Halteverbot?
Guten Tag,
weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:
Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.
Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).
Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...
Beste Antwort im Thema
Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.
Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .
Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .
Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.
Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .
Giovanni.
124 Antworten
Zitat:
@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 09:16:57 Uhr:
StVOZitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:10:39 Uhr:
Wodurch soll es denn verboten ein?
Dann schreib doch mal, wo das stehen soll. Behaupten kannst du vieles …
Dort ist Sonntags Parkverbot weil dort seit über 20 Jahren jeden Sonntag ein Flohmarkt auf dem Parkplatz in Berlin Friederichshagen ist
Es geht nicht darum, ob dort seit langem sonntags Flohmarkt ist, weil das beispielsweise ein Auswärtiger nicht weiß. Es geht nur darum, dass es weder durch ein Schild noch durch die StVO sonntags verboten ist, dort zu parken.
Nochmal die Frage: Wo in der StVO soll es denn stehen, dass es verboten ist?
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:25:43 Uhr:
Dann schreib doch mal, wo das stehen soll. Behaupten kannst du vieles …Zitat:
@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 09:16:57 Uhr:
StVO
Du hast tatsächlich keine Ahnung von der StVO 😁😁😁
§2.1 - Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen; und da ist keine Fahrbahn, nicht mal eine Straße, sondern nur eine große befestigte Fläche.
Ähnliche Themen
Ah so, dann dürfen die Fahrzeuge ja Montag bis Samstag auch nicht dort parken, weil das deiner Meinung nach ja kein Fahrbahn ist. Komisch nur, dass das als Parkplatz ausgeschildert ist. Alles klar …
Ein Blick in die StVO zeigt dir:
§2 Begriffsbestimmungen.
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
[…]
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;
Demnach ist jeder auch unbefestigte Parkplatz eine Fahrbahn. Soviel zu deiner Ahnung …
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:42:37 Uhr:
Ah so, dann dürfen die Fahrzeuge ja Montag bis Samstag auch nicht dort parken, weil das deiner Meinung nach ja kein Fahrbahn ist. Komisch nur, dass das als Parkplatz ausgeschildert ist. Alles klar …Ein Blick in die StVO zeigt dir:
§2 Begriffsbestimmungen.
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
[…]
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;Demnach ist jeder auch unbefestigte Parkplatz eine Fahrbahn. Soviel zu deiner Ahnung …
Und wieso hast Du nicht das Wort "bestimmt" fett markiert?
Und wieso gibt es dann auf Parkplätzen kein "Rechts-vor-Links", wo doch immer RvL gilt, wenn sich Fahrbahnen kreuzen?
Und wenn diese Fläche eine Fahrbahn darstellt, wieso wird dann nicht am rechten Rand geparkt, wie es §12.4 verlangt, womit dann aber auch das Haltverbot aus dem Eingangspost gilt, was Du pauschal mit genau entgegengesetzter Argumentation bestreitest?
Und wieso sollte so eine Fläche als Parkplatz ausgeschildert sein, wenn man dort ohnehin parken darf?
Weil Du einfach nur Recht haben willst - dann soll es so sein.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:37:22 Uhr:
Es geht nicht darum, ob dort seit langem sonntags Flohmarkt ist, weil das beispielsweise ein Auswärtiger nicht weiß. Es geht nur darum, dass es weder durch ein Schild noch durch die StVO sonntags verboten ist, dort zu parken.Nochmal die Frage: Wo in der StVO soll es denn stehen, dass es verboten ist?
Zeichen 316 Parken und Reisen
Mit dem Zusatz Von Mo bis Sa bedeutet das an Sonntagen hier kein P+R Parkplatz ist
Rechtsgrundlage ist die StVO § 42 Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
https://www.google.de/.../...1!1s0x47a837d57145a653:0x584fb295ea16d6c2
Zitat:
@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 09:48:48 Uhr:
Und wieso hast Du nicht das Wort "bestimmt" fett markiert?Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:42:37 Uhr:
Ah so, dann dürfen die Fahrzeuge ja Montag bis Samstag auch nicht dort parken, weil das deiner Meinung nach ja kein Fahrbahn ist. Komisch nur, dass das als Parkplatz ausgeschildert ist. Alles klar …Ein Blick in die StVO zeigt dir:
§2 Begriffsbestimmungen.
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
[…]
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;Demnach ist jeder auch unbefestigte Parkplatz eine Fahrbahn. Soviel zu deiner Ahnung …
Und wieso gibt es dann auf Parkplätzen kein "Rechts-vor-Links", wo doch immer RvL gilt, wenn sich Fahrbahnen kreuzen?
Und wenn diese Fläche eine Fahrbahn darstellt, wieso wird dann nicht am rechten Rand geparkt, wie es §12.4 verlangt, womit dann aber auch das Haltverbot aus dem Eingangspost gilt, was Du pauschal mit genau entgegengesetzter Argumentation bestreitest?
Und wieso sollte so eine Fläche als Parkplatz ausgeschildert sein, wenn man dort ohnehin parken darf?
Weil Du einfach nur Recht haben willst - dann soll es so sein.
