Handy zur Navigation erlaubt?!
Hallo,
ich hatte heute eine interessante Situation:
Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.
Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.
Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.
Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?
Vielen Dank schon mal, Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:
Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.
@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?
Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!
Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.
108 Antworten
Nicht nur nach §23 StVo, das geht sogar noch weiter.....
https://www.noz.de/.../...r-navi-programmieren-haertere-strafen-drohen
HandY : https://www.rechtsindex.de/.../...-23-stvo-handy-co-waehrend-der-fahrt
Manchmal checkst du wirklich nicht die Lage, Bernd.
Aber du kannst das? Du kannst doch lesen, dann mach es mal und verstehe das gelesene.....
Die aktuelle Rechtslage und der aktuelle Wortlaut der StVO wurden hier schon mehrfach genannt. Was soll jetzt also deine ergooglete Pressemeldung, die älter als ein Jahr ist und die von der Änderung der StVO berichtet?
Ähnliche Themen
Es ging außerdem darum, ob es einen Unterschied zwischen nachgerüsteten und originalen Geräten gibt. Dazu sagen die Pressemitteilungen nichts.
Die Art der Bedienung ist zumindest die gleiche. Egal ob fest eingebaut oder mittels Halterung nachgerüstet.
Ich denke, dass es von 1000 Wachtmeistern 999 egal ist ob ich das Teil bediene, solange ich es dabei nicht in der Hand halte.
Wir können das hier noch viele male anregen, die Leute, die das Handy unbedingt im Auto haben wollen, werden es nicht verstehen wollen. So ist das halt.
Dann sollen sie dafür auch zahlen.....
Jetzt kommen wir der Sache näher. Du bist der Meinung, dass Smartphones im Auto nichts verloren haben und die Nutzung deshalb pauschal bestraft werden sollte.
@Lagebernd: wieso sollte es mehr ablenken, das GPS im Handy zu bedienen, das in einer Halterung zb an den Luftduschen befestigt ist, als das Fest eingebaute?
Lies die Gesetze ..... es geht nicht um meine Meinung!
Und versteh mal die Anderen, die es nicht machen.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 18. November 2018 um 10:31:25 Uhr:
@Lagebernd: wieso sollte es mehr ablenken, das GPS im Handy zu bedienen, das in einer Halterung zb an den Luftduschen befestigt ist, als das Fest eingebaute?
Frag doch den Gesetzgeber.....
Der nächste Gesetzentwurf ist schon in Arbeit......
Ich lese das Gesetz und sehe keine Unterscheidung zwischen Handy in der Halterung und dem Infotainmentsystem des Autos. Bei beiden handelt es sich um ein
„elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“
Die Voraussetzungen des Paragraphen 23 Ia, S.1. Nr 1 und 2 müssen übrigens kumulativ vorliegen.
Welches davon kann ich mit Sprachsteuerung sicher bedienen? Das dürfte entscheidend sein.
Ich habe jetzt um mein Handy eine Gipseinschalung gebastelt. Damit kann ich endlich sorgenfrei, da fest verbaut, Pokemons jagen während der Fahrt. Danke!
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 18. November 2018 um 22:23:29 Uhr:
Ich habe jetzt um mein Handy eine Gipseinschalung gebastelt. Damit kann ich endlich sorgenfrei, da fest verbaut, Pokemons jagen während der Fahrt. Danke!
Das geht auch online während der Fahrt über den Hotspot mit den Mitfahrern. Bloß an der Ampel Pause machen, da wird man beobachtet. In der Wartezeit kann man dann die Score Listen vergleichen.