Hausratversicherung und Gegenstände im Auto
Nach dem Diebstahl unseres Golfs habe ich die CDs, die sich im Wechsler im Auto befanden bei der Hausratversicherung geltend gemacht. Jetzt kam gestern ein 2-zeiler von denen, in dem gefragt wird, ob sich die CDs "dauerhaft" oder "vorrübergehend" im Auto befunden haben und wenn nur vorrübergehend, wie lange genau. Ich nehme mal an, dass ist der Versuch, über eine juristische Spitzfindigkeit die Haftung ausschließen zu können. Ich persönlich finde das ziemlich hinterhältig und weltfremd.
Was bedeutet jetzt genau "dauerhaft" oder "vorrübergehend"? Die normale Nutzung von CDs im Auto ist ja, ein paar Mal hören und alle paar Tage oder Wochen den Wechsler neu bestücken. Ist das noch vorrübergehend oder schon dauerhaft?! 😕
Gruß
Tom
12 Antworten
Hallo,
du solltest in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob das überhaupt (ggf. gegen Zusatzbeitrag) und wenn, unter welchen Voraussetzungen, das versichert ist.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Was bedeutet jetzt genau "dauerhaft" oder "vorrübergehend"?
Ich lese mal wieder für die, die das selbst nicht können (gilt natürlich nur für meine Vertrag). Das steht "mehr als 3 Monate gelten nicht als vorübergehend". All diese Gedanken kann man umgehen, indem man einfach die Wahrheit schreibt.
Gruß situ
Bis zu 3 Monaten ist auch die Regel.
Weltfremd ist hier gar nichts.
Es geht hier um deinen Hausrat. Hausrat ist alles was in der im Versicherungsvertrag genannten Wohnung ist.
Wenn etwas außerhalb der Wohnung mitversichert sein soll, dann nur dann, wenn es nur vorrübergehend außerhalb der Wohnung ist.
Einfach mal die Bedingungen zur Außernversicherung lesen.
Moin,
meines Wissens sind die zum Hausrat gehörenden Sachen vorrübergehend im KFZ bei Diebstahl versichert, wenn man dieses Risiko versichert hat (Police).
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Ist ja logischerweise in seinem Vertrag so, sonst würden die nicht nach der Dauer fragen, sondern die Regulieren ablehnen.
Es geht also ausschließlich nur noch um die Frage der Dauer und diese Frage ergibt sich daraus, dass eine sogenannte Außenversicherung nur zeitlich befristet ist.
Wenn er also schreiben würde, die CDs liegen dauerhaft im Auto, dann würden die nicht zahlen.
Richtig.
die Versicherung würde die Regulierung ablehnen, da die versicherten Sachen sich dauerhaft ausserhalb des Versicherungsortes befinden.
Damit fallen Sie nicht mehr unter die Hausratversicherung.
Gleiches gilt auch - wenn es auch nichts mit dem Auto zu tun hat - für Hausratgegenstände welche sich dauerhaft im Pachtgarten befinden.
Es lässt sich gegenüber der Versicherung nicht wirklich glaubhaft erklären, dass der 48" Flatscreen jeden Tag aus dem Garten wieder mit nach Hause genommen wird, die Kaffeemaschine aber dort stehen bleibt. 😉
Grüße
Lex
Erweiterungen für Hausrat im KFZ sind eigentlich immer mit Klauseln belegt und in der Höhe stark begrenzt. Maximalsumme würde ich jetzt mal auf so 5.000 € setzen die man irgendwo versichert bekommt.
In den Klauseln steht gewöhnlich nichts von der "Dauer". Wie schon angesprochen wurde ist es halt die Frage ob es generell zum Hausrat gehört. Wenn die CD seit 5 Jahren im Auto ist wohl eher nicht.
Ich halte diesen "Eierritt" wegen ein paar CD's schon für ein wenig überzogen, da die genaue zeitliche Angabe in den Bedingungen für die Außenversicherung für die Zusatzklauseln meiner Ansicht nach nicht gilt.
Und ab wann ist es denn kein Hausratgegenstand mehr?
Nur Diebstahl aus Kfz ist mit Klauseln belegt.
Wird der Hausrat z.B. durch die Gefahr Feuer im Kfz zerstört, so brauchts dafür keine extra Klausel.
Dieser ist dann im Rahmen der Außenversicherung und der versicherten Gefahr Feuer ganz normal mitversichert.
Da die Gefahr "Einbruch-Diebstahl" aber nur für Hausrat in Gebäuden gilt, gibt es für den "Diebstahl" aus Hausrat aus Kfz eine extra Klausel.
Grundsätzlich spricht man aber bei Hausrat außerhalb des Hauses immer von der Außenversicherung und es gelten dann auch die zeitlichen Befristungen für die Dauer der Außenversicherung.
Beispiel VHB HUK:
Zitat:
3.2.20 Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen
Bei der Außenversicherung (siehe A 1.2.2) leisten wir auch Entschädigung
für versicherte Sachen, die innerhalb der Europäischen Union einschließlich
Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein durch Aufbrechen
von verschlossenen Kraftfahrzeugen oder verschlossenen Kabinen
in Wassersportfahrzeugen gestohlen werden. Dem Aufbrechen steht die
Verwendung falscher Schlüssel (siehe A 2.3.1 a) aa)) oder anderer zum
ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge gleich.
Das Gleiche gilt, wenn versicherte Sachen bei einem solchen Ereignis
zerstört oder beschädigt werden.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt nicht für den Aufbruch
von Wohnmobilen, Campingfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern.
Nicht versichert sind Wertsachen gemäß A 1.1.1 b), Foto-, Film- oder
Videokameras, Mobiltelefone und Navigationsgeräte, EDV- und sonstige
elektrische oder elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör.
In der Hausratversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings
nicht.
oder Beispiel Generali:
Zitat:
HR 0231 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen – rund um die Uhr
und europaweit
1. In Erweiterung von Ziffer 6 der vereinbarten Allgemeinen
Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) wird auch Entschädigung
geleistet für versicherte Sachen (siehe Ziffer 1
VHB), die Ihnen gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch
dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der versicherten
Wohnung (siehe Ziffer 10.1.1 VHB) befinden und
innerhalb Europas im geographischen Sinn durch Aufbrechen
verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber Kraftfahrzeuganhänger,
entwendet oder bei diesem Ereignis
zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht
die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsmäßigen
Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum
Öffnen der Türen oder Behältnisse des Fahrzeuges gleich.
Gleiches gilt für Sachen, die einer mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person gehören oder deren persönlichem
Gebrauch dienen.
Die Maximalsumme die man versichert kriegt, ist übrigens unbegrenzt.
Versicherer: Aachen Münchener
Auch die Generali bietet hier z.B. Schutz bis zur normalen Versicherungssumme vom gesammten Hausrat.
@Talker
Wobei bei einigen Gesellschaften auch die Garagenklausel in der Grunddeckung enthalten ist, die besagt, dass Sachen in einer bis zu 1000m vom Risikoort entfernten Garage als mitversichert gilt
(Zubehör, Werkzeug, Winterreifen o.ä.).
Ja, und hier geht es aber um Diebstahl aus dem KFZ und somit nicht um die Grundbedingungen... somit finde ich, dass die Fristen für die Außenversicherung hier nicht gelten, ist aber meine persönliche Meinung...
egal wie, wegen ein paar CDs hier auf der Dauer rumzureiten finde ich vom Versicherer etwas übertrieben...
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Eine Garage ist ja auch ein Gebäude.
Aber u.U. nicht die Adresse des Risikoortes.