Hebt ein Ortsausgangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

Hallo, ich poste das mal hier, weil i ned weiß, wo sonst 😉

Also:

Ich fahr auf einer Bundesstraße durch einen Ort. Es gelten 50km/h, da ein Ortseingangsschild vorhanden ist. So, etwa 70m vor dem Ortsausgangsschild steht ein rundes Schild mit dem roten Kreis, in dem "50" steht, also nochmals ein Schild, daß auf 50km/h beschränkt. Hebt nun das Ortsausgangsschild, daß ja etwa 70m dahinter steht, diese 50km/h Beschränkung auf? Ist also nach dem Ortsausgangschild weiterhin 50km/h vorgeschrieben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

downforze84 "Wenn vor dem Ort nämlich 70 wäre, dürfte ich ja ansonsten auch 70 in der Stad fahren"

Darfst du auch, wenn es erlaubt ist, das wäre m. E. auch konsequent. Denn auch innerorts kann Tempo 70 gelten, wenn es zuvor durch Zeichen 274 angeordnet worden und nicht wieder aufgehoben worden ist. "Zuvor" muss m. E. nicht zwingend nach dem Ortsschild sein. Noch mal: das Ortsschild ist keine Anordnung oder Aufhebung einer Geschwindigkeit!

das würde ja bedeuten: wenn sagen wir mal 1 km vorm Ortschild Tempo 70 angeordnet wurde, dann gilt auch nach dem Ortssschild weiterhin Tempo 70 und nicht etwa Tempo 50.

Dass das Blödsinn ist, sollte eignetlich jeder, der die theoretische FS-Prüfung bestanden hat, auf einen Blick erkennen.

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


Innerorts gilt grundsätzlich Tempo 50.

Innerorts gilt Tempo 50 grundsätzlich nur dann, wenn kein anderes Schild eine höhere Geschwindigkeit (60 km/h oder 70 km/h) erlaubt.

Innerorts gilt höchstens Tempo 50 grundsätzlich ...
😁😉

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Übrigens würde mich das mit Baustellen interessieren.
Also es gibt ein Schild welches aufgrund einer Baustelle die Geschwindigkeit reduziert und die Baustelle ist längst vorbei, aber das auflösende Schild erscheint, wenn überhaupt, viel später.
Darf ich schon vorher beschleunigen? Immerhin ist die Begründung für die Einschränkung nicht mehr gegeben und de facto Willkür.

Es kommt drauf an wie es ausgeschildert ist.

Steht die geschwindigkeitsbegrenzug zusammen mit dem baustellenschild an einem schildermast (verkehrszeichenkombination), ist die geschwindigkeit nach der baustelle wieder aufgehoben.
Eine seperate aufhebung der geschwindigkeit ist dann nicht nötig.

Steht ein baustellenschild einzeln an einem mast und eine geschwindigkeitsbegrenzug auch einzeln an einem mast, gilt die begrenzung so lange bis ein aufhebungszeichen kommt (allgemein oder spezifisch), eine andere geschwindigkeit (durch z.B. ein ortseingangeschild oder andere geschwindigkeitsbegrenzung) bestimmt wird oder ich die straße verlasse.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Oder anderes Beispiel bei uns in der Nähe:
30 wegen Schulkindern. Gilt das auch um Mitternacht? Explizit wird keine Uhrzeit vorgegeben, aber praktisch sind die Schulzeiten nach spätestens 16 Uhr vorbei.
Immerhin ist die Begründung für die Einschränkung nicht mehr gegeben, oder gibt es Kinder die nachts zur Schule müssen?

Kennt jemand genauere Gesetzte bzw. Rechtsprechung die das "angreift" ?

Das schild gilt auch mitternacht und auch zur ferienzeit, da gibt es über genau diese sache ein gerichtsurteil.

Gruss
Maik

Ich kenne etliche Städte im Ruhrgebiet, wo INNERORTS auf geraden, gut ausgebauten Straßenstücken Tempo-60-Schilder aufgestellt wurden...

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Hallo Maik,
danke sehr, war wirklich informativ.

"Das schild gilt auch mitternacht und auch zur ferienzeit, da gibt es über genau diese sache ein gerichtsurteil."

Hier muss ich aber meckern, nicht weil ich das rechtlich betrachtet nicht glaube oder besser weiß, aber weil es wieder purer Populismus ist, solche Bestimmungen zu erlassen.
Ich sehe es ein, dass Kinder im Straßenverkehr eine Sonderbeachtung verdienen, aber dann wenn sie da sind.
Ist da irgendwas "wegen Kindern" stellt es keiner in Frage und
auch wenn es unmöglich ist, dass Kinder vorkommen, bleibt es.
Zur Augenwischerei "gut" begründet und dann gilt es als Dogma.
Dann sollen sie lieber einfach 30 machen und nichts begründen.

@Drahkke
Ja, das glaube ich Dir ja auch.
Da hast Du mich missverstanden.

"Innerorts gilt - höchstens Tempo 50 grundsätzlich nur dann, wenn kein anderes Schild eine höhere Geschwindigkeit (60 km/h oder 70 km/h) erlaubt."

Ich bin nicht immer negativ gestimmt ...

😁😉

Im Ostteil Berlins gibt es das auch. Grundsätzlich ist 50 erlaubt. Dort ist es eine Ausnahme, ebenso wenn auf 30 reduziert wird.

Wenn was anderes erlaubt (zB 60) oder vorgeschrieben (zB 30) ist die eine ABweichung vom Grundsatz.

Hab ich gefunden:
"Die Straßenverkehrsbehörden können innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen durch Zeichen 274 erhöhen. Außerhalb geschlossener Ortschaften können sie mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden die nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 auf 120 km/h anheben."

..und auch in der Fahrschule so gelernt. Auf der Zufahrt an Ampel darf glaube ich max. Tempo 70 gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


...weil es wieder purer Populismus ist, solche Bestimmungen zu erlassen.

Ich würde eher sagen, hier handelt es sich um eine Vereinfachung der Verkehrsregeln und ein Ausdünnen des Schilderwaldes. Wenn man für alle Spezialfälle Sonderregelungen erlassen würde, dann wäre das Recht vielleicht individueller, aber mit Sicherheit nicht wirkungsvoller...

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Hallo Maik,
danke sehr, war wirklich informativ.

"Das schild gilt auch mitternacht und auch zur ferienzeit, da gibt es über genau diese sache ein gerichtsurteil."

Hier muss ich aber meckern, nicht weil ich das rechtlich betrachtet nicht glaube oder besser weiß, aber weil es wieder purer Populismus ist, solche Bestimmungen zu erlassen.
Ich sehe es ein, dass Kinder im Straßenverkehr eine Sonderbeachtung verdienen, aber dann wenn sie da sind.
Ist da irgendwas "wegen Kindern" stellt es keiner in Frage und
auch wenn es unmöglich ist, dass Kinder vorkommen, bleibt es.
Zur Augenwischerei "gut" begründet und dann gilt es als Dogma.
Dann sollen sie lieber einfach 30 machen und nichts begründen.

Der Hinweis auf Kinder folgt vieleicht in der Hoffnug, daß mehr Autofahrer die 30 akzeptieren oder gar noch aufmerksamer fahren. Wenn da "nur" 30 steht, fahren viele immer nch mit 40 oder 50 durch und achten nicht auf links oder rechts. Sehe ich ja an meiner 30-Zone. Da fahren die auch mit 40, 50 oder gar mehr.

Akzeptiert, ist auch an sich plausibel.

Wenn man sich aber nicht sagen lassen will, dass man Kinder als Argument vorschiebt und genau das ist es um Mitternacht, dann hängt man noch so ein Schild "6-16Uhr" dazu. Kosten minimal, angesichts von Überholverbot-Schildern mitten in der Stadt, wo es nur je eine Spur gibt, auch kein wirkliches Problem in der Relation.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


wo es nur je eine Spur gibt, auch kein wirkliches Problem in der Relation.

Wenn es keine durchgezogene Mittellinie gibt, hat das Schild doch seine Berechtigung. Oder was meinst du konkret?

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn es keine durchgezogene Mittellinie gibt, hat das Schild doch seine Berechtigung.

Das sehe ich genauso. Deshalb kann ich das Argument von Opelowski auch nicht so ganz nachvollziehen.

Ich denke, Opelowski meint damit,
dass man mangels Gelegenheit mitten in der Stadt eh nicht überholen kann; wozu dann noch ein ÜberholVERBOT teuer signalisieren?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ich denke, Opelowski meint damit,
dass man mangels Gelegenheit mitten in der Stadt eh nicht überholen kann...

Tagsüber mag das ein Problem darstellen, nachts aber i.d.R. nicht...

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