Halteverbot?

Guten Tag,

weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:

Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.
Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).

Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...

Beste Antwort im Thema

Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.
Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .
Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .
Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.
Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .
Giovanni.

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 12:07:39 Uhr:


Es ist aber ein Schild angebracht welches die Zeiten klar vorgibt, wenn wie du sagst So. ist dort kein P+R erlaubt ist was darf man denn dann dort ?

Nur das, für das man eine Genehmigung hat.

Parken ist nicht, da der Bereich weder als Parkplatz noch als Straße bestimmt ist, aber ein Flohmarkt wäre möglich, wenn man sich als Marktbetreiber eine Genehmigung dafür hat ausstellen lassen.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 12:27:52 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 12:02:25 Uhr:


Wo nimmst du her, ich hätte eine "Widmung als öffentliche Straße" behauptet?
@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:42:37 Uhr:

Wo bitte liest du da etwas von einer "Widmung als öffentliche Straße"? Langsam kann ich nur noch den Kopf schütteln …

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 12:07:39 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 11:23:12 Uhr:


Richtig, am Sonntag ist dort kein P+R-Platz ausgeschildert. Das heißt aber immer noch nicht, dass dort automatisch Halte- oder Parkverbot herrscht. Wenn dein "Umkehrschluss" greifen würde, dürfte man nirgends parken, wo kein Parkplatzschild angebracht ist. Das sollte dir eigentlich einleuchten …
Es ist aber ein Schild angebracht welches die Zeiten klar vorgibt, wenn wie du sagst So. ist dort kein P+R erlaubt ist was darf man denn dann dort ?

Am Sonntag (wie auch an jedem anderen Tag) darfst du dort parken. Das Schild "Parken und Reisen" sagt lediglich, dass der Parkplatz in der Nähe des ÖPNV ist und zum Weiterfahren mit den Öffentlichen genutzt werden kann.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 12:31:18 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 12:07:39 Uhr:


Es ist aber ein Schild angebracht welches die Zeiten klar vorgibt, wenn wie du sagst So. ist dort kein P+R erlaubt ist was darf man denn dann dort ?
Nur das, für das man eine Genehmigung hat.

Parken ist nicht, da der Bereich weder als Parkplatz noch als Straße bestimmt ist, aber ein Flohmarkt wäre möglich, wenn man sich als Marktbetreiber eine Genehmigung dafür hat ausstellen lassen.

Der Parkplatz ist zwar als Parkplatz ausgeschildert, aber deiner Meinung nach "nicht als Parkplatz bestimmt"? Sind ja fundierte Aussagen …

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Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 13:18:49 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 12:27:52 Uhr:


@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 09:42:37 Uhr:

Wo bitte liest du da etwas von einer "Widmung als öffentliche Straße"? Langsam kann ich nur noch den Kopf schütteln …

Na dann wieder von vorn:

In der von Dir zitierten Definition steht "bestimmt" und da gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Entweder man leitet diese Bestimmung aufgrund des optischen Zustands ab, weil alles auf Straße hin deutet: Fahrbahn, Bürgersteig, ... oder es ist als Straße durch eine Behörde bestimmt.

Ersteres gern in Neubaugebieten, in denen der Bauherr/Bauunternehmer schon alles so weit angelegt hat, nur das "Offizielle" noch fehlt. Was hier aber nicht in Frage kommt, weil hier nichts ist, was auf "Straße" schließen lässt und auch schon vor einigen Seiten abgehakt war. Keine Straße - keine Erlaubnis zur Nutzung durch Fahrzeuge.

Zweiteres benötigt die Widmung, um als Straße bestimmt worden zu sein, was Du auch hier wieder bestreitest. Keine Straße - keine Erlaubnis zur Nutzung durch Fahrzeuge.

Wie hättest Du denn nun gern?

Wie kommst Du auf Straße, wenn weder vom baulichen Zustand der Örtlichkeit etwas auf Straße hinweist, noch eine Bestimmung einer Behörde als solche vor liegt.

Und wo ist dann der rechte Fahrbahnrand, der auf einer Straße das Parken erlauben könnte?

