Handyverbot am Steuer verfassungswidrig?

Hallo Leute,
gebt Euch mal diese Meldung - das ist der absolute Knaller!
http://www.autoservicepraxis.de/bald-sexverbot-am-steuer-864883.html
Wenn ich das richtig lese, dürfen wir entweder bald wieder während der Fahrt telefonieren oder müssen fürs Fummeln Strafe zahlen! Oder wahrscheinlich doch weder noch...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Weil es ja hier um die Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots geht, habe ich mir erlaubt aus unserem Grundgesetz zu zitieren.

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Handyverbot natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, daß man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdent verhällt. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von Handynutzern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Ob dies vor Gericht auch so entschieden wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn vor Gericht und auf hoher See...

Wenn man es genau nimmt, sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen verfassungswidrig, denn:

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Festsetzen einer Höchstgeschwindigkeit natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, dass man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man schneller als andere fährt. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdend verhält. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von schneller fahrenden Verkehrsteilnehmern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Edit: 😮

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Fast schon putzig, diese Diskussion ... 😎

Unter Geltendmachung einer Verletzung ihrer Grundrechte könnten ja dann auch demnächst sowohl der, der einem anderen mit einem Baseballschläger auf den Kopf geklopft hat - freie Entfaltung der Persönlichkeit ... er will kloppen - und der Geschädigte und Verletze - Recht auf körperliche Unversehrtheit - im Anschluss an straf- und zivilrechtliche Abarbeitung des Vorfalles die Verfassungsgerichte bemühen.

Ich hol schon mal Chips und Bier ran ...

Chips-bier-2

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Ich hol schon mal Chips und Bier ran ...

das Zeug im Anhang IST KEIN BIER... 😉 😛

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Unter Geltendmachung einer Verletzung ihrer Grundrechte könnten ja dann auch demnächst sowohl der, der einem anderen mit einem Baseballschläger auf den Kopf geklopft hat - freie Entfaltung der Persönlichkeit ... er will kloppen - und der Geschädigte und Verletze - Recht auf körperliche Unversehrtheit - im Anschluss an straf- und zivilrechtliche Abarbeitung des Vorfalles die Verfassungsgerichte bemühen.

Hmm, Du meinst man könnte das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Rechtfertigung dafür nehmen, jemandem einen Baseballschläger über die Rübe zu ziehen? Schauen wir uns doch noch einmal gemeinsam den entsprechenden GG Artikel an: 

Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Nach meiner Meinung stellt ein Schlag mit dem Baseballschläger ein Verletzung der Rechte desjenigen dar, der damit auf die Rübe bekommt. Du siehst das offenbar anders - vielleicht macht Dir sowas auch nichts aus - obwohl ich befürchte, daß es zumindest Deiner optischen Attraktivität abträglich sein dürfte.

Einen schönen Menschen entstellt nichts! 😉

Dir ist schon klar, dass das mit dem Baseballschläger ironisch gemeint war?

Die freie Entfaltung wird doch täglich etliche mal durch alle möglichen und unmöglichen Vorschriften eingeschränkt.
Manche davon sind sicher sinnvoll (z.B. Tempolimits innerorts und verschärft an Schulen und Kitas), andere total Banane (50er oder 60er Limit auf Straße innerorts, aber ohne direkte Anwohner, 2 × 2 mit Trennung der Richtungsfahrbahnen).

Oder Rauchverbote auf offenen Bahnsteigen ... (die finden selbst etliche Nichtraucher in meinem Bekanntenkreis bescheuert!)

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Jetzt hat sich auch die BILD der Sache angenommen, inkl. Videointerview mit dem Richter und Passanten auf der Straße! Der erste Interviewte beschwert sich über Raucher am Steuer. Recht so! Erst heute fuhr wieder so ein Süchtling vor mir im Schneckentempo, Kippe lässig aus dem Fenster gehängt. Nervig😠

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Oder Rauchverbote auf offenen Bahnsteigen ... (die finden selbst etliche Nichtraucher in meinem Bekanntenkreis bescheuert!)

Ich denk mal das hat ehr mit dem Umweltschutz, sprich der Entsorgung der Kippen aus dem Gleisbett als mit Nichtraucherschutz zu tun.

Denke nicht das das Handyverbot am Steuer weg fällt. Und das finde ich auch gut. Aber habt Ihr mal drauf geachtet wie viele Leute trotzdem eins am Ohr haben?

Zitat:

Original geschrieben von Tanea


Denke nicht das das Handyverbot am Steuer weg fällt. Und das finde ich auch gut. Aber habt Ihr mal drauf geachtet wie viele Leute trotzdem eins am Ohr haben?

