ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halteverbot wegen Straßenreinigung auch an Feiertagen?

Halteverbot wegen Straßenreinigung auch an Feiertagen?

Themenstarteram 30. April 2012 um 15:35

Ich wohne in einer 30 er Zone und hier ist Dienstags zwischen 10 und 12 uhr Halteverbot wegen der Straßenreinigung.

Da Morgen aber Feiertag ist und ich nicht Arbeiten gehe stehe ich jetzt auf der Straßenseite wo normalerweise dann Morgen halteverbot ist.

Deshalb frage ich mich ob dieses Halteverbot mit zusatzschild für Straßenreinigung auch an Feiertagen gilt. Die Straßenreinigung und die Müllabfuhr werden morgen wohl nicht arbeiten und somit würde mein Auto eben auch niemanden behindern.

 

Beste Antwort im Thema

Wenn es an Feiertagen nicht gelten würde, dann würde das so drunter stehen.

Ich wage jetzt mal zu bezweifeln, dass genau am 1. Mai in diesen zwei Stunden eine Politesse dort Jagd auf Parksünder macht aber das musst Du natürlich für dich allein entscheiden. :)

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Es gilt.

Obs verwarnt wird kann dir keiner sagen. ;)

 

auch vielleicht mal gut zu wissen:

"werktags" bedeutet Montag - Samstag.

Wenn es an Feiertagen nicht gelten würde, dann würde das so drunter stehen.

Ich wage jetzt mal zu bezweifeln, dass genau am 1. Mai in diesen zwei Stunden eine Politesse dort Jagd auf Parksünder macht aber das musst Du natürlich für dich allein entscheiden. :)

am 30. April 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es gilt.

Obs verwarnt wird kann dir keiner sagen. ;)

 

auch vielleicht mal gut zu wissen:

"werktags" bedeutet Montag - Samstag.

Aber wiederrum ausgenommen die gesetzl. Feiertage.

MFG Thomas

Da könnte man ebenso die Frage stellen, ob die Tempo 30 vor Schulen morgen auch gelten oder ob man nicht doch 50 fahren kann, da ja keine Schule ist.

Verkehrsschilder gelten so wie es drauf steht, ob es Sinn macht oder nicht.

am 30. April 2012 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Da könnte man ebenso die Frage stellen, ob die Tempo 30 vor Schulen morgen auch gelten oder ob man nicht doch 50 fahren kann, da ja keine Schule ist.

Verkehrsschilder gelten so wie es drauf steht, ob es Sinn macht oder nicht.

Solange da keine Uhrzeit beisteht, gelten die 30 rund um die Uhr an allen Tagen.

MFG Thomas

Wenn die Straßenreinigung an dem Tag ausfällt weil ein Feiertag ist, gibt es keine Berechtigung für das Schild, d.h. es gilt nicht.Der Zusatz ist an ein bestimmtes Ereignis gebunden.Das hat mit den 30er Schildern vor Schulen nichts zu tun.Die gelten auch an Feiertagen da die Schulhöfe als Spielplätze freigegeben sind und somit ein Schutzraum besteht.

Wo, in welchem Bundesland oder Stadt sind die als Spielplätze freigegeben?

Aber grundsätzlich richtig, z. B. gibts auch "Lesenächte" man ist also auch nachts nicht sicher ob nicht Kinder da sind, Klassenfahrten, Exkursionen...

 

Und woher weißt du ob die Straßenreinigung nicht doch kommt?

Bei der Müllabfuhr könnte man streiten, da gibts Kalender.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wo, in welchem Bundesland oder Stadt sind die als Spielplätze freigegeben?

 

 

Und woher weißt du ob die Straßenreinigung nicht doch kommt?

Bei der Müllabfuhr könnte man streiten, da gibts Kalender.

