wagen später immer noch verkaufen.

Aber mal abwarten, wie das Gutachten aussagt. Ich denke, daß uns der Themenstarter das Ergebnis mitteilen wird.

Viele Grüße

quali

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@quali: Deswegen mein ODER🙂

Wollte oben den normalen Weg schildern. Hammer beide was überlesen, aber jetzt alles wissenswerte dazu geschrieben😉

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


@quali: Deswegen mein ODER🙂

Wollte oben den normalen Weg schildern. Hammer beide was überlesen, aber jetzt alles wissenswerte dazu geschrieben😉

Hallo Opel- Freak´78,

genau so einen Fall hatte ich im Frühjahr 07: Auf meinen Wagen ist der Unfallgegner aufgefahren. Wertgutachten==> Totalschaden, Versicherung bietet Angebot eines Restwerteaufkäufers an.
Da der Wagen aber noch über 1 Jahr HU hatte und überwiegend Unfallmängel vorlagen, die keinen Einfluß auf die Verkehrssicherheit hatten, habe ich den Wagen behalten. So mußte mir die Versicherung das Geld zahlen, daß der Restwerteaufkäufer geboten hat.

Den Wagen fahre ich nun noch so lange er HU besitzt und dann geht er in das Ausland.

Viele Grüße

quali

edit

"So mußte mir die Versicherung das Geld zahlen, daß der Restwerteaufkäufer geboten hat."

In Deinem Falle müsste doch aber die Versicherung den WBW abzgl. RW zahlen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


"So mußte mir die Versicherung das Geld zahlen, daß der Restwerteaufkäufer geboten hat."

In Deinem Falle müsste doch aber die Versicherung den WBW abzgl. RW zahlen, oder?

Hallo Opel-Freak´78,

ich hatte einen wichtigen Hinweis vergessen, Dir mitzuteilen: Der Gutachter hatte einen niedrigen Restwert ermittelt.
Dieser Restwert war erheblich niedriger, als der Betrag den der Restwerteaufkäufer zahlen wollte.
( Häufig kommen diese Restwerteaufkäufer aus unseren neuen europäischen Ostblockstaaten, wo die Reparaturen nur einen Bruchteil von dem kosten, was sie hier kosten würden.)

Da ich meinen Wagen aber behalten habe, bekam ich von der Versicherung den WBW abzgl. RW, den der Sachverständige ermittelt hatte.

Hier ein Zahlenbeispiel:
1. Möglichkeit: Lt. Gutachter:WBW = 2000 Euro RW = 300 Euro Versicherung zahlt: 2000-300= 1700 Euro; man behält sein verunfalltes Auto

2. Möglichkeit: Lt. Gutachter:WBW = 2000 Euro Restwerteaufkäufer bietet 700 Euro
==> Versicherung zahlt: 2000 Euro -700 = 1300 Euro; man muß sein verunfalltes Auto hergeben!

D.h. die Versicherung spart in diesem ausgedachten Beispiel 1700- 1300 = 400 Euro.

Aus diesem Zahlenbeispiel wird klar, welche Lösung die Versicherung bevorzugt.

Hierzu gibt es ein Urteil des BGH VI ZR 120/06

Viele Grüße

quali

Ergänzung: In der 2. Möglichkeit erhält man ja noch die 700,- vom Aufkäufer, damit kommt man auf die 2.000,-, natürlich gegen Abgabe seines Autos.

Wer das behalten will, bekommt nur die 1.700,- und wenn man es davon aufbauen kann und evtl. was über bleibt, ist alles OK.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Auto zu behalten, und danach selbst regulär in eine Unfallautobörse einzustellen oder in einschlägigen Blättern zu inserieren. Wobei ich jetzt nicht weiss, ob alle diese Möglichkeiten auch Privatleuten offenstehen.

Verwerfliches oder illegales (Um Zweiflern vorzubeugen) sehe ich persönlich hierin nicht, lasse mich aber gern eines besseren belehren, so es so sein sollte.

Dann sieht das Beispiel so aus: 1.700,- von der Versicherung und z.B. 600,- von einem Aufkäufer, gesamt 2.300,-. Natürlich darf man sich nicht auf genau das vorherige Angebot mit demjenigen Händler einlassen, dass wäre dann Versicherungsbetrug aus meiner Sicht. Aber ein Vertrag mit einem anderen Händler dürfte rechtlich nicht zu beanstanden sein.

Viele Grüße

Thomas

Hallo Opel-Freak´78

genau so sehe ich die Angelegenheit auch. Ich bin gespannt, wie die Unfallabwicklung beim Themenstarter erfolgen wird.

Viele Grüße

quali

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