Hausrat im Wohnwagen versicherbar?

Hi,
gibt es eine Möglichkeit, den Hausrat, welchen man vor einem Urlaub für gewöhnlich in einen Wohnwagen lädt (Geschirr, Besteck, Werkzeug, Kleidung, Sat-Anlage, Fernseher etc.) gegen Verlust zu versichern, falls der Wagen aufgebrochen oder komplett entwendet wird ?

Über die Kasko dürfte es wohl nicht möglich sein, da diese Sachen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Beste Antwort im Thema

Stimmt, da die Außenversicherung nur bei festen Unterkünften und nur vorrübergehend (bis zu 6 Wochen) besteht (z.B. Hotelzimmer) und hier auch keine Wertsachen versichert sind. Meistens ist die Außenversicherung auf 10% der VHV Versicherungssumme begrenzt.

Sprech mal bei einem Makler vor, ggf hat er eine Lösung. Ggf eine Transportversicherung.

Es gibt zwar Lösungen, z.B. ein Gartenhaus mit anderen Grundstück (Gartenverein z.B.), die sind aber sehr teuer (Schlechtes Risiko), machen i.d.R. aber nur Versicherer, bei denen man seine VHV für die Hauptwohnung versichert hat.

Wenn überhaupt.

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Eben.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 4. Mai 2016 um 12:09:28 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. Mai 2016 um 11:44:17 Uhr:


Stimmt, da die Außenversicherung nur bei festen Unterkünften und nur vorrübergehend (bis zu 6 Wochen) besteht (z.B. Hotelzimmer) und hier auch keine Wertsachen versichert sind. Meistens ist die Außenversicherung auf 10% der VHV Versicherungssumme begrenzt.

Sprech mal bei einem Makler vor, ggf hat er eine Lösung. Ggf eine Transportversicherung.

Es gibt zwar Lösungen, z.B. ein Gartenhaus mit anderen Grundstück (Gartenverein z.B.), die sind aber sehr teuer (Schlechtes Risiko), machen i.d.R. aber nur Versicherer, bei denen man seine VHV für die Hauptwohnung versichert hat.

Wenn überhaupt.

komisch was du da wieder für fixe Werte einsetzt.

In meinen Vertragsbedingungen steht:

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 4. Mai 2016 um 12:09:28 Uhr:



Zitat:

Dauer und Umfang der Außenversicherung
Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung
gemäß Ziffer 10.3 VHB besteht in unbegrenzter
Höhe und für eine Dauer von 6 Monaten.

Nun, jeder Versicherer hat eben verschiedene Deckungskonzepte, daher kann es sein, dass diverse Versicherer andere Entschädigsgrenzen und Zeiträume hat.

Ach so. Warum schreibst du dass dann nicht dazu?

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 4. Mai 2016 um 22:07:50 Uhr:


Ach so. Warum schreibst du dass dann nicht dazu?

Weil ich Dein Kommentar dazu lesen wollte 😉

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