Einfach mal Fragen fachlich ableitend beantworten und auf Gegenfragen, sowie nicht bewiesenen Behauptungen verzichten, und nach Möglichkeit nicht wieder Dinge vorkramen, die bereits vor einigen Seiten erledigt wurden.

Vielleicht gleich als erstes die Beantwortung der Frage, wie ein Fahrbahnrand existieren kann, wo keine Fahrbahn existiert

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 13:23:52 Uhr:


Der Parkplatz ist zwar als Parkplatz ausgeschildert, aber deiner Meinung nach "nicht als Parkplatz bestimmt"? Sind ja fundierte Aussagen …

Wo ist diese Fläche Sonntags als Parkplatz ausgeschildert?

Und nun lenk doch nicht immer von den an Dich nicht nur von mir gestellten Fragen ab, sondern beantworte die doch einfach mal.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 13:21:29 Uhr:


Am Sonntag (wie auch an jedem anderen Tag) darfst du dort parken. Das Schild "Parken und Reisen" sagt lediglich, dass der Parkplatz in der Nähe des ÖPNV ist und zum Weiterfahren mit den Öffentlichen genutzt werden kann.

Soso, und was sagt, dass dies ein Parkplatz ist?

Das Schild.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 14:02:00 Uhr:


Das Schild.

Nein, das Schild gilt nur von Mo-Sa. Am Sonntag ist es so, als wäre dieses Schild nicht existent.

Und am Sonntag hat der Eigentümer der befestigten Fläche (es ist nicht Teil der Straße) eben aktuell vor einen Markt dort statt finden zu lassen. Das gibt Sonntags niemandem das Recht diese befestigte Fläche als Parkplatz zu missbrauchen.

Steht doch auf dem Schildern in post #1.

"von 5 bis 19 Uhr an Sonn und Feiertagen ist das Parken verboten" auf dem gesamten Parkplatz.

Ich weiß nicht wieso man dann soviel drumrum reden muss?? Naja, wenn´s schee macht 🙂😁

Zitat:

@kadett 16v schrieb am 7. Mai 2015 um 14:40:11 Uhr:


Steht doch auf dem Schildern in post #1. …

Es geht gerade um das Schild an der Zufahrt, nicht um das Schild aus post #1.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 14:52:46 Uhr:



Zitat:

@kadett 16v schrieb am 7. Mai 2015 um 14:40:11 Uhr:


Steht doch auf dem Schildern in post #1. …
Es geht gerade um das Schild an der Zufahrt, nicht um das Schild aus post #1.

Jaja, nur das grenzt es ja nicht aus.

Das Zufahrtschild ist einfach nur dämlich, wie vermutlich auch die Zuständigen. Ist ja ebenso schwammig wie mit den Winterreifen ;-)

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Mai 2015 um 14:02:00 Uhr:


Das Schild.

Also sind wir damit jetzt von "Straße" wirklich weg?

Weil es hier sowieso völlig unerheblich ist und nur eine Ablenkung von Dir war, da auf der Straße das Parken nicht erlaubt ist.

Also weiter, nur welches Schild?

Die Parkausschilderung ist durch das Zusatzzeichen mit Mo.-Sa. auf diese Zeiten begrenzt. Es ist das Selbe wie bei einem Tempolimit vor Schulen mit 30 und Zusatzschild Mo.-Fr. darunter: Außerhalb der angegebenen Zeiten auf den Zusatzzeichen gilt das Verkehrszeichen darüber nicht.

Das Verkehrszeichen, egal ob Parken oder Geschwindigkeitslimit, gilt am Sonntag nicht.

Somit ist immer noch die Frage an Dich:
Was erlaubt das Parken am Sonntag - ohne dass man dann dadurch auch (Samstags und) Sonntags vor einer Schule nur maximal 30 fahren darf?

Es steht immer noch deine Antwort auf die Frage "Was verbietet das Parken am Sonntag" aus.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Mai 2015 um 12:07:39 Uhr:


[...] So. ist dort kein P+R erlaubt ist was darf man denn dann dort ?

Vielleicht darf man Sonntags nur Parken ohne zu Reisen ... 😁

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