Halteverbot - gilt es auch neben der Fahrbahn?

Hallo,

das auf dem Foto ist eine Straße, auf der einseitig geparkt werden darf. Auf der anderen Straßenseite ist über die ganze Länge Halteverbot.

Gilt das Halteverbot nur auf der Fahrbahn oder auch auf der Aussparung neben der Straße, auf der der BMW steht?

Der steht ja nicht direkt auf der Straße, eine Ausfahrt oder ähnliches dahinter ist auch nicht. Darf er da stehen, wenn ansonsten kein Parkverbot, Privatgrundstück o.ä. verletzt?

Img-20191201
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nenene, hier muss noch 20 seiten alles von jedem gesagt werden

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. Dezember 2019 um 12:47:12 Uhr:



Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 1. Dezember 2019 um 12:19:33 Uhr:


Hier ist halt die Parksituation schwierig und ich hab überlegt, ob ich mich dazu stellen kann

Ich würde es riskieren. Das Halteverbot bezieht sich nur auf die Fahrbahn, kann man also schon mal abhaken. Die Frage ist, ob sich irgendjemand durch das Parken im Bereich, in dem der BMW steht, so gestört fühlen könnte, dass derjenige dagegen vorgeht. Wer sollte das sein? Ein Radweg verläuft dort nicht. Eine Grundstücksausfahrt gibt es auch nicht, und der Gehweg verläuft zwischen der Baumreihe und dem Zaun. Also...

Dürfen Abschleppunternehmen ohen Auftrag abschleppen, wenn sie irgendwo eine verdächtige Situation sehen? Hier hat man manchmal ehct das Gefühl, di eAbschlepper "fahren Streife"

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 1. Dezember 2019 um 13:45:38 Uhr:


Dürfen Abschleppunternehmen ohen Auftrag abschleppen, wenn sie irgendwo eine verdächtige Situation sehen?

Meines Wissens nach dürfen sie das nicht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. Dezember 2019 um 11:52:56 Uhr:


Entscheidend ist die Frage, ob es sich bei der Stelle, aufDer Begriff "Seitenstreifen" ist aber nicht rechtlich definiert.

Eigentlich gibt es die:

VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 5 StVO:5. Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.

Gibt es denn auch ein Foto bei Tageslicht?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:13:59 Uhr:


Eigentlich gibt es die:
VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 5 StVO:
5. Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.

Soweit die Theorie. Ob es sich um den Seitenstreifen, den Gehweg oder eine Grünanlage handelt, kann in der Praxis aber Auslegungssache sein.

Im ersten Fall unten hat die Gemeinde wegen verbotenen Parkens auf dem Grünstreifen abkassiert.

Im zweiten Fall unten war die Gemeinde der Auffassung, das es sich um einen Seitenstreifen handelt, auf dem das Parken erlaubt ist. Ein Bürger meinte hingegen, dass es sich um verbotenes Parken auf dem Gehweg handelt.

Im dritten Fall ist – aus Sichtweise der Gemeinde – ein Grünstreifen zu sehen, auf dem das Parken verboten ist.

2018-11-28-amt-siek-hoisdorf-hamburger-abendblatt-parken
2012-12-10-seitenstreifen-gehweg-westfalenpost
2013-09-12-parken-gruenstreifen-schorfheide-moz
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Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 1. Dezember 2019 um 12:19:33 Uhr:



Hier ist halt die Parksituation schwierig und ich hab überlegt, ob ich mich dazu stellen kann

Woanders parken ist keine Option? Man kann auch ein paar Straßen weiter parken.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:48:13 Uhr:



Im zweiten Fall unten war die Gemeinde der Auffassung, das es sich um einen Seitenstreifen handelt, auf dem das Parken erlaubt ist. Ein Bürger meinte hingegen, dass es sich um verbotenes Parken auf dem Gehweg handelt.

Das linke Bild ist ein Grünstreifen und dort hat kein Auto etwas verloren. Man sieht ja schon, wie schäbig das alles ist. Alles wird kaputtgefahren, nur damit der Hobel irgendwo abgestellt wird. Außerdem sehe ich jede Menge Einfamilienhäuser, wieso hat man da keinen Stellplatz? Hauptsache grünen Rasen?

Edit: und das dritte eben eingefügte Bild ist auch wirklich ein Grünstreifen. Auch hier gilt: Parken verboten!

Zitat:

@CH76 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:52:31 Uhr:


Das linke Bild ist ein Grünstreifen und dort hat kein Auto etwas verloren.
[...]
Edit: und das dritte eben eingefügte Bild ist auch wirklich ein Grünstreifen. Auch hier gilt: Parken verboten!

Vielleicht könntest Du künftig irgendwie kenntlicher machen, dass Du hier nur Deine Privatmeinung zum Besten gibst, die mit der Rechtsprechung nicht unbedingt was zu tun hat. Danke vorab.

