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Hausrat im Wohnwagen versicherbar?

Themenstarteram 6. August 2005 um 12:11

Hi,

gibt es eine Möglichkeit, den Hausrat, welchen man vor einem Urlaub für gewöhnlich in einen Wohnwagen lädt (Geschirr, Besteck, Werkzeug, Kleidung, Sat-Anlage, Fernseher etc.) gegen Verlust zu versichern, falls der Wagen aufgebrochen oder komplett entwendet wird ?

 

Über die Kasko dürfte es wohl nicht möglich sein, da diese Sachen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Beste Antwort im Thema

Stimmt, da die Außenversicherung nur bei festen Unterkünften und nur vorrübergehend (bis zu 6 Wochen) besteht (z.B. Hotelzimmer) und hier auch keine Wertsachen versichert sind. Meistens ist die Außenversicherung auf 10% der VHV Versicherungssumme begrenzt.

Sprech mal bei einem Makler vor, ggf hat er eine Lösung. Ggf eine Transportversicherung.

Es gibt zwar Lösungen, z.B. ein Gartenhaus mit anderen Grundstück (Gartenverein z.B.), die sind aber sehr teuer (Schlechtes Risiko), machen i.d.R. aber nur Versicherer, bei denen man seine VHV für die Hauptwohnung versichert hat.

Wenn überhaupt.

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am 6. August 2005 um 14:06

Hi,

schwierig aufgrund der verschiedenen Vertragsarten.

Also Wagen ist ja Kasko-versichert.

Inhalt ist erweiterter Hausrat, wenn so vereinbart.

Dazu mal in deine Hausratpolice gucken oder im Zweifelsfall bei der Versicherung nachfragen.

Bei mir wäre es so, dass derartige Sachen über die Hausrat mit versichert wären, im Rahmen der Außenversicherung.

 

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 6. August 2005 um 14:08

@Schreddi

Meine Versicherung sagt, Außenversicherung der Hausratversicherung würde nicht greifen, da die Sachen zwar aus einem Raum entwendet wurden, sich dieser Raum jedoch nicht in einem Gebäude befindet.

am 6. August 2005 um 14:11

Mmmh, deswegen sagte ich ja - es gibt soviele Möglichkeiten...

Und bei deiner Kfz-Versicherung mal nach einem entsprechenden Vertragsbaustein gefragt?

Kenne da Z.B. sogenannte "Camping-Kaskos" (oder wie die sich nannten) --> dort waren Wohnwagen z.B. mal für 3 Monate vollkaskoversichert, auch das Interieur mit drin.

Aber extra Aufpreis, und auch gar nicht so schlecht...

Was andres fällt mir dazu aber auch glatt nicht ein.

Grüße

Schreddi

Die Antwort der Hausrat ist richtig.

=> Autoinhaltspolice.

=> Campingversicherung.

Entsprechend dem Risiko allerdings keinesfalls preiswert und meist mit SB versehen.

Themenstarteram 6. August 2005 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Und bei deiner Kfz-Versicherung mal nach einem entsprechenden Vertragsbaustein gefragt?

Kenne da Z.B. sogenannte "Camping-Kaskos" (oder wie die sich nannten) --> dort waren Wohnwagen z.B. mal für 3 Monate vollkaskoversichert, auch das Interieur mit drin.

Bei Vertragsabschluß war mir hauptsächlich das Vorzelt wichtig. Dies wird mit im Vertrag berücksichtigt. Bezüglich des weiteren Wageninhaltes wurde ich auf die Außenversicherung meiner Hausrat verwiesen; allerdings ohne nähere Details zum "Kleingedruckten"...

Die "Camping-Kaskos" gelten doch sicherlich nur für auf Campingplätzen abgestellte Wohnwagen, nicht für sollte, die auf (Überwinterungs)Abstellplätzen stehen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die "Camping-Kaskos" gelten doch sicherlich nur für auf Campingplätzen abgestellte Wohnwagen, nicht für sollte, die auf (Überwinterungs)Abstellplätzen stehen, oder?