Das ist ein Indiz dafür, dass das Unrechtsbewusstsein bei der Bevölkerung bei diesem Vergehen gegen Null geht. Eine sinnvolle Begründung, warum grad das telefonieren mit dem Handy so viel gefährlicher sein soll als andere Sachen, fällt mir auf Anhieb auch nicht wirklich ein.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Weil es ja hier um die Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots geht, habe ich mir erlaubt aus unserem Grundgesetz zu zitieren.

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Handyverbot natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, daß man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdent verhällt. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von Handynutzern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Ob dies vor Gericht auch so entschieden wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn vor Gericht und auf hoher See...

Ist jetzt vielleicht eine dumme Frage, aber:

Aus der StVO, insbesondere "Paragraph 1 Grundregeln" ergeben sich gewisse Sorgfaltspflichten für Autofahrer. Liege ich richtig, dass diese Pflichten meines Gegenübers gewisse Rechte meinerseits nach sich ziehen? Ist das im Sinne des Gesetzes möglich?

Kann ich also behaupten:

Als Teilnehmer am Straßenverkehr habe ich gemäß StVO ein Recht darauf, dass sich mein Gegenüber vorsichtig verhält und Rücksicht nimmt?!

Interessant ist die österreichische StVO, die natürlich bei uns nicht gilt:

Zitat:

Original von http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...

§ 3. Vertrauensgrundsatz.

(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009


Das Handyverbot ist absolut schwachsinnig, wenn im Gegenzug Freisprecheinrichtungen erlaubt sind.

Es ist doch nicht das "Festhalten des Handys", was den Autofahrer ablenkt sondern vielmehr das "Nummerwählen", das Telefonieren ansicht, etc. Und diese Dinge sind alle noch erlaubt solange man die Freispreccheinrichtung verwendet.

Das stimmt so nicht. Zwar ist das Unterhalten während des Fahrens zwar durchaus ablenkend. Jedoch noch im Rahmen des Zumutbaren.

Dagegen ist das während des Gespräches einhändige Fahren um so dramatischer, da zu der Ablenkung des Gespräches die deutlich eingeschränktere Handlungsfähigkeit im Falle einer brenzligen Situation hinzukommt. Wer lässt schon bewusst das Handy einfach fallen, um schnellstens mit beiden Händen am Steuer eine Gefahrensituation zu meistern? Richtig. Macht kein Mensch. Das arme Handy könnte ja kaputt gehen oder das Gespräch abbrechen... 🙄

Dazu kommt dann das einhändige Fahren mit Schalten durch die eigentlich lenkende Hand...sehr Verkehrssicher! Das liebe ich besonders bei den Helden, die vor mir mit Handy am Ohr zur Autobahn hochfahren - oder besser hoch eiern... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Eine sinnvolle Begründung, warum grad das telefonieren mit dem Handy so viel gefährlicher sein soll als andere Sachen, fällt mir auf Anhieb auch nicht wirklich ein.

Da während eines Telefonats unter anderem durch das Halten des Mobiltelefons unbestritten ein gewisses Ablenkungspotential gegeben ist, zudem dürfte sich das in der Hand gehaltene Telefon bei schnellen Ausweichmanövern als hinderlich erweisen, jedoch wäre ich persönlich nicht für ein drastisches Verbot, sondern für eigenverantwortliches agieren.

Beinahe jedes neuere Fahrzeug verfügt mittlerweile über eine Freisprecheinrichtung, die via Bluetooth funktionieren, hierbei muss ich mein Mobiltelefon nicht einmal mehr aus meiner Sakkotasche nehmen. Wesshalb sollte man die im Fahrzeug verbauten Systeme nicht auch nutzen?

Insbesondere wenn man ständig erreichbar sein muss, halte ich es auch bei älteren Fahrzeugen für sinnvoll, nachträglich eine Freisprecheinrichtung zu installieren.

Gruß,
SUV-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von SUV-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Eine sinnvolle Begründung, warum grad das telefonieren mit dem Handy so viel gefährlicher sein soll als andere Sachen, fällt mir auf Anhieb auch nicht wirklich ein.
Da während eines Telefonats unter anderem durch das Halten des Mobiltelefons unbestritten ein gewisses Ablenkungspotential gegeben ist, zudem dürfte sich das in der Hand gehaltene Telefon bei schnellen Ausweichmanövern als hinderlich erweisen, jedoch wäre ich persönlich nicht für ein drastisches Verbot, sondern für eigenverantwortliches agieren.