Wieso kannst du nicht einfach mal die Frage beantworten, wo das, was du behauptest, in der StVO steht? Du weichst wieder nur aus und lenkst vom Thema ab, aber das zeigt halt wieder nur, dass du dich geirrt hast und jetzt wieder mal nicht weißt, wie du aus der Nummer rauskommst. Alles klar.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 09:49:46 Uhr:
Zeichen 316 Parken und ReisenZitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:37:22 Uhr:
Es geht nicht darum, ob dort seit langem sonntags Flohmarkt ist, weil das beispielsweise ein Auswärtiger nicht weiß. Es geht nur darum, dass es weder durch ein Schild noch durch die StVO sonntags verboten ist, dort zu parken.Nochmal die Frage: Wo in der StVO soll es denn stehen, dass es verboten ist?
Mit dem Zusatz Von Mo bis Sa bedeutet das an Sonntagen hier kein P+R Parkplatz ist
Rechtsgrundlage ist die StVO § 42 Richtzeichen
Das steht dort aber nicht, dass die Regelung so ist, wie du sie auslegst. Man dürfte auch auf den Platz fahren, wenn dort gar kein Zeichen stünde.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 10:40:26 Uhr:
Das steht dort aber nicht, dass die Regelung so ist, wie du sie auslegst. Man dürfte auch auf den Platz fahren, wenn dort gar kein Zeichen stünde.Zitat:
@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 09:49:46 Uhr:
Zeichen 316 Parken und Reisen
Mit dem Zusatz Von Mo bis Sa bedeutet das an Sonntagen hier kein P+R Parkplatz ist
Rechtsgrundlage ist die StVO § 42 Richtzeichen
Es stehen aber Schilder da
Das Schild in der Einfahrt gelesen bedeutet :
Park und Reisesparplatz
für Pkw
von Mo bis Sa .
Dieses sind Gebotszeiten mit dem Unkehrschluß das Sonntags kein Park und Reiseparkplatz besteht. Zusätzlkich stehen auf dem P+ R Parkplatz noch Halteverbotsschilder um denen welche die Schilder in der Einfahrt nicht gelesen haben es nochmals kennzeichen. Ist doch logisch und einfach zu verstehen wenn man die Schilder lesen kann.
Richtig, am Sonntag ist dort kein P+R-Platz ausgeschildert. Das heißt aber immer noch nicht, dass dort automatisch Halte- oder Parkverbot herrscht. Wenn dein "Umkehrschluss" greifen würde, dürfte man nirgends parken, wo kein Parkplatzschild angebracht ist. Das sollte dir eigentlich einleuchten …
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 10:37:24 Uhr:
Du weichst wieder nur aus und lenkst vom Thema ab, ...
Wer lenkt ab, konkret: Was ist denn nun mit dem Begriff "bestimmt" auf den Du hier ganz bewusst nicht eingehst?
Zitat:
§2 Begriffsbestimmungen.
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
Du hast es doch selbst zitiert: Eine Straße ist etwas, was dafür bestimmt wurde.
Der Bestimmer ist die kommunale Behörde, die im Rahmen eines Verwaltungsvorgangs der Widmung das dann auch so bestimmt hat.
Wie kommst Du darauf, dass hier eine Widmung als öffentliche Straße vor liegt?
Insbesondere dann, wenn "Fahrbahn auf öffentlicher Straße" einen Parkplatz ausschließt, weil Parkplätze definitorische keine Straßen sind und Fahrbahnen haben..
Du hast die äußerst nette Freundlichkeit immer nur wieder neue Behauptungen aufzustellen, und die Beweisführung für das Gegenteil dann anderen zu überlassen. Jetzt mache das doch endlich mal komplett und stelle nicht hochtrabende Sätze in den Raum, bei den die relevanten Begriffe ganz zufällig in der Erklärung weggelassen werden.
Wo nimmst Du her, dass diese Fläche, die von der kommunalen Behörde als Parkplatz gewidmet und auch so ausgeschildert ist, von eben dieser kommunalen Behörde eine Widmung als öffentliche Straße hat und damit als Straße bestimmt ist?
Zitat:
@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 11:33:26 Uhr:
… Wo nimmst Du her, dass diese Fläche, die von der kommunalen Behörde als Parkplatz gewidmet und auch so ausgeschildert ist, von eben dieser kommunalen Behörde eine Widmung als öffentliche Straße hat und damit als Straße bestimmt ist?
Wo nimmst du her, ich hätte eine "Widmung als öffentliche Straße" behauptet? Du solltest posts schon auch lesen, von einer "Widmung als öffentliche Straße" habe ich nie geschrieben. Warum kommen solche haltlosen Unterstellungen von dir?
Falls dich interessiert, was "Widmung" bedeutet, kannst du hier einen kleinen Einstieg dazu finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9FenwidmungZitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 11:23:12 Uhr:
Richtig, am Sonntag ist dort kein P+R-Platz ausgeschildert. Das heißt aber immer noch nicht, dass dort automatisch Halte- oder Parkverbot herrscht. Wenn dein "Umkehrschluss" greifen würde, dürfte man nirgends parken, wo kein Parkplatzschild angebracht ist. Das sollte dir eigentlich einleuchten …
Es ist aber ein Schild angebracht welches die Zeiten klar vorgibt, wenn wie du sagst So. ist dort kein P+R erlaubt ist was darf man denn dann dort ?
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 12:02:25 Uhr:
Wo nimmst du her, ich hätte eine "Widmung als öffentliche Straße" behauptet?
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:42:37 Uhr: