ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halteverbot - gilt es auch neben der Fahrbahn?

Halteverbot - gilt es auch neben der Fahrbahn?

Themenstarteram 1. Dezember 2019 um 9:37

Hallo,

das auf dem Foto ist eine Straße, auf der einseitig geparkt werden darf. Auf der anderen Straßenseite ist über die ganze Länge Halteverbot.

Gilt das Halteverbot nur auf der Fahrbahn oder auch auf der Aussparung neben der Straße, auf der der BMW steht?

Der steht ja nicht direkt auf der Straße, eine Ausfahrt oder ähnliches dahinter ist auch nicht. Darf er da stehen, wenn ansonsten kein Parkverbot, Privatgrundstück o.ä. verletzt?

Img-20191201
Beste Antwort im Thema

nenene, hier muss noch 20 seiten alles von jedem gesagt werden

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Klarer Fall von mangelhafter Straßengestaltung. Möglicherweise war das mal eine Zufahrt, die man allerdings nicht zurückgebaut hat. Man könnte die Fläche sowohl dem Gehweg zuordnen, sie aber auch als Parkbucht ansehen.

am 2. Dezember 2019 um 11:59

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 2. Dezember 2019 um 11:09:59 Uhr:

Wobei ich nach dem letzten Bild dazu tendieren würde, dass es formal der Gehweg ist - also parken verboten - auch wenn es faktisch wohl keine Behinderung darstellt.

Ob eine Behinderung vorliegt, kann man nicht beurteilen. Wenn ich die Straße wechseln will, steht der Wagen im Weg. Der BMW Fahrer hat nicht zu bestimmen, dass man wegen ihm ausweichen muss.

Zum Rest. Ganz klarer Gehweg.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. Dezember 2019 um 11:50:07 Uhr:

Man könnte die Fläche sowohl dem Gehweg zuordnen, sie aber auch als Parkbucht ansehen.

wie kann es eine Parkbucht sein, wenn es gar keine Bucht ist? Gehweg.

Von der Fahrbahn aus betrachtet ist das schon eine Art "Bucht".

Gäbe es dort neben dem Gehweg einen 50cm breiten Grünstreifen, sähe deine Bewertung dann anders aus?

dann könnte es ein Seitenstreifen sein, auf dem man parken dürfte. Natürlich heißt das nicht, dass die Politesse aus der Nachbarschaft meine Meinung teilt.

Es ist völlig unrealistisch, dass man einen ansonsten eher schmalen Gehweg an einer Stelle absichtlich derart verbreitert hat (ungefähr die dreifache Breite). Auch die Bordsteinabsenkung ergibt zum Queren der Fahrbahn keinen Sinn, weil es gegenüber keinen entsprechenden Gehweg gibt. Also spricht alles dafür, dass das früher mal eine Einfahrt war und nie als Gehweg gedacht war.

Damit war es zwar ursprünglich auch nie als Seitenstreifen gedacht, aber es erfüllt heute die Definition dazu (der neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße). Und weil er zum Parken auch ausreichend befestigt ist, darf er auch dafür benutzt werden.

Also: parken.

Vielleicht standen dort einmal die Glascontainer die jetzt weiter vorne zu sehen sind?

Auch wenn es ja scheinbar die Möglichkeit gibt dort legal zu parken, ich hätte keine Lust derjenige zu sein der das probiert.

Die 15€ für den „Test“ wäre ich bereit einzugehen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 2. Dezember 2019 um 11:37:41 Uhr:

Jetzt hat das Ordnungsamt aber mal die StVO durchgesetzt = weniger Stellplätze, und die Müllabfuhr muss jetzt mehr aufpassen beim Rangieren...

Eigentor!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halteverbot - gilt es auch neben der Fahrbahn?