Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rooster45
Was bei grün kommt, geschieht oder eintritt ist aber nicht die Frage.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
wie gesagt: das kannst du dann ja bei grün mit deinen "Hinterleuten" ausdiskutieren.
Das kann man so nicht sagen, denn die Frage stellt sich zwangsläufig, ebenso wie der Gesichtspunkt von "digibär", daß der Motor im Start/Stop Modus (aus welchen Gründen auch immer) einfach mal von der Bordelektronik wieder gestartet werden kann.
Deswegen ist es -entgegen deinem Einspruch- eben doch eine Grauzone:
An Bahnübergängen bspw entwickelt sich der Verkehr nicht ganz so dynamisch. Dort den Motor abzustellen und zum Mobiltelefon zu greifen, das mag akzeptabel sein - an einer Ampelkreuzung sieht die Sache im echten Leben ein bisschen anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Die Technik gab es schon, da hat noch niemand an Handys gedacht. (1976, Toyota).Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Das ist mir schon klar. Damit war bei Erstellung des Gesetzestextes aber bestimmt nicht die Start/Stopp gemeint. Die Technik gab es da noch nicht.
In den Achtzigern auch bei VW, Fiat und Audi.
Daran hats nicht gelegen.Zum Thema:
http://www.focus.de/.../...-handy-verbot-am-steuer-aus_id_3641979.html
Danke, man lese den Link ! Damit dürfte die Frage beantwortet sein
Übrigens .....ganz am Ende des Artikels wird kurz erwähnt das man ein Handy dann doch während der Fahrt bedienen darf wenn es in einer festen Halterung sitzt und als Navigationsgerät genutzt wird.
Oooha ... Was hat sich unser kluger Gesetzgeber nun wieder dabei gedacht.
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Aber nur, wenn du den Gang rausgenommen hast, oder etwa nicht?
Mit eingelegtem Gang geht der Motor
nichtaus.
Zitat:
Mit Automatik darf nicht einfach den Fuss von der Bremse nehmen und aussteigen.
Mag bei Automatik so sein 😉
Zitat:
Original geschrieben von tresas
Bei Automatik trifft das zu. Aber bei einem Schalter geht das Auto aus, wenn du den Gang rausnimmst und die Kupplung loslässt. Sobald du die Kupplung trittst, geht das Auto wieder an. Wenn du beim Automatik auf "P" stellst, bleibt das Auto aus und du kannst aussteigen...
OK, danke für die Aufklärung wegen Schaltgetriebe. In dem Fall ist der Motor doch aus, da du aktiv die Kupplung treten musst, um zu starten (ich hatte nur meine Automatik vor den Augen). Ich würde an der Ampel trotzdem nicht telefonieren, da "Grün" jederzeit vorbei sein kann.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Mit eingelegtem Gang geht der Motor nicht aus.
Danke, das habe ich jetzt gelernt.😎
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Oh man , das empfiehlt sich sicher dringend. 🙂😁Zitat:
Mit Automatik darf nicht einfach den Fuss von der Bremse nehmen und aussteigen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ja völlig richtig, gibt es nicht, wie oft denn noch ? 🙄Zitat:
Original geschrieben von digibär
Deshalb: Es gibt keinen Grund, während der Fahrt ohne FSE zu telefonieren oder Textnachrichten zu lesen!Die Frage ist aber immer noch eine andere.
Moin,
ich versteh es wohl nicht,
habe mir für 12€ eine Halterung gekauft,
da stell ich mein Teil rein, den Lautsprecher auf max.
und schon ist meine gesetzlich vorgeschriebe,
Freisprechanlage vorhanden 😁
3 clicks, vor der Ampel, und schon kommt die wichtige Verbindung!
Die Start/Stop-Lösung wird irgendwann sowie so,
- als umweltschädlich eingestellt 😁
Warum wohl, der Anlasser macht Probleme!
schönen Gruß
Ihr könnt spekulieren soviel ihr wollt. Man kann beide Sichten vertreten. Es hat schlicht noch kein Richter entschieden.
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,ich versteh es wohl nicht
...offensichtlich.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Ihr könnt spekulieren soviel ihr wollt. Man kann beide Sichten vertreten. Es hat schlicht noch kein Richter entschieden.
Moin,
meinst Du, das das Internet ehrlich ist 😁
schönen Gruß
PS; frag doch mal Deinen Rechtsantwalt deines Vertrauen 🙄
Hallo Kai70,
leider hast Du meine Frage nicht beantwortet.
Bei meiner Freisprechanlage nehme ich zu keiner Zeit das Handy in die Hand bei telefonieren. Alle anderen Einrichtungen bezeichne ich auch nicht als eine Freisprechanlage.
Wo genüge ich dann nicht mehr der StVO ?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Was ist denn, wenn man zum telefonieren das Handy nicht in die Hand nehmen muss ?
Was soll denn dann sein ? Dann kann dir auch während der Fahrt nicht vorgeworfen werden das Du das Handy aufgenommen hast.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Was soll denn dann sein ? Dann kann dir auch während der Fahrt nicht vorgeworfen werden das Du das Handy aufgenommen hast.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Was ist denn, wenn man zum telefonieren das Handy nicht in die Hand nehmen muss ?
Moin,
ich habe es auch nicht gesehen, habe gerade auf meins geguckt 😁
ich kann auch mit dem Teil sprechen🙄
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Was soll denn dann sein ? Dann kann dir auch während der Fahrt nicht vorgeworfen werden das Du das Handy aufgenommen hast.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Was ist denn, wenn man zum telefonieren das Handy nicht in die Hand nehmen muss ?
Darum geht es mir ja und um nichts anderes ! Bau Dir eine Freisprechanlage ein und alles ist gut und mehr hatte ich auch nicht geschrieben in meiner 1. ANTWORT. Alles Andere ist mir egal. Es ist ein Lösungsvorschlag für Probleme. Hier eine Definition, was eine Freisprechanlage ausmacht. Was anderes wollte ich mit meiner Antwort nicht zum Ausdruck bringen 🙂
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/handy_am_steuer_01.php
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Alles Andere ist mir egal. Es ist ein Lösungsvorschlag für Probleme.
Es geht in der Frage nicht um Lösungsvorschläge, sondern um die Rechtslage an einer roten Ampel durch einen ausgeschalteten Motor mittels Start-Stopp Automatik 😉
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Das ist mir schon klar. Damit war bei Erstellung des Gesetzestextes aber bestimmt nicht die Start/Stopp gemeint. Die Technik gab es da noch nicht.
Ich Fuhr 1988 schon mit Start Stopp, es war sogar ein Fiat.
Handys waren wohl rar. 🙂
Wilfried