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Hauptuntersuchung ohne Zulassung?

Themenstarteram 2. Juli 2018 um 21:39

Hallo,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum, was anderes passendes habe ich nicht gefunden...

Ich habe mir in Holland ein Boot mit Trailer gekauft und möchte jetzt den Trailer zulassen. Ich brauche für eine Zulassung ja eine Hauptuntersuchung... Kann ich eine HU ohne Zulassung/Kennzeichen machen? Der Prüfer kann seine Plakette ja nirgend anbringen.. Kennzeichen bekomme ich ja erst mit HU..

Was da wer was genaueres?

Gruß runn3r

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16 Antworten
am 2. Juli 2018 um 23:38

Selbstverständlich kannst Du das. Im TÜV Protokoll schreibt der Prüfer - Die Plakette erteilt die Zulassungsstelle.

Zitat:

@runn3r schrieb am 2. Juli 2018 um 23:39:12 Uhr:

 

Ich habe mir in Holland ein Boot mit Trailer gekauft und möchte jetzt den Trailer zulassen. Ich brauche für eine Zulassung ja eine Hauptuntersuchung... Kann ich eine HU ohne Zulassung/Kennzeichen machen? Der Prüfer kann seine Plakette ja nirgend anbringen.. Kennzeichen bekomme ich ja erst mit HU..

.

Ich halte die Aussagen für falsch!

Meines Wissens nach kann man die Zulassung und somit die Zuteilung des Kennzeichens (ohne Siegel) ohne HU durchführen. Damit fährt man zur HU und anschließend gibt es auf der Zulassungsstelle das Dienstsiegel.

Benötigte Unterlagen bei Zulassung eines gebrauchten Kfz. aus einem EU-Land:

aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate

Kaufvertrag/Rechnung

Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I

ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II

bei den Ländern Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen.

Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma

Das COC gibt es nur bei Fahrzeugen neueren Baujahres.

Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)

entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder

Aus der Erinnerung heraus kannst du dir vorab ein Kennzeichen für den Anhänger zuteilen lassen, holst dir dann die eVB der Versicherung, in der ausdrücklich auch die Fahrten vor der amtlichen Zulassung zur HU und zur Zulassungsstelle abgesichert sind, fährst so zur HU und dann machst du die Zulassung.

am 3. Juli 2018 um 7:00

Genau, ohne HU keine Zulassung.

Also erst HU, dann zur Zulassungsstelle.

Geanu, ist doch das gleiche wie wenn ein einheimisches Fahrzeug wieder zugelassen wrden soll, wo die HU abgelaufen ist.

Erst HU, ansonsten kann man sich den Weg zur Zulassungstelle sparen, ohne gültige HU machen die garnichts. Mit dem Wisch von der Prüfung geht man zur Zulassung und die kleben dann das begehrte Klebchen...

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 7:26

Ok, danke für die Antworten.. Dann werde ich erstmal zum TÜV fahren. Kennzeichen habe ich noch holländische, da kann ich mir fahren noch.

Pass auf, dass die Zulassungsstelle Dir den Anhänger als Sportgeräteanhänger zulässt, damit ist er steuerfrei. Du erhälst damit ein grünes Kennzeichen zugeteilt. Ich glaube damit ist er sogar Versicherungsfrei.

 

Nachteil, Du darfst rechtlich den Anhänger nur als Leerfahrt oder zum Transport dieses Sportgerät benutzen. Also keine Baumaterial, Dachbalken oder Laternenmasten fahren. Willst Du auch andere Dinge statt nur Dein Boot fahren, dann musst Du ihn als normalen Lastenanhänger zulassen mit schwarzem Nummernschild.

 

TÜV schon erklärt. Prüfer notiert im Prüfbericht, HU bestanden, keine Plakette zugeteilt. Diese klebt dann die Zulassungsstelle auf das zu erteilende Nummernschild.

Um was geht's dem TE?

Wie er zur HU kommt ohne Zulassung, ob der Prüfer ohne ZB 1eine HU durchführt oder ob er sich eine ZB 1 ausstellen lassen kann, um dann zur HU zu fahren.

Wie im letzten Absatz von Peter

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind zulässig,wenn ein Kennzeichen zugeteilt und eine Versicherung nachgewiesen ist.

Hier handelt es sich um ein zulassungsfreies Kfz,welches nicht Steuer - und Versicherungspflichtig ist. Wenn der Anhänger also als SDAH f.Sportgeräte BootsTransporter angemeldet werden und dann ein grünes Kennzeichen bekommen soll, wird keine eVB benötigt.

Gruß M

Der Anhänger ist aber noch in den Niederlanden zugelassen, da dürfte die Fahrt zur HU kein Problem geben.

Wenn dem so ist,sollte der TE seine Frage mal präzisieren.

Gruß M

Hat er um 9:26:28 ergänzt.

Na dann hat er ja keine Probleme eine HU durchführen zu lassen.

Je nachdem wie alt der Anhänger ist,muss er ja evtl nicht mal eine HU durchführen lassen.

Gruß m

Was wird geprüft?

Sichtcheck Rahmen, Reifen. Das alles fest ist sollte normal sein. Elektrik Licht, Bremslicht, Blinker, Nebel und ob die Kuppelklaue klappert. ggf wenn gebremst ob die Auflaufbremse durch schlägt. Eventuell die Fahrgestellnummer wenn überhaupt... Fertig. Früher hab ich dafür 35 Euro Prüfgebühr bezahlt, weiß nicht wie es jetzt ist. Dafür bedarf es keine weiteren Angaben aus der Zulassung. Gibt sogar haufenweise Eigenbau-Anhänger für diese Zwecke.

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 21:17

Ich denke nicht, dass die holländische Hauptuntersuchung in Deutschland anerkannt wird, falls die überhaupt sowas haben...

Wie teuer die HU war kann ich vermutlich morgen sagen.

Ich danke Euch für die Antworten!

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