HDI eVB-Nummer
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur eVB-Nummer von HDI: Weiß jemand, ob bei der Fahrzeuganmeldung automatisch eine Vollkaskoversicherung greift, sobald die eVB genutzt wird?
Auf der Website von HDI habe ich bereits einige Infos gefunden, aber persönliche Erfahrungen sind mir an dieser Stelle besonders wichtig.
Falls jemand etwas dazu sagen kann – hier ist der Link zur HDI-Seite, auf der man die eVB beantragen kann:
https://www.hdi.de/betreuer/agentur-dousti/hdi-evb-nummer/
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10 Antworten
Vollkasko nur wenn der Vertrag vorher bereits mit einem anderen kfz lief. Bei neuvertrag erst mit Aushändigung der police und - ganz wichtig - pünktlicher Zahlung des ersten Beitrags
Lass dir von deiner Betreuer Agentur die Kasko ab Zulassung bestätigen
ob nicht schon was passiert ist ? Ich habe bei der Fragestellung leichte Befürchtungen....
Entweder der Antrag ist inkl. VK bereits gestellt und unterschrieben, oder ich habe von der Versicherung eine so genannte vorläufige Deckung inkl. VK erhalten.
Eine weitere Alternative, ich war schon vorher mit VK bei der gleichen Versicherung und bekomme einfach ein neues Auto. Dann kann sowas auch kulanter Weise für das Folgefahrzeug anerkannt werden.
Lass dir die eVB mit VK und SB deiner Wahl ausstellen, melde das Fahrzeug an und Fülle zeitnah den Versicherungsantrag aus.
Hier ist bisher nur die zweite Antwort richtig. Du brauchst keine VK beim Vorfahrzeug gehabt zu haben. Außerdem ist die eVB die vorläufige Deckung.
Und wenn hier jemand bei der Fragestellung leichte Befürchtungen hat, liegt das daran, dass wir hier auf MT mit ihren Berufsskeptikern sind .
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. Mai 2025 um 22:34:37 Uhr:
Lass dir die eVB mit VK und SB deiner Wahl ausstellen, melde das Fahrzeug an und Fülle zeitnah den Versicherungsantrag aus.
Hier ist bisher nur die zweite Antwort richtig. Du brauchst keine VK beim Vorfahrzeug gehabt zu haben. Außerdem ist die eVB die vorläufige Deckung.
Und wenn hier jemand bei der Fragestellung leichte Befürchtungen hat, liegt das daran, dass wir hier auf MT mit ihren Berufsskeptikern sind.
so viel Quatsch in einem Post....weia !
1) die EVB hat ohne weitere Absprachen nur eine Haftpflichtdeckung !!!
2) bzgl. eines evtl. Vorfahrzeuges mit VK, wo steht, dass man diese gehabt haben muss ? Ich kann nur sagen, sollten Nebenabsprachen oder das Anfordern von vorläufiger Deckung vergessen worden sein, ist es für eine Agentur einfacher zu argumentieren....der VN hatte sonst ja auch VK.
3) ich bin kein Berufsskeptiker sondern mache meinen Job seit 30 Jahren und ja, ich stelle auch EVB und spreche vorläufige Deckungen aus, um die an meine Gesellschaft weiterzugeben.
Ja, ich weiß, Du schreibst viel im Versicherungsforum, aber eben nicht immer ist alles richtig.
Ich zitiere hier mal den ganzen Post, damit nichts auseinander gerissen wird.
Zitat:
@frankman01 schrieb am 11. Mai 2025 um 22:51:19 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. Mai 2025 um 22:34:37 Uhr:
Lass dir die eVB mit VK und SB deiner Wahl ausstellen, melde das Fahrzeug an und Fülle zeitnah den Versicherungsantrag aus.
Hier ist bisher nur die zweite Antwort richtig. Du brauchst keine VK beim Vorfahrzeug gehabt zu haben. Außerdem ist die eVB die vorläufige Deckung.
Und wenn hier jemand bei der Fragestellung leichte Befürchtungen hat, liegt das daran, dass wir hier auf MT mit ihren Berufsskeptikern sind.
Zitat:
so viel Quatsch in einem Post....weia !
