Handyfotos von Rowdys machen erlaubt?
Tach!
Hatte heute eine amüsante Situation, bei der ich mal wieder dachte, man müsste ihn anzeigen....aber man tuts ja leider nicht.
Situation (obwohl für die Frage unerheblich):
AB-Auffahrt mit Zuflussregelung. Mein Vordermann fährt extrem langsam an, aber ich habe ja eh rot. Als ich grün habe ist er hinter der Kurve verschwunden, aber immer noch auf dem Beschleunigungsstreifen, den er aber als Anrollstreifen fehlinterpretiert. Ich beschleunige normal und ordne mich auf die rechte Spur der AB ein. Dann bin ich auf seiner Höhe (rechne natürlich mit allem) und es passiert: Mit dem Lenkradbewegen löst er den Blinker aus und zieht rüber, ich muss - obwohl gerade selbst nur 100 km/h schnell - ziemlich abbremsen. Also fängt er sich ne Lichthupe. Soweit, so normal.
Dann fahre ich auf der linken Spur an ihm vorbei und als ich schon vorbei bin gibt er Gas um dann rechts neben mir mir einen Vogel zu zeigen. Ich signalisiere ihm, dass er hätte beschleunigen sollen und will meine Fahrt fortsetzen, als der nach links zieht und mich abdrängt. Ab hier hörte mein Spaßverstand auf, jetzt wurde es gefährlich.
Also zückte ich mein Handy und fotografierte sein Heck (ich musste ja in die Eisen) wegen Nummernschildes und dann auf gleicher Höhe noch die Fratze des Fahrers.
Jetzt meine Frage: Wenn ich ihn jetzt anzeigte, würde ich nicht auch einen drauf kriegen wegen Handynutzung? Wenn ja, hätte ich denn einen Fotoapparat nehmen dürfen???
Übrigens: Er hatte einen Hybrid. Ist ja löblich, aber auch dort sollte der Sparwahn nicht dazu führen, dass man auf Beschleunigungsstreifen kein Gas gibt (wobei das langsame Beschleunigen eh viel mehr Energie kostet).
Zu guter Letzt: Ich hab eh keinen Bock die Wurst anzuzeigen, mich interessiert nur die Frage des Fotografierens in so einer Situation.
Auf der AB war übrigens TL 120km/h. Also genug Zeit für Fotos. Da kann man sogar Bilder malen mit Tempomat. 😛
Beste Antwort im Thema
Meine Kommentare in kursiv:
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Mich hat mal in Hamburg ein
junger irrelevant
südländischer irrelevant
Bmw irrelevant Fahrer
auf der Autobahn abgedrängt, ohne Grund, vermutlich wegen Berliner Kennzeichen. Ich hab ihn dann gejagt und auf der mittleren Spur ausgebremst, ausgestiegen und wollte ihn verprügeln, er ist dann aber rechts an mir vorbei gerast und ich bin dann auch weiter gefahren, mehrere Fotos durch meine Beifahrer, aber man konnte sein Gesicht nicht erkennen, weil er es sich zugehalten hat = Anzeige eingestellt.
Für das Fettgedruckte gehört dir nicht nur der Lappen weggenommen, sondern sogar Knast! Unfassbar, dass jemand so etwas macht und noch unfassbarer, dass jemand seine Dummheit hier so öffentlich präsentiert.
137 Antworten
Ok, dann kenn ich dich nicht.
OT ist hier doch längst alles: Ich fragte ja, ob das Fotografieren (in der Situation) mit Handy erlaubt ist. Dazu schrieb ja nur Drahke das, was ich vermutete. Aber gerne BTT.
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Es gibt da was wie gerechtfertigter Notstand...dieser könnte die Benutzung eines Handy"s unter bestimmten Faktoren legalisieren! 😉
Naja, aber wohl nur um Leben zu retten, aber nicht zum Fotos machen?! Also wenn ich z.B. von chrysler gejagt werden würde und angst hätte, gleich auf fresse zu kriegen, dürfte ich bestimmt per Handy die Polizei anrufen....aber Fotos machen?!
Aber die nicht explizit verbotene Verwendung eines Fotoapparates ist doch sicher auch illegal, oder?