Du verstehst meine Aussage nicht. Ich stimme der absolut zu - das Telefonieren mit dem Handy schränkt den Fahrer in seiner Handlungsfähigkeit ein. Nur warum darf ich dann rauchen oder essen am Steuer? Bei ner Zigarette ist es sogar wesentlich dramatischer: Niemand würde jemals im Leben auf die Idee kommen, eine brennende Zigarette fallen zu lassen. Beim Handy würde ich sogar sagen: Das würden einige in einer brenzlichen Situation fallen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Du verstehst meine Aussage nicht. Ich stimme der absolut zu - das Telefonieren mit dem Handy schränkt den Fahrer in seiner Handlungsfähigkeit ein. Nur warum darf ich dann rauchen oder essen am Steuer? Bei ner Zigarette ist es sogar wesentlich dramatischer: Niemand würde jemals im Leben auf die Idee kommen, eine brennende Zigarette fallen zu lassen. Beim Handy würde ich sogar sagen: Das würden einige in einer brenzlichen Situation fallen lassen.

Hierbei stimme ich durchaus mit dir überein, ich bin jedoch Nichtraucher, folglich ist dies für mich nicht relevant 😉 . Ein Wurstbrötchen oder ein Mobiltelefon kann ich allerdings fallen lassen, eine brennende Zigarette eher nicht.

Meines Erachtens muss nicht alles durch den Gesetzgeber reglementiert werden, sondern sollten die (rauchenden) Fahrzeugführer hierbei eigenverantwortlich die korrekte Entscheidung treffen, ob sie das Risiko eingehen, und während der Fahrt rauchen, oder hierfür eine Pause einlegen.

Beim Essen sehe ich kein Problem, zudem fehlt mir häufig auch die Zeit für einen Restaurantbesuch. Da ich selbständig bin, habe ich keine fixen „Mittagspausen“, sondern muss häufig, wenn ich mich nachmittags mit einem Kunden treffe, auch während der Mittagszeit unterwegs sein.

Gruß,
SUV-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von SUV-Fahrer


Meines Erachtens muss nicht alles durch den Gesetzgeber reglementiert werden, sondern sollten die (rauchenden) Fahrzeugführer hierbei eigenverantwortlich die korrekte Entscheidung treffen, ob sie das Risiko eingehen, und während der Fahrt rauchen, oder hierfür eine Pause einlegen.

Genau das ist doch der Punkt.

Muß wirklich alles reguliert und vorgeschrieben werden, oder ist es nicht wesentlich besser und letztlich auch effektiver die Entscheidung für eine verantwortungsvolle Handlungsweise im Rahmen von Rücksicht und Vorsicht dem einzelnen Individuum zu überlassen. Natürlich wird es immer Personen geben die Fehlentscheidungen treffen und sich falsch und unverantwortlich verhalten. Die Vorstellung hier durch strenge Regularien Abhilfe schaffen zu können, ist aber mehr als blauäugig, insbesondere wenn es sich dabei um Verbote handelt, die klar erkennbar hirnrissig sind und dementsprechend so gut wie keine Akzeptanz in der Bevölkerung besitzen.

Es läßt sich nun mal niemandem vermitteln, warum man am Steuer eines Fahrzeuges fast alles machen kann was man will, nur das Handy darf man noch nicht mal mit dem kleinen Finger berühren. Sorry, aber sowas kann man einfach nur noch als hochgradigen Schwachsinn bezeichnen. Wer nun als Konsequenz hieraus noch andere Verbote fordert, der muß sich darüber klar sein wohin ein solcher Weg dann führt - oder will man wirklich dann auch noch das Nasepopeln gesetzlich regeln?

Guten Abend.

hier muss ich doch widersprechen, denn so einfach ist es m.E. nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Muß wirklich alles reguliert und vorgeschrieben werden, oder ist es nicht wesentlich besser und letztlich auch effektiver die Entscheidung für eine verantwortungsvolle Handlungsweise im Rahmen von Rücksicht und Vorsicht dem einzelnen Individuum zu überlassen.

Das finde ich blauäugig, denn es zeigt sich doch leider in allen möglichen Lebensbereichen, dass es mit dem verantwortungsvollen und rücksichtvollen Umgang miteinander nicht weit her ist.

Zitat:

Natürlich wird es immer Personen geben die Fehlentscheidungen treffen und sich falsch und unverantwortlich verhalten.

Genau. Und das ist solange kein Problem, wie es um die ausschließliche Selbstgefährdung geht.

