Halteverbot?

Guten Tag,

weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:

Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.
Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).

Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...

Beste Antwort im Thema

Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.
Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .
Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .
Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.
Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .
Giovanni.

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Eben nicht. Schau mal bei fire-fighters post, der hat das völlig korrekt wiedergegeben. Nicht anderes als das, was ich seit 4 Seiten ebenfalls immer wieder erkläre …

Also ehrlich Leute, dass ist doch einer von den Fällen der eigentlich ganz klar ist. Ist doch eigentlich ganz einfach:

"Innerhalb einer Halteverbotszone ist das langfristige Halten und Parken verboten. Eine Halteverbotszone beginnt immer mit einem Schild und endet entweder mit einem weiteren Schild (die weißen Pfeile auf den Schildern weisen auf die Richtung der nicht zu beparkenden Zone hin) oder es endet an der nächsten Kreuzung. Gültig sind die Schilder immer auf der Seite der Straße wo Sie auch stehen, die Gegenüberliegende Seite ist wenn nicht anderweitig beschildert, zum Parken freigegeben."

Quelle: http://www.halteverbot123.de/halteverbot-lexikon-halteverbotszone.html

Kann ich nicht verstehen, warum man hier groß herumdiskutieren muss oder halb- bzw. Fehlinformationen verbreitet. Also bitte nachdenken bevor man das nächste mal anfängt Stuss zu verbreiten und Leute auf falsche Gedanken zu bringen.

Es gibt hier aber keine Halteverbotszone. Bitte selber erst mal denken …

Die alten Düwag-Straßenbahnen, die um den Parkplatz fahren, sind viel interessanter als die blöden Schilder 🙂. Die Liniennummer wäre allerdings wieder 'ne Endlos-Diskussion wert 😎

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Hallöchen an alle,

ich hatte dieses Forum fast vergessen, weil die Sachlage dank Eurer Hilfe und nach freundlichem Gespräch mit dem Ordnungsamt für mich geklärt war - nun sehe ich, was für eine wilde Diskussion daraus geworden ist!

Zum Verständnis auch für die letzten Unverstandenen hier noch mal 2 Bilder:
1. Das Schild an der Einfahrt, das den Platz als sonntags gesperrt ausweist.
2. Die Stelle, an der besagte Schilder stehen.

Und übrigens heiße ich Sabine-Lisa und nicht TE! Oder ist hier auch der Aküfi eingebrochen?

P.S. Aküfi = Abkürzungsfimmel :-))

Zitat:

@Sabinelisa schrieb am 7. Mai 2015 um 00:15:02 Uhr:


Hallöchen an alle,

ich hatte dieses Forum fast vergessen,

Und übrigens heiße ich Sabine-Lisa und nicht TE! Oder ist hier auch der Aküfi eingebrochen?

P.S. Aküfi = Abkürzungsfimmel :-))

.... das ist aber nicht gut! Wieso fragt man dann erst??

Du weißt aber schon was TE bedeutet??

Zitat:

@Sabinelisa schrieb am 7. Mai 2015 um 00:15:02 Uhr:


Zum Verständnis auch für die letzten Unverstandenen hier noch mal 2 Bilder:
1. Das Schild an der Einfahrt, das den Platz als sonntags gesperrt ausweist. …

Dieses Schild ist und bleibt unklar, es weist den Platz sonntags nicht als gesperrt aus! Von Mo-Sa ist dort Parkplatz, am So gilt dort keine Regelung. Und wo es keine Reglung gibt, darf man parken. Insbesondere gibt es keine Regelung, die das Parken am Sonntag verbietet. Vor Gericht hätte es keinen Bestand. Ich würde das Ordnungsamt mal darauf hinweisen, dass es sich an die StVO halten soll, wenn es alle anderen auch tun müssen.

Zitat:

@Sabinelisa schrieb am 7. Mai 2015 um 00:15:02 Uhr:


Zum Verständnis auch für die letzten Unverstandenen hier noch mal 2 Bilder:
1. Das Schild an der Einfahrt, das den Platz als sonntags gesperrt ausweist.

Auf diesem Platz - so lese ich die Schilderkombination - ist nur von Mo - Fr als P+R für PKW augewiesen an sonsten Halten und Parken verboten.

Wo liest du, dass "Halten und Parken verboten" ist? Grundsätzlich gilt ja: Wo es nicht verboten ist (durch Schilder oder die StVO), ist es erlaubt. Und ich sehe hier nirgends ein Verbot.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 08:34:09 Uhr:


Wo liest du, dass "Halten und Parken verboten" ist?

Wo steht, dass es Sonntags erlaubt ist?

Zitat:

Grundsätzlich gilt ja: Wo es nicht verboten ist (durch Schilder oder die StVO), ist es erlaubt.

Dort ist es durch die StVO verboten und müsste durch eine Beschilderung erlaubt sein. So wie für Mo.-Sa. für zulässig erklärt ist, nur für Sonntags gibt es keine erlaubnisgebende Beschilderung.

Ein Parkplatz wo parken verboten ist wäre eine tolle Einnahmequelle für die Stadtkasse.

Parkgebühren bingen nur 10 € Knöllchen 20 € dass ist eine :Gewinnmaximierung 😉

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 09:05:37 Uhr:


Ein Parkplatz wo parken verboten ist wäre eine tolle Einnahmequelle für die Stadtkasse

Wo steht, dass diese Fläche am Sonntag ein Parkplatz ist?

Ein Parkplatz muss als solcher ausgeschildert sein, sonst ist es keiner.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 08:56:05 Uhr:


Wo steht, dass es Sonntags erlaubt ist?

In der StVO: Wo es nicht verboten ist, ist es erlaubt. Also auch hier.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 08:56:05 Uhr:


Dort ist es durch die StVO verboten und müsste durch eine Beschilderung erlaubt sein. So wie für Mo.-Sa. für zulässig erklärt ist, nur für Sonntags gibt es keine erlaubnisgebende Beschilderung.

Wodurch soll es denn verboten ein? Ich sehe kein Verbotsschild und auch die StVO sagt nicht, dass es verboten sei.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:10:39 Uhr:


Wodurch soll es denn verboten ein?

StVO

Zitat:

Ich sehe kein Verbotsschild

Warum auch, ist über die StVO verboten.

Zitat:

und auch die StVO sagt nicht, dass es verboten sei.

Da die StVO exakt vor gibt, wo sich Fahrzeuge aufhalten dürfen, wäre es an Dir nun endlich mal aus den reinen Behauptungen herauszukommen und exakt aufzeigen, wo in der StVO aufgeführt ist, dass dort Fahrzeuge sein dürfen, sofern es keine Beschilderung erlaubt.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 09:07:37 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 09:05:37 Uhr:


Ein Parkplatz wo parken verboten ist wäre eine tolle Einnahmequelle für die Stadtkasse
Wo steht, dass diese Fläche am Sonntag ein Parkplatz ist?
Ein Parkplatz muss als solcher ausgeschildert sein, sonst ist es keiner.

Meine Ironie hast du nicht verstanden oder ?

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