Diesen Satz übersehe ich mal geflissentlich
Zitat:
1) die EVB hat ohne weitere Absprachen nur eine Haftpflichtdeckung !!!
Wenn du meinen ersten Satz noch einmal liest, wirst du verstehen, dass wir beim Thema eVB und VK einer Meinung sind.
Zitat:
2) bzgl. eines evtl. Vorfahrzeuges mit VK, wo steht, dass man diese gehabt haben muss ? Ich kann nur sagen, sollten Nebenabsprachen oder das Anfordern von vorläufiger Deckung vergessen worden sein, ist es für eine Agentur einfacher zu argumentieren....der VN hatte sonst ja auch VK.
Bei dem fett markierten sind wir ebenfalls einer Meinung, jedoch bezog sich meine Antwort auf die erste Antwort in diesem Thread:
Zitat:
@alphatester schrieb am 11. Mai 2025 um 20:21:55 Uhr:Vollkasko nur wenn der Vertrag vorher bereits mit einem anderen kfz lief. Bei neuvertrag erst mit Aushändigung der police und - ganz wichtig - pünktlicher Zahlung des ersten Beitrags
Das ist natürlich nicht richtig, denn um eine VK mit der eVB zu bekommen, brauchte es diese nicht in einem Vorvertrag. Desweiteren gilt bei Lastschrifterteilung der erste Beitrag als gezahlt. Wann die Versicherung diesen dann abbucht ist deren Problem. Der VN hat nur ein Problem, wenn der Betrag wegen mangelnder Kontodeckung nicht abgebucht werden kann.
Zitat:
3) ich bin kein Berufsskeptiker sondern mache meinen Job seit 30 Jahren und ja, ich stelle auch EVB und spreche vorläufige Deckungen aus, um die an meine Gesellschaft weiterzugeben.
Wenn du den Job seit 30 Jahren machst, dann weißt du sicher auch, dass jeder Zweite bei Ausstellung einer eVB nach der VK.Deckung fragt. Dann braucht man hier im Forum bei dieser Fragestellung eines Users auch keine Befürchtungen zu bekommen.
Zitat:
Ja, ich weiß, Du schreibst viel im Versicherungsforum, aber eben nicht immer ist alles richtig.
Ja, ich schreibe viel im Versicherungsforum und ja, es ist auch nicht immer alles richtig. Aber dann korrigiere ich das auch, damit habe ich kein Problem. Allerdings muss ich in diesem Thread nichts korrigieren.
@remarque4711 schau bitte mal in Deine Zitate, weil...der von Dir zitierte Beitrag zur Vollkasko Vorfahrzeug stammte nicht von mir, sondern von alphatester.
Nun ist allerdings auch das Mißverständnis zu diesem Thema zwischen uns geklärt !
Und bzgl. der Aussage zu jedem zweiten Thema, meine Kunden fragen nur ganz selten nach Vollkasko, das mache im Allgemeinen ich ;-) Es sei denn, es bestand im Vorfahrzeug oder in den Vorfahrzeugen eben schon eine VK. Dann setzt man das natürlich voraus.
Aber sonst passt es nun so weit.
Und doch, bei der hier aufgeführten Fragestellung muss man schon befürchten, dass bereist ein Schaden eingetreten ist und der TE eben am WE seine Versicherung nicht erreicht hat. Aber egal, der TE hat es ja aufgeklärt, somit auch geklärt.
Ich weiß, was ich zitiert habe und habe jetzt auch den Post von @alphatester nochmal als solchen fett gekennzeichnet.
In meinem ersten Post hier im Thread habe ich allgemein geantwortet und weder dich noch den anderen User angesprochen, deshalb kam wohl ertwas Verwirrung ins Spiel. Das ist aber nun wohl geklärt.
Kurze Erklärung:
Wir hatten exakt den Fall, mit 2 verschiedenen Verträgen. In unserem Fall die DEVK.
Die Aussagen waren meinem Post entsprechend.
Ich würde halt bei meiner Versicherung nachfragen und mir das schriftlich bestätigen lassen.
Grad die ersten Tage mit einem neuen Auto sind mMn die Vollkasko-anfälligsten.