Halterhaftung im Gespräch
http://www.focus.de/.../...enn-sie-nicht-gefahren-sind_id_4066495.html
Das WÄRE:
Umkehrung der Beweispflicht und somit ein weiterer harter Schlag in das Genick des Rechtsstaats.
Angeblich prüft das gerade die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Was meint ihr dazu? Glaubt ihr das könnte sich wie in so manchen anderen Ländern durchsetzen? Ich persönlich denke ja, dass das BVG da nicht mitspielen wird.
Beste Antwort im Thema
Wo liegt bei privaten Personen das Problem ?
Wer weiß nicht wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist ? Bitte die Hand heben ?
Man verleiht, wenn überhaupt, sein Fahrzeug an Personen die man kennt, bzw. denen man vertraut. Wenn also Post kommt kann man angeben wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.
Eventuelle Punkte bekommt ja dann wohl der entsprechende Fahrer, oder sehe ich das falsch ?
Im gewerblichen Bereich kann ich das nicht so überblicken. In meiner Firma zu mindestens ist es auch im Nachhinein nach zu vollziehen wer zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. Die Post geht eh schon jetzt an das Unternehmen, es ist ja der Halter, und wird dann an die Fahrer verteilt.
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
In jeder Familie gibt es mehrere Autos und mehrere Fahrer, die nach Lust und Laune damit fahren.
Nein.
Zitat:
Solche Sprüche, von wegen "Ich weiß immer, wer mit meinem Auto fährt" kann nur bringen, wer weder Familie noch Freunde hat ...
Das ist, mit Verlaub, Unfug. Und zwar ziemlich beleidigender.
Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Nö, Dein Fall ist ganz normal. In jeder Familie gibt es mehrere Autos und mehrere Fahrer, die nach Lust und Laune damit fahren. Der Halter der Fahrzeuge, der in der Regel deshalb der Halter ist, weil er das Geld verdient, weiß natürlich nicht, wer jeweils womit fährt, wenn er zwecks Broterwerb aushäusig unterwegs ist. Das ist, wie gesagt, völlig normal.Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Mein Fall wäre da extrem, aber auch so einen müsste man mit der Halterhaftung abdecken.
Stimmt, und als Gedächtnishilfe werden immer häufiger und bei "nichtigeren" Anlässen Fahrtenbücher angeordnet um den Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Stimmt, und als Gedächtnishilfe werden immer häufiger und bei "nichtigeren" Anlässen Fahrtenbücher angeordnet um den Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen.
Das ist eine Legende, die in einschlägigen Kreisen wohl unausrottbar bleiben wird. Tatsächlich gibt es keine Anzeichen dafür, daß die Auflage zum Führen von Fahrtenbüchern häufiger verhängt wird - und schon gar nicht aus nichtigem Anlaß. Hier handelt es sich vielmehr nur um die Wunschvorstellung der üblichen Verdächtigen ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Im Endeffekt müsste das" Im Zweifel für den Angeklagten" aufgehoben werden, um Halterhaftung durchzusetzen. Da Glaube ich nicht dran, würde das unser ganzes bisheriges Rechtssystem über den Haufen werfen. Selbst mit einem Fahrtenbuch würde ich nicht rechnen, da ich die möglichen Fahrer sogar angebe und nicht von meinem Recht gebrauch mache die Aussage zu verweigern.
Das ist nicht der einzige Knackpunkt. Was ist denn mit Fahrzeugen, die auf ein Unternehmen zugelassen sind? Wer wird belangt, wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann? Das Unternehmen als solches, aber niemand in Person? Zum Beispiel könnten dann Spediteure einfach pauschal die ganzen Bußgelder ihrer Fahrer überweisen und diese müssten keine Strafverfolgung befürchten?
Und sollich mir das dann so vorstellen, dass die Spedition für jedes Vergehen ihrer Fahrer auch die entsprechenden Punkte aufgebrummt bekommt? Hat die Spedition dann ab der entsprechenden Punktzahl ein Fahrverbot?
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Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Und sollich mir das dann so vorstellen, dass die Spedition für jedes Vergehen ihrer Fahrer auch die entsprechenden Punkte aufgebrummt bekommt? Hat die Spedition dann ab der entsprechenden Punktzahl ein Fahrverbot?
Die sollten aber schon wissen wo ihre LKW's zum Datum x unterwegs waren. Wer fährt ist auch bekannt (Fahrerkarte).
Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Nö, Dein Fall ist ganz normal. In jeder Familie gibt es mehrere Autos und mehrere Fahrer, die nach Lust und Laune damit fahren. Der Halter der Fahrzeuge, der in der Regel deshalb der Halter ist, weil er das Geld verdient, weiß natürlich nicht, wer jeweils womit fährt, wenn er zwecks Broterwerb aushäusig unterwegs ist. Das ist, wie gesagt, völlig normal.Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Mein Fall wäre da extrem, aber auch so einen müsste man mit der Halterhaftung abdecken.Solche Sprüche, von wegen "Ich weiß immer, wer mit meinem Auto fährt" kann nur bringen, wer weder Familie noch Freunde hat ... 😁
ROFL , Du bist ein echter Komiker Nansenbach.
