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Handel Handwerkversicherung zugelassenes Fzg. mitgeben ?

Hallo in die Runde,

ein Händler möchte mein Fzg. abholen und hat mir gesagt er hat eine sogenannte Handel Handwerksversicherung... d.h. ich lasse mein Fzg. angemeldet und er macht rote Nummern drauf und für diese Überführung ist dann quasi seine Versicherung zuständig... hat da jemand schon sowas gehört bzw. selbst praktiziert ?

Danke

Beste Antwort im Thema

95 bzw. 122 vvg

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Rote Nummern dürfen nicht auf ein zugelassenes Fahrzeug, die sind nur für nichtzugelassene Fahrzeuge gedacht (und natürlich auch versichert).
Da ist was faul und ich würde den dem definitiv nicht angemeldet übergeben.
Ein entsiegeltes Kennzeichen darf bis 23.59Uhr des selben Tages noch bewegt werden (allerdings über die Originalversicherung versichert).

Gruß Metalhead

Genauso dachte ich mir es auch ... also am besten auf Nummer Sicher gehen und das Auto abmelden und Gut ist...

Wenn er doch rote Nummern hat, spricht doch sowieso nichts gegen eine Abmeldung 😕

Abholung Sonntag ist natürlich ungünstig, da hat wirklich nirgendwo eine Zulassungsstelle offen.
Samstag wäre ja eventuell möglich. Morgens abmelden und dann den Tag noch mit dem Auto fahren.

Anderen Termin vereinbaren ist nicht möglich?

Alles kein Problem. Bitte einen Kaufvertrag machen (auch wenn das Fahrzeug verschenkt wird).
Im Kaufvertrag muss der Käufer vermerkt sein (Bitte Ausweis zeigen lassen und Pass-Nr. aufschreiben.)
Dazu Tag und Uhrzeit der Übergabe vermerken. (ab dem Zeitpunkt seid ihr aus dem Schneider).
Und vermerken bis wann das Fahrzeug ab- oder umgemeldet sein muss. Im normalfall 3 Werktage.

Kopie vom Kaufvertrag an Euren Versicherer und die Zulassungsstelle.

Sollte es jetzt noch Punkte, Strafzettel oder Unfälle geben, seid Ihr auf der sicheren Seite.
Sollte das Fahrzeug nicht rechtzeitig ab- oder umgemeldet werden, so könnt Ihr den Mehraufwand (zum Beispiel KFZ-Versicherung) zivilrechtlich beim Käufer geltend machen. Ist abr normal nicht notwendig, da die meisten profesionell sind zumal er einen KFZ-Handel betreibt.

Die ständige Rote Nummer vom Händler kann er auf jedes Fahzeug drauf machen, egal ob an oder abgemeldet! Er meldet monatlich seine Fahrzeuge der Versicherung und zahlt dann je Stückzahl eine Prämie für 1 oder mehrere rote Nummern.

wenn du das fahrzeug auf eigenem grund abstellen kannst, einfach am samstag abmelden und ihm am sonntag übergeben.

sonst:
anderen Termin ausmachen.

Mit dem Kaufvertrag geht der Vertrag zwar in der Tat auf den Erwerber über. Die Zeit und Nerven würde ich mir aber ersparen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 17:25:01 Uhr:



Mit dem Kaufvertrag geht der Vertrag zwar in der Tat auf den Erwerber über.

Mit dem Kaufvertrag allein geht nichts auf den Erwerber über.

Was soll denn der Übergang eines Kaufvertrages auf den Erwerber sein? Sowas gibt es nicht.

O.

Doch, doch gibt es.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 20:16:21 Uhr:


Doch, doch gibt es.

Beispiel bitte.

O.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 21:00:54 Uhr:


95 bzw. 122 vvg

Aufgrund der Formulierung "Mit dem Kaufvertrag geht der Vertrag zwar in der Tat auf den Erwerber über" war mir nicht klar und aus dem Zusammenhang auch nicht zu sehen, dass mit "Vertrag" der Versicherungsvertrag gemeint war. Ein Missverständnis aufgrund einer verkürzten Formulierung.

O.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 21:00:54 Uhr:


95 bzw. 122 vvg

Ergänzung nach Durchlesen des §§ 95:

§ 95 VVG spricht von Veräusserung des Fahrzeuges.
Da Kaufvertrag keine Veräusserung ist, muss auch das Fahrzeug übergeben werden, damit der Versicherungsvertrag übergeht. Stimmt also, dass mit Kaufvertag alleine kein Vertrag übergeht.
Entsprechendes wird daher auch in den Anzeigen an Finanzamt und Zulassungsbehörde bestätigt (s. z.B. ADAC Verkaufsformular).

O.

Naja wir haben in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz. Ein Fahrzeug auf unseren Straßen muss versichert sein.
Der Kaufvertrag besteht aus mehreren Dingen. 1. Muss ich das Fahrzeug mit Schlüssel und Brief übergeben und 2. muss ich den vereinbarten Betrag voll erhalten haben. Erst dann ist der Kaufvertrag beiderseitig erfüllt.

Sobald dies erfolgt geht die Versicherung vom Verkäufer auf den Erwerber über. Der Verkäufer hat kein Kündigungsrecht. Er muss dem Versicherer am besten durch einen Kaufvertrag mitteilen, dass er das Fahrzeug an XYZ verkauft hat. Die Versicherung kann dem Käufer mit 14 tägiger Frist kündigen bzw. wenn der Käufer das Fahrzeug ab- oder ummeldet endet die Versicheurng automatisch.
Sollte bis dahin ein Schaden enstehen, muss die Versicherung des Verkäufers bezahlen. Es würde ein Kurzfristiger Vertrag auf den Käufer ausgestellt. Also der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers ist nicht gefährdet.

Darum ist ein Kaufvertrag auch bei einer Schenkung oder Verkauf für 0 Euro wichtig! Kaufverträge gibt es im Internet, beim ADAC oder den meisten Versicherungen, Auto-Seiten, und spezialisierten Rechtsanwälten.

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