Ein fotografierender Fahrzeugführer verstößt aber hiergegen:
StVO:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Er hat definitiv falsch gemacht:
1. Viel zu langsam beschleunigt (ich hatte noch eine Rotphase der Zuflussregelung nach seinem Start!)
2. Er ist aufgefahren, obwohl dort keine Lücke war.
3. Er hat mich danach abgedrängt als bewussten, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
1. Was ist viel zu langsam? Langsamer als dir lieb ist? So eine Rotphase dauert höchstens 1-2 Sekunden. Wenn es dann vielleicht noch leicht bergauf geht und der Andere etwas untermotorisiert war ist da nicht viel Vorsprung rauszufahren.
2. Schon mal dran gedacht, dass du in seinem toten Winkel warst und er nicht damit gerechnet hat, dass hinter ihm bereits der nächste "Auffahrer" auf die rechte Spur ist, die beim Schulterblick noch leer war?
3. Da gibt es nichts zu verteidigen. Da muss sich jeder Autofahrer besser im Griff haben.
Ich sag mal so, ihr habt beide nicht ganz astrein und mit der nötigen Gelassenheit reagiert. Das Abdrängen war scheisse, aber mal ehrlich. Hätte es dich so viel Zeit gekostet eben zu warten bis er aufgefahren ist und ihn 10 Sekunden später zu überholen? Dadurch wäre die ganze Situation von Anfang an entschärft worden.
Das würde für mich einen guten Autofahrer ausmachen.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ich sag mal so, ihr habt beide nicht ganz astrein und mit der nötigen Gelassenheit reagiert. Das Abdrängen war scheisse, aber mal ehrlich. Hätte es dich so viel Zeit gekostet eben zu warten bis er aufgefahren ist und ihn 10 Sekunden später zu überholen? Dadurch wäre die ganze Situation von Anfang an entschärft worden.Das würde für mich einen guten Autofahrer ausmachen.
Natürlich wäre auch das möglich. Finde ich aber auch nicht immer richtig: Man darf andere natürlich nicht gefährden, aber man sollte solchen Leuten schon klar machen, dass ihr Verhalten falsch war. Daher ja auch die Lichthupe. Wirklich brenzlig war das ja (noch) nicht.
Hier gehts ja nicht darum, dass einer "etwas langsamer als ich" fuhr, sondern deutlich zu langsam. Wohl 99% aller Autofahrer hätten über diese Beschleunigungsorgie den Kopf geschüttelt.
Bis jetzt war ich in meiner persönlichen Einstellung in diesem Fall recht neutral.
Jetzt haben Sie aber die Katze aus dem Sack gelassen.
Sinngemäss.wer was falsch macht dem darf man auch mal zeigen.
MPU verdächtig.
Viel fällt mir zu dem Thread nicht ein. Ausser vielleicht schade, dass hintendran nicht die Grünen mit ´nem Filmteam waren 🙄
Wenn ich so einen vornedran habe, dann gibt es für mich 2 Möglichkeiten:
1. Auf die "rechte" Spur und warten bis der Typ ausgeschlafen hat und auch die Spur wechselt und wenn links frei is: Cya.
2. Wenn alles frei, runterschalten und links ganz links rüber.
Aber ätschibätsch ich war als Erster auf der rechten Spur und Du musst jetzt warten bis ich vorbei bin is kindisch.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Es gibt da was wie gerechtfertigter Notstand...dieser könnte die Benutzung eines Handy"s unter bestimmten Faktoren legalisieren! 😉
Könnte in dem Fall in der Tat passen.
Fotoknipsen des Anderen ist ohnehin legal - Persönlichkeitsrechte wären da eine andere Baustelle, die hier aber nicht greift.
Das mit dem Handy ist etwas kniffelig, aber ich würde da keine Probleme auf der Wache erwarten. Bei ähnlicher Lage hat die Rennleitung auch keine Probleme damit, über Handy angerufen zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Ein fotografierender Fahrzeugführer verstößt aber hiergegen:StVO:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Nö - Handy-Nutzung ist zwar pauschal verboten. Aber wenn man mit der Nutzung gravierendere Verstöße dokumentieren oder melden will, bleibt man in aller Regel straffrei.