Schau mal hier. Vielleicht hilft Dir das.

Zitat:

Der Versicherungsschutz gilt auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen in der EU sowie in der Schweiz, in Norwegen, Liechtenstein, Andorra und Monaco.

am 6. August 2005 um 16:12

Ja, genau sowas, danke Bleman :)

Kleiner Hinweis: SB bei Diebstahl 20%, mindestens 150 --> und "nur " Zeitwert....

Also ab sich das dann lohnt, Drahkke, musst selbst wissen

Schönen Urlaub schonmal

Schreddi

am 4. Mai 2016 um 8:23

Die Außenversicherung der Hausrat zahlt nicht bei Diebstahl des ganzen Wohnwagens wenn dieser nicht auf einem Campingplatz steht. Leider am eigenen Leib erfahren.

am 4. Mai 2016 um 8:25

Hatte den Wohnwagen im Garten stehen mit dem normalen Hausrat, der immer im Wohnwagen bleibt.

Alles weg, keine Versicherung zahlt. Daher muss bei der Hausratversicherung immer nachgefragt werden, ob der Inhalt des Wohnwagens am Abstellplatz versichert ist.

Stimmt, da die Außenversicherung nur bei festen Unterkünften und nur vorrübergehend (bis zu 6 Wochen) besteht (z.B. Hotelzimmer) und hier auch keine Wertsachen versichert sind. Meistens ist die Außenversicherung auf 10% der VHV Versicherungssumme begrenzt.

Sprech mal bei einem Makler vor, ggf hat er eine Lösung. Ggf eine Transportversicherung.

Es gibt zwar Lösungen, z.B. ein Gartenhaus mit anderen Grundstück (Gartenverein z.B.), die sind aber sehr teuer (Schlechtes Risiko), machen i.d.R. aber nur Versicherer, bei denen man seine VHV für die Hauptwohnung versichert hat.

Wenn überhaupt.

Es gibt ein paar wenige Spezialmakler für Wohnmobile. Die bieten diesen Versicherungsschutz an. Frage einmal nach "Inhaltsversicherung".

es gibt Campingversicherungen wie z.B. Alte Leipziger oder auch Hausratversicherungen die dieses Risiko bis zu einer bestimmten Summe, z.B. 5.000 € decken.

am 4. Mai 2016 um 10:09

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. Mai 2016 um 11:44:17 Uhr:

Stimmt, da die Außenversicherung nur bei festen Unterkünften und nur vorrübergehend (bis zu 6 Wochen) besteht (z.B. Hotelzimmer) und hier auch keine Wertsachen versichert sind. Meistens ist die Außenversicherung auf 10% der VHV Versicherungssumme begrenzt.

Sprech mal bei einem Makler vor, ggf hat er eine Lösung. Ggf eine Transportversicherung.

Es gibt zwar Lösungen, z.B. ein Gartenhaus mit anderen Grundstück (Gartenverein z.B.), die sind aber sehr teuer (Schlechtes Risiko), machen i.d.R. aber nur Versicherer, bei denen man seine VHV für die Hauptwohnung versichert hat.

Wenn überhaupt.

komisch was du da wieder für fixe Werte einsetzt.

In meinen Vertragsbedingungen steht:

Zitat:

Dauer und Umfang der Außenversicherung

Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung

gemäß Ziffer 10.3 VHB besteht in unbegrenzter

Höhe und für eine Dauer von 6 Monaten.

Zitat:

 

In meinen Vertragsbedingungen steht:

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 4. Mai 2016 um 12:09:28 Uhr:

Zitat:

Dauer und Umfang der Außenversicherung

Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung

gemäß Ziffer 10.3 VHB besteht in unbegrenzter

Höhe und für eine Dauer von 6 Monaten.

in anderen Bedingungen steht xx% ohne zeitliche Begrenzung... da gibt's am Markt eine große Bandbreite

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