Halterwechsel Großvater zu Enkel - Versicherungswechsel und Rabattübertragung
Hallo liebe Motor-Talkler,
ich fahre nun schon seit einigen Jahren exklusiv den Zweitwagen meines Großvaters. Er ist sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer. Die Haftpflicht-Versicherung hat mittlerweile SF10, allerdings sind die Beiträge sehr hoch. Außerdem plane ich in der Zukunft eine eigene Auto-Anschaffung, wobei ich selbst noch keine Kfz-Versicherung abgeschlossen habe und somit eigentlich bei SF0 einsteigen würde.
Mein Plan zur Optimierung der Situation ist folgender:
Ich plane einen Halterwechsel von meinem Großvater auf mich. Damit besteht nach meinem Wissen ein Sonderkündigungsrecht bei seiner aktuellen Versicherung. Mit der Zulassung auf mich würde ich (aktuell z.B. die HUK24) eine eigene Kfz-Versicherung abschließen und die bisherige Schadensfreiheitsklasse des Vertrages für das betroffene Auto von meinem Großvaters auf mich übertragen (im akuten Fall zumindest SF7 da ich erst knapp unter 8 Jahre den Führerschein besitze).
Ist dieses Vorgehen soweit durchführbar? Nach meinem aktuellen Recherche-Stand sollte es keine Probleme geben. Die HUK24 ermöglicht auch die Rabattübertragung von Großeltern auf Enkel.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Viele Grüße,
namX
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 9. Juli 2016 um 19:59:36 Uhr:
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 9. Juli 2016 um 17:09:05 Uhr:
Günstiger wird es wohl auf alle Fälle werden.Der Opa wird einen Zuschlag für sein Alter zahlen und der abweichende Fahrerkreis kostet ja auch noch zusätzlich.
Ich kaufe auf dem Markt Dienstags 6 Eier und Samstags 8 Eier. Wie alt ist der Eiermann?
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39 Antworten
wieso 2 Monate, 1 hätte doch gereicht. Ob sich das lohnt muss jeder selbst wissen
Da spart er am 01.01.2017 mehr, wenn er auf den dann aktuellen Tarif umstellt
Du startest in 0, dann 1/2 dann nach 3 Jahren in 1. Somit kannst nach 7 Jahren FS max SF 4 übernehmen, soviel hättest selbst erreicht...Imho korrekt?
zum Glück ist das nicht so
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unter bestimmten Bedingungen (Ehegatte oder Lebenspartner) kann man sogar mit 7 Führerschein, SF 11 übernehmen, wahrscheinlich nicht bei R+V
Zitat:
@marc2512 schrieb am 16. Juli 2016 um 12:23:32 Uhr:
Du startest in 0, dann 1/2 dann nach 3 Jahren in 1. Somit kannst nach 7 Jahren FS max SF 4 übernehmen, soviel hättest selbst erreicht...Imho korrekt?
Nach 3 Jahren habe ich dann also 1 Schadenfreies Jahr?
Jup. Sehr logisch, deine Rechnung! 😁
Du startest mit SF 0, im 2. Jahr bist in SF 1/2 und im dritten Jahr in SF1, 4. Jahr SF2 usw.
so schwierig? Du bekommst nach 7 Jahren Führerschein keine SF7 übertragen...
https://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt
Übernahme aus Verträgen Dritter
Die Übernahme eines Schadenfreiheitsrabattes von einer anderen Person (früher TB 28) ist marktweit an bestimmte, aber auch unterschiedliche Kriterien gebunden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist die Rabattübertragung von einem Dritten (Abgebender) auf eine andere Person (Übernehmender) nur dann möglich, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Übernehmende muss glaubhaft machen, dass er das Fahrzeug des Abgebenden nicht nur gelegentlich gefahren hat.
Der Abgebende muss dieser Übertragung zustimmen. Jedoch ist auch eine Übertragung nach dem Tod des Abgebenden, durch Vorlage einer Sterbeurkunde, möglich.
Weitere Voraussetzungen werden von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt und sind deswegen den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.[5]
Die Höhe des übernehmbaren Rabattes richtet sich nach dem Vertrags- und Schadenverlauf des Dritten. So kann der Übernehmende nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er auch tatsächlich hätte erreicht haben können. Maßgeblich ist das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis. Beispiel:
Vertrag des Dritten (Stand 7.2013): SF 10 bei schadenfreiem Verlauf seit 2007
Der Übernehmende hat seine Fahrerlaubnis am 15. April 2007 erworben.
Berechnung:
Der Übernehmende hätte am 15. April 2007 in der SF-Klasse 0 begonnen
1. Januar 2008 = SF ½
1. Januar 2009 = SF 1
1. Januar 2010 = SF 2
1. Januar 2011 = SF 3
1. Januar 2012 = SF 4
1. Januar 2013 = SF 5
Somit würden in diesem Fall 5 schadenfreie Jahre übertragen. Die Differenz zu SF 10 des Abgebenden verfällt ersatzlos.