Hat jemand Erfahrung mit Vollkasko fiktive Abrechnung?

Servus Leute! Ich habe im Januar mit meinem Auto einen Unfall gebaut(Autobahn Leitplanke). Da war schaden von 16k euro und Auto hatte 15k gekostet. Also wirtschaftliche Totalschaden. Musste auf Akteneinsicht von der Polizei warten damit ich überhaupt mit irgendwas loslegen kann und habe gestern Brief von Staatsanwaltschaft Brief bekommen dass Verfahren eingestellt wurde also ich nicht schuld bin. Jetzt ist die frage wie läuft es wenn ich den Schadenbetrag von der Versicherung auszahlen lasse und das auto im Ausland günstig repariere? Muss man es beweisen dass man das auto repariert hat? oder kann mann das auto einfach verkaufen ohne repariert zu haben?
Liebe Grüsse

24 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Mai 2024 um 20:06:54 Uhr:


"Ich habe im Januar mit meinem Auto einen Unfall gebaut(Autobahn Leitplanke)."

Passiert schon mal, dass die Leitplanke beim Kontakt beschädigt wird. Das nicht melden, und schon besteht der Verdacht der Unfallflucht.

Und was hat das mit der Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug zu tun?

Es könnte sein, dass nach den Versicherungsbedingungen der Unfallhergang geklärt werden muss und ein Verlassen der Unfallstelle vor Klärung als Obliegenheitsverletzung den Kaskoschutz kostet.

Hier schreibt der TE, dass er erst einige Stunden später sich gemeldet hat und in der Zwischenzeit wird schon ein Ermittlungsverfahren, eventuell gegen Unbekannt, eventuell per Kennzeichen-Anzeige, eingeleitet worden sein. Und dann von der StA eingestellt worden, weil sich der "Täter" noch rechtzeitig selbst gemeldet hat.

Eine Obliegenheitsverletzung könnte allenfalls vorliegen wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen wären und dazu noch ein erheblicher Schaden an der Leitplanke eingetreten ist.
Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde hat die Assekuranz hier wohl schlechte Karten.
Das ist auch nicht wirklich neu siehe dazu OLG Hamm, Urteil vom 15.4.2016 – 20 U 240/15

Im übrigen ist von derartigen Einwendungen der Versicherung vom TE nie die Rede gewesen.
Angebliche Obliegenheitsverletzungen wurden von anderen Spezialisten hier konstruiert.

Habe schon längst einen Anwalt eingeschaltet und der sagt Versicherung hat jetzt keinen Grund um nicht zu bezahlen, da es kein Fahrerflucht behauptet wird. Verstehe nicht was hier noch diskutiert wird.

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Da bist du nicht der Einzige....

Dabei warst du doch derjenige, der fragte, was das mit der Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeugt zu tun hätte. Und darauf habe ich geantwortet, was sein k ö n n t e.

Da das Verfahren eingestellt wurde, dürfte es keine Probleme geben.

Zitat:

@brsboo schrieb am 13. Mai 2024 um 20:26:38 Uhr:


die Frage ging nur darum ob man das beweisen muss wenn man durch fiktive Abrechnung selber repariert. Habe mir ein Video dazu angeschaut und da wurde gemeint wenn es nur Blechschaden ist also nicht zu Verkehrssicherheit berührt, müsste detaillierte Fotos vom Reparatur mit Tageszeitung( damit Datum zusehen ist) reichen.

Ich hatte auch mal einen Schaden, der ins HIS eingetragen wurde - und das obwohl die Reparatur in einer angesehenen örtlichen Karosseriewerkstatt durchgeführt wurde und gemäß Gutachten abgerechnet wurde. Bei mir hat sich der selbe Gutachter nach der Reparatur noch einmal den reparierten Wagen angesehen und die Reparatur nach Gutachterlicher Vorgabe überprüft. Nachdem er die korrekte Reparatur bestätigt hat, wurde der HIS-Eintrag gelöscht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein paar Bilder mit einer Tageszeitung ausreichen. Weder kann man darauf die Einhaltung des Reparaturweges erkennen, uU ja noch nicht einmal identifizieren ob es sich um das richtige Fahrzeug handelt.

Wie kann ein Gutachter die "Einhaltung des Reparaturweges" im Nachhinein überprüfen? Meist wurde was getauscht und später lackiert - fertig!

Der Gutachter holt sich doch nicht die eidesstattlichen Versicherungen aller Werkstattmitarbeiter, dass die alles so gemacht haben, wie er vorher in dem Gutachten vorgegeben hat.

Am Ende wird der Gutachter einfach nur feststellen, was tatsächlich wiederhergestellt wurde. Nur das zählt im übrigen auch bei der Beschaffenheit eines Fahrzeugs und dessen Bewertung, sollte es noch mal zu einem Unfall kommen.

Foto mit Tageszeitung ist allenfalls für die Nutzungsausfallentschädigung ausreichend. Und selbst da stellen sich die ersten Versicherungen bereits an und verlangen einen richtigen Nachweis - nur den bezahlen möchten sie natürlich nicht.

Zitat:

@brsboo schrieb am 13. Mai 2024 um 14:08:29 Uhr:


Wie kann man es denn beweisen wenn man es selber repariert hat?

Zitat:

@brsboo schrieb am 13. Mai 2024 um 14:08:29 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2024 um 14:04:20 Uhr:


Muss nach Gutachten reperariert worden sein , einfach bisschen Lack und hier ausdellen ist keine Reperatur nach Gutachten .
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