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Aber warum denn? Es gibt für mich keine rechtliche Verpflichtung da ein Heftchen hinzulegen. Und ich muss auch nicht für die Eventualität das da ein Bußgeld entsteht vorsorgen. Und wenn ich einen Anhörbogen bekomme, warum soll ich die drei nicht angeben. Kann im Nachhinein eh keiner Ermitteln wer da gefahren ist.
Na na na... was bist Du denn für ein Staatsbürger?
Selbstverständlich hast Du für die
Polizei ganz eifrig kleine Heftchen auszufüllen, so wie sich das gehört.
Und: Wer fährt denn nach Lust und Laune Auto...?
Also wir fahren Auto, weil wir es müssen.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Das ist nicht der einzige Knackpunkt. Was ist denn mit Fahrzeugen, die auf ein Unternehmen zugelassen sind? Wer wird belangt, wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann? Das Unternehmen als solches, aber niemand in Person? Zum Beispiel könnten dann Spediteure einfach pauschal die ganzen Bußgelder ihrer Fahrer überweisen und diese müssten keine Strafverfolgung befürchten?Und sollich mir das dann so vorstellen, dass die Spedition für jedes Vergehen ihrer Fahrer auch die entsprechenden Punkte aufgebrummt bekommt? Hat die Spedition dann ab der entsprechenden Punktzahl ein Fahrverbot?
Gerade Unternehmen müssen wissen, wer wann und zu welchem Zweck mit den Fahrzeugen unterwegs war. Bei den Dienstwagen, die einem festen Mitarbeiter zugeordnet sind, wird dies eben auf diesen Mitarbeiter delegiert. So steht es bei mir in der Dienstwagen-Richtlinie: Ich darf das Fahrzeug nutzen wie mein eigenes,
muss aber jederzeit wissen, wer damit unterwegs ist.Bei Fahrzeugen, die von verschiedenen Mitarbeitern benutzt werden (Poolfahrzeuge), muss dies der Fuhrparkleiter wissen. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (ca. 30 PKW im Fahrzeugpool) wurde dies zum einen darüber sichergestellt, dass man die Mappe mit Schlüssel und Papieren nur gegen vom Vorgesetzten unterschriebene Fahranweisung ausgehändigt bekam und zusätzlich noch das zum jeweiligen Fahrzeug gehörende Fahrtenbuch führen musste (und dies wurde bei der Schlüsselrückgabe vom Fuhrparkleiter kontrolliert). Und trotzdem kam mehrmals im Quartal die Polizei ins Haus um sich die Fahrtenbücher anzuschauen, weil irgend welche Dämels die Ihnen durch die Fuhrparkleitung weitergeleiteten Bußgeldbescheide ignoriert haben und versucht haben, sich totzustellen...
Na, es ist schon wahrscheinlich, dass Eltern nicht wissen, welche Kinder wann mit welchen Autos fahren. Um mal auf den Regelfall abzustellen. War bei mir früher nicht anders. Auch jetzt noch könnte ich ohne zu Fragen ein Auto meiner Eltern nutzen. Dennoch werden Eltern ihre Kinder in der Regel auf den Fotos erkennen können.
Ich habe auch ein Fahrzeug auf mich zugelassen, das Standardmäßig in der Nachbarstadt steht. Da das Auto 5 gleichberechtigte Eigentümer hat, können derzeit 10 Personen auf das Auto zugreifen, alle haben meine generelle Zustimmung zu fahren. Zur Stunde schätze ich, dass es auf seinem Platz steht, aber das kann ich nicht sicher sagen.
Dennoch,auf einem Blitzfoto würde ich die Person vermutlich erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
[...] Dennoch werden Eltern ihre Kinder in der Regel auf den Fotos erkennen können.
In dem Fall müssten sie es aber auch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Ich habe auch ein Fahrzeug auf mich zugelassen, das Standardmäßig in der Nachbarstadt steht. Da das Auto 5 gleichberechtigte Eigentümer hat, können derzeit 10 Personen auf das Auto zugreifen, alle haben meine generelle Zustimmung zu fahren. Zur Stunde schätze ich, dass es auf seinem Platz steht, aber das kann ich nicht sicher sagen.
Jetzt verstehe ich auch die Grundidee der Halterhaftung und verstehe warum sie sinnvoll ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
In dem Fall müssten sie es aber auch nicht...Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
[...] Dennoch werden Eltern ihre Kinder in der Regel auf den Fotos erkennen können.
Nun, wenn mein Sohn geblitzt wurde, habe ich das Ticket gleich an ihm weiter gegeben mit der Bitte im Begleichung der Verwarnung. Ist so passiert, als er noch Student war. Seit dem kein Ticket mehr erhalten.
Die Kinder sollen sich gleich an die Preise gewöhnen, sonst gibt es kein Lerneffekt.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Die Kinder sollen sich gleich an die Preise gewöhnen, sonst gibt es kein Lerneffekt.
Ich sprach jetzt rein von der rechtlichen Seite, nicht von der moralischen. Meine Kinder werden auch von Anfang an lernen, dass sie ihre eingebrockte Suppe selber auslöffeln müssen...
Das ist eine der Krankheiten des hiesigen Ansichts-Spiegels. Das regelmäßig argumentativ die rechtliche Seite von der moralisch/ethischen abgekoppelt wird, als ob das Recht ein Selbstzweck wäre.
Scheint aber leider auch im Alltag gängig zu sein, Stichwort Drückeberger und Rauslaberer.