Zitat:

Bei einem Seitenstreifen handelt es sich somit um eine Fläche, die über einen längeren Abschnitt an der Seite einer Fahrbahn oder besser eines Fahrstreifens liegt. Sie gehören mithin nicht zur Fahrbahn. Grünflächen sind keine Streifen also auch keine Seitenstreifen. Grünstreifen hingegen können durchaus auch gleichzeitig Seitenstreifen oder besser grüne Seitenstreifen sein, wenn sie befahrbar sind.

(AG Schmallenberg, Beschl. v. 15.07.2011 – 6 OWi 2/11,

Quelle

)

Dazu aus der StVO, § 12 Abs. 4:

Zitat:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Umsonst wird dort wohl nicht abkassiert. Hoffentlich wird noch mehr kontrolliert. Wichtig ist ja nur, dass der Wagen in Sichtweite steht, wo ist ja egal.

Zitat:

@CH76 schrieb am 1. Dezember 2019 um 15:10:29 Uhr:


Umsonst wird dort wohl nicht abkassiert.

Wer wegen Falschparkens abkassiert, hat automatisch Recht? Nöh. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Versuch des Abkassierens nicht immer zum Erfolg führt, wenn ein Fall vor dem Richter landet.

Wenn ich also auf dem rechten Seitenstreifen parke, handele ich korrekt nach StVO, § 12 Abs. 4 und nicht etwa rechtswidrig. Das gilt auch dann, wenn Gras auf dem Seitenstreifen wächst.

Die Fläche gehört eindeutig zum Gehweg. Parken ist nicht erlaubt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Dezember 2019 um 23:04:51 Uhr:


Die Fläche gehört eindeutig zum Gehweg. Parken ist nicht erlaubt.

Welche jetzt? Die aus dem Ausgangspost oder der wohl gerade diskutierte Grünstreifen?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. Dezember 2019 um 15:07:14 Uhr:



Zitat:

@CH76 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:52:31 Uhr:


Das linke Bild ist ein Grünstreifen und dort hat kein Auto etwas verloren.
[...]
Edit: und das dritte eben eingefügte Bild ist auch wirklich ein Grünstreifen. Auch hier gilt: Parken verboten!

Vielleicht könntest Du künftig irgendwie kenntlicher machen, dass Du hier nur Deine Privatmeinung zum Besten gibst, die mit der Rechtsprechung nicht unbedingt was zu tun hat. Danke vorab.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. Dezember 2019 um 15:07:14 Uhr:



Zitat:

Bei einem Seitenstreifen handelt es sich somit um eine Fläche, die über einen längeren Abschnitt an der Seite einer Fahrbahn oder besser eines Fahrstreifens liegt. Sie gehören mithin nicht zur Fahrbahn. Grünflächen sind keine Streifen also auch keine Seitenstreifen. Grünstreifen hingegen können durchaus auch gleichzeitig Seitenstreifen oder besser grüne Seitenstreifen sein, wenn sie befahrbar sind.


(AG Schmallenberg, Beschl. v. 15.07.2011 – 6 OWi 2/11, Quelle)

Dazu aus der StVO, § 12 Abs. 4:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. Dezember 2019 um 15:07:14 Uhr:



Zitat:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Das dritte Bild würde ich auch recht klar als bewachsenen befestigten Seitenstreifen betrachten, Bild 1 zeigt dagegen klar einen Grünstreifen, zumindest nicht in ausreichender Breite als befahrbarer Seitenstreifen durch den Baumbewuchs.
Bei Situation 2 würde ich gerne mal versuchsweise ein paar passende Fahrzeuge auf den gegenüberliegenden Seitenstreifen abstellen ;-)

Hier nochmal das gewünschte Bild bei Tag. Der BMW steht immernoch da und hat keinen Zettel am Scheibenwischer kleben. Und eigentlich kontrollieren die hier echt streng, ich hatte schon ein paar Zettel hier in der Gegend.

Dann stelle ich mich da auch hin zukünftig 😛

Img-20191202

Wobei ich nach dem letzten Bild dazu tendieren würde, dass es formal der Gehweg ist - also parken verboten - auch wenn es faktisch wohl keine Behinderung darstellt.

Manchmal wird es von dem Ordungsamt etwas geduldet. Kann sich aber auch plötzlich ändern. Wie bei uns in der Stadt, da wurde 25 Jahre in einer Straße geparkt wie es am besten war, die Leute haben sich nicht beschwert, die Müllabfuhr kam auch durch, weil alle halb auf dem Gehweg parkten. Platz auf dem Gehweg war da.
Jetzt hat das Ordnungsamt aber mal die StVO durchgesetzt = weniger Stellplätze, und die Müllabfuhr muss jetzt mehr aufpassen beim Rangieren...

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