Lass Radfahrer und sogar Moped-Fahrer die Helme zu hause lassen, weil es cool ist. Lass den Gurtmuffel auf den Gurt verzichten, weil er ihn einengt.

Völlig egal.

Bitter für die Krankenkassen, die Kosten für die Dummheit zahlen und unangenehm für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei, die die Reste einsammeln und die Angehörigen verständigen müssen.

Aber nicht unser Bier.

Sobald das "eigenverantwortliche Handeln" aber andere gefährdet, sieht es anders aus.

Hier hilft leider nur die Strafandrohung. Und je drakonischer die ausfällt, desto wirksamer ist sie.

Leider sind wir Menschen offenbar genau so schlicht gestrickt: Wer weiß, dass die heiße Herdplatte Schmerz bereitet, lässt die Finger davon. Wer es nicht weiß, denkt, dass es schon gut gehen wird, weil er die Gefahr ja einschätzen kann.

Und genau daran, an eben dieser Einsichtsfähigkeit, hapert es eben in der Regel.

Diesen Mangel ersetzt die Androhung empfindlicher Strafen.

Warum fahren in der Schweiz und in den Niederlanden alle so brav auf der Autobahn und geben richtig Gas, sobald sie die Grenze passiert haben? Weil sie wissen, dass es dort richtig weh tut, wenn man erwischt wird. In der Schweiz erscheinen unsere Bußgelder lachhaft, wenn man bedenkt, dass dort 21 km/h auf der Bahn schon 260 Fränkli kosten (bei uns 40 EUR).

Zitat:

Die Vorstellung hier durch strenge Regularien Abhilfe schaffen zu können, ist aber mehr als blauäugig, insbesondere wenn es sich dabei um Verbote handelt, die klar erkennbar hirnrissig sind und dementsprechend so gut wie keine Akzeptanz in der Bevölkerung besitzen.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung spielt für staatliche Regularien zum Glück keine Rolle. Wenn es danach ginge, könnte man doch die überwiegende Zahl aller Verbotsnormen abschaffen, denn es gibt bei jeder einzelnen Norm jemanden, der dagegen verstößt und sie genau in seinem Fall, unverhältnismäßig, willkürlich oder hirnrissig findet.

Zitat:

Es läßt sich nun mal niemandem vermitteln, warum man am Steuer eines Fahrzeuges fast alles machen kann was man will, nur das Handy darf man noch nicht mal mit dem kleinen Finger berühren. Sorry, aber sowas kann man einfach nur noch als hochgradigen Schwachsinn bezeichnen.

Hier hilft der Blick in die Praxis. Ich bin beruflich nun seit Jahren mit Verkehrsopfern beschäftigt.

Ich hatte einige Akten auf dem Tisch, bei denen ein Handy eine Rolle gespielt hat.

Eine Wurtssemmel war dagegen bei den Unfallursachen nie dabei.

Zufall? Oder kann man Äpfel und Birnen eben doch nicht vergleichen?

Zitat:

Wer nun als Konsequenz hieraus noch andere Verbote fordert, der muß sich darüber klar sein wohin ein solcher Weg dann führt - oder will man wirklich dann auch noch das Nasepopeln gesetzlich regeln?

Wer sich gegen Reglementierung potentiell gefährlichen Verhaltens ausspricht, muss sich aber auch vor Augen führen, was das für die Betroffenen heißt.

Und spätestens wenn etwas passiert ist, geht das Geschrei nach dem eingreifenden Staat nämlich los.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich hatte einige Akten auf dem Tisch, bei denen ein Handy eine Rolle gespielt hat.
Eine Wurtssemmel war dagegen bei den Unfallursachen nie dabei.
Zufall? Oder kann man Äpfel und Birnen eben doch nicht vergleichen?

Stimme an sich mit Dir überein, bis auf den Punkt mit der Wurstsemmel. Mir kann doch keiner erzählen, dass nicht auch das Rauchen am Steuer oder andere sinnvolle Tätigkeiten so sehr vom Fahren ablenken, dass dadurch Unfälle passieren. Beim Handy lässt sich das anhand des Gesprächsprotokolls halt leichter nachvollziehen. Der Gesetzgeber wäre m.E. gefordert, entweder eine allgemeine StVO-Regel zu formulieren, die jede Art der Ablenkung unter Strafe stellt oder die schlimmsten Sünden konkret zu benennen. Da sollen sich die schlauen Köpfe in der Legislative mal den Kopf zermartern. Wofür gibt es denn den riesigen Beamtenapparat in den Ministerien?

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