Heckklappe elek. entriegelt- nicht TÜV genehmigt?!

VW Vento 1H

ich habe bei meiner Heckklappe die Griffleiste gecleant- also den Schließmichanismus t´raus genommen und einen Servo Motor eingebaut.
Ich kann jetzt per FBoder mit einem knopf in der Mittelkonsole die Heckklappe öffnen....

Der TÜV Prüfer meinte heute das wäre nicht zulässig- ich müsste eine mechanischen öffner haben!

Wie habt ihr es eingetragen bekommen?

Grade die Leute mit Griffleisten aus Metall haben da ja auch keine Rückrüstmöglichkeit mehr!!

24 Antworten

Um hier auch noch eine halbwegs offizielle Aussage mit rein zu bringen.

Als ich beim TÜV Groß"einkauf" mit allen meinen Eintragungen gemacht habe, wollte ich von dem auch meine komplett gecleante Heckklappe eingetragen haben. Der meinte nur "nöö macht er nicht...". Ich war dann ganz verblüfft, bis er weiter sprach "... die muss ich dir nicht eintragen lassen. Es steht nirgends dass die Heckklappe ein Schloss oder gar einen Griff haben muss. Das passt so.".

Also... such dir nen anderen TÜV, dieser ist scheinbar nicht fähig.

Ich hatte auch HU

Klar habe ich manche Dinge selber zu verantworten, aber man kann es ja mal austesten.....

Wegen der Leiste; da geht es um die Nummernschildbeleuchtung, ja

Blinker: der Idiot hat nicht mal gesehen das es da um SML ging......

Nummernschild: OK, kann mal vorkommen, wusste ich halt nicht.
Im ganzen rege ich mich auch nur über die Heckklappen öffnug auf!!!

es kann doch nicht sein das es beim tüv solche abweichungen gibt...

ist das auch bundesland-abhängig???

gruß *J*A*N*

Hatte eigentlich auch gedacht das man nicht unbedingt einen Innenspiegel haben muss. Was machste denn wenn du die Heckscheibe tiefschwarz tönst. Siehste auch nix mehr durch. Und erlaubt isses trotzdem so zu fahren *kopfschüttel*

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soweit ich weiss, muss man entweder nen innenspiegel haben oder nen rechten aussenspiegel. vielleicht hat ja mal eben jemand nen paragraphen zur hand

Zitat:

Original geschrieben von ThaRob


soweit ich weiss, muss man entweder nen innenspiegel haben oder nen rechten aussenspiegel. vielleicht hat ja mal eben jemand nen paragraphen zur hand

in nem sprinter sieht man auch nicht hinten raus.

in nem t4 transport au net.

und wenn ich in urlaub fahr dann auch nicht.

von dem her bin ich der meinung dass der nicht pflicht ist.

meiner war auch 4 wochen ab...

war halt scheiße einmal war n notarzt hinter mir und ich volle kanne mucke an.

ich hoff mal der musste net wirklich lange warten....

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php

"bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,"

umkehrschluss: wenn man bauartbedingt nach hinten gucken kann, is ein innenspiegel pflicht

umkehrschluss: wenn man bauartbedingt nach hinten gucken kann, is ein innenspiegel pflicht tzz echt lustig

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP


umkehrschluss: wenn man bauartbedingt nach hinten gucken kann, is ein innenspiegel pflicht

Genauso ist es. Das ist eindeutig und läßt keinen Raum für Interpretationen...

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