1. Bei uns in NRW z.B.

2. Bei der Straßenreinigung gibt es auch Pläne, gibt es bei uns im Internet.Einfach mal nachfragen.Wird die Straße auch an Feiertsgen gereinigt gilt das Schild natürlich auch.Allerdings kann ich mir das bei der Finanzlage der Städte kaum vorstellen - da müssen Zuschläge bezahlt werden.....:D

 

Hm schade, für die Reinigung gibts hier keine Pläne im Internet.

Zur Not könnte bei einem Knöllchen aber ein Richter entscheiden. Nur wie ist eben die Frage...

 

OT:

Spielplatz

liegt Aachen-Hanbruch in NRW?

http://www.aachener-nachrichten.de/artikel/1748107

Demnäch wären auch in NRW nicht alle Pausenhöfe Spielplätze

Themenstarteram 30. April 2012 um 19:00

Naja ich habe jetzt erstmal beide Autos umgeparkt.

Die umwelt wird es mir danken.

Aber nicht das ich beim nächsten mal ein Ticket bekomme wegen sinnlosem umher fahren oder wie sich das nennt.

Ich selber komme aus Duisburg. Also auch aus NRW: Und wenn ich mich richtig erinnern kann dann stand an der einen schule damals etwas von Spielplatz oder ähnliches bis 18 oder 19 uhr bzw bis zum einbruch der Dunkelheit.

Aber das war auch nicht auf allen schulhöfen so.

Aber bei mir in der gegend hatten die vor ein paar jahren an den Schulen auch die zusatzschilder zu den 30 kmh geändert. Erst stand da Werktags zwischen 6 und 20 h. Irgendwann wurde dann das Werktags weg gemacht so das die 30 eben auch an sonn und Feiertagen gelten.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn die Straßenreinigung an dem Tag ausfällt weil ein Feiertag ist, gibt es keine Berechtigung für das Schild, d.h. es gilt nicht.Der Zusatz ist an ein bestimmtes Ereignis gebunden.Das hat mit den 30er Schildern vor Schulen nichts zu tun.Die gelten auch an Feiertagen da die Schulhöfe als Spielplätze freigegeben sind und somit ein Schutzraum besteht.

Wenn die Straßenreigung an dem Tag (Werktag) ausfällt, weil der Betriebsausflug stattfindet, dürfte es dann nach der o.a. Logik auch keine Berechtigung für das Schild geben.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn die Straßenreinigung an dem Tag ausfällt weil ein Feiertag ist, gibt es keine Berechtigung für das Schild, d.h. es gilt nicht.Der Zusatz ist an ein bestimmtes Ereignis gebunden.Das hat mit den 30er Schildern vor Schulen nichts zu tun.Die gelten auch an Feiertagen da die Schulhöfe als Spielplätze freigegeben sind und somit ein Schutzraum besteht.

Wenn die Straßenreigung an dem Tag (Werktag) ausfällt, weil der Betriebsausflug stattfindet, dürfte es dann nach der o.a. Logik auch keine Berechtigung für das Schild geben.

O.

Richtig. Da auf dem Schild der Wochentag und eine bestimmte Uhrzeit genau benannt wurden, bleibt es gültig. Bei aller Unsinnigkeit für den morgigen Tag. Anders wäre es mit dem Zusatz werktags, dann wäre es normalerweise von Montags-Samstags gültig, mit Ausnahme der Feiertage.

Formal wäre also ein Knötchen richtig, aber ich denke, es würde trotzdem keines geben. Morgen fährt doch keine Straßenreinigung. Hoffe ich jedenfalls für die Jungs...

am 30. April 2012 um 19:44

Es heißt immer noch HALTVERBOT!

 

Des weiteren gilt es wie bereits erwähnt, so wie es gedruckt ist....da ist kein Ermessen für eigene Interpretationen...;)

am 30. April 2012 um 21:33

Ich würde eher damit rechnen, daß noch mehr Politussen unterwegs sind und genau auf den Fehler spekulieren: "heut kann man da eh parken".

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halteverbot wegen Straßenreinigung auch